Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke)
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Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7483
21. Wahlperiode 05.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Sandra Stein, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart,
Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke)
Im Januar 2026 wurde eine Kleine Anfrage zum Zustand und Ausbau der
Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke) auf Bundestagsdrucksache 21/3578
gestellt. Die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/4098 enthält u. a.
Antworten zum Umfang der Bauarbeiten, die während der Sperrung des
Abschnitts Hennef (Sieg)–Siegen ab Dezember 2026 ausgeführt werden sollen. In
den sieben Monaten der Sperrung sollen unter anderem Eisenbahnbrücken mit
einer Gesamtfläche von 636 m2 erneuert werden.
Der Zustand von Eisenbahnbrücken der DB InfraGO kann auf der Webseite
https://bruecken.deutschebahn.com eingesehen werden. Die Durchsicht der
Brücken auf den betroffenen Streckenabschnitten
– Strecke 2651, Abschnitt Köln Messe/Deutz–Betzdorf
– Strecke 2880, Abschnitt Siegen Hbf–Betzdorf
zeigt, dass insbesondere zwischen Hennef (Sieg) und Siegen Hbf viele Brücken
in die schlechteste Zustandsklasse 4 fallen. Für diese Brücken sind gemäß den
Angaben auf der Webseite „(…) (Teil)Erneuerungsmaßnahmen (…) zu planen“
(https://bruecken.deutschebahn.com/br%C3%BCckenkarte). Allein die Flächen
der acht betroffenen Brücken über die Sieg erreichen eine Gesamtfläche von
7 418 Quadratmetern. Darüber hinaus sind noch weitere Brücken über Straßen,
Wirtschaftswege und kleinere Wasserläufe in die Zustandsklasse 4 eingeordnet.
Es ist nach Ansicht der Fragestellenden zumindest verwunderlich, dass in der
kommenden Sperrpause lediglich 8,6 Prozent der betroffenen Brückenfläche
erneuert werden sollen (636 m2/7 418 m2). Um die zukünftigen Auswirkungen
für die Reisenden zwischen Siegen und Köln einschätzen zu können, bittet die
fragestellende Fraktion im Rahmen der unten stehenden Fragen um Auskunft
zum Stand der Planungen für die Brücken über die Sieg in Zustandsklasse 4:
– Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m²)
– Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche
1 028 m²), zurzeit nur ein Gleis
– Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m²)
– Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m²)
– Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m²)
– Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m²)
– Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m²)
– Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m²).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann sind die Brücken, die in die Zustandsklasse 4 eingeordnet sind,
in dieser Zustandsklasse (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
2. Wie hoch sind die erwarteten Restnutzungszeiten der Brücken (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
3. In welcher Bauausführung sollen die Brücken erneuert werden (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
4. Sind förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung
erforderlich (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
5. Sofern förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung
erforderlich sind, wann wird oder werden diese durchgeführt (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
6. Werden in den Planungsverfahren die Möglichkeiten zur Verkürzung der
Genehmigungsfristen nach dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ bzw. zur
Beschleunigung nach Abschnitt 1.3 des aktuellen Koalitionsvertrags der
Bundesregierung genutzt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
7. Sind Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich (bitte für jede Brücke
getrennt angeben)?
8. Sofern Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind, wann werden
oder wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
9. Sofern bereits Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, mit
welchem Ergebnis wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt
angeben)?
10. Wann, und für wie lange und auf welchem Abschnitt wird die Strecke für
die Erneuerung der jeweiligen Brücken gesperrt (bitte für jede Brücke
getrennt angeben)?
11. Ist im Zuge der Erneuerung der an zweiter Stelle genannten Brücke
östlich vom Bahnhof Schladern die Wiederherstellung oder zumindest die
Vorbereitung des Bauwerks für das zweite Gleis vorgesehen?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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