Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin - Zustände und Sanierungspläne
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Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin - Zustände und Sanierungspläne
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3933
21. Wahlperiode 30.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Lisa Paus,
Julia Schneider, Hanna Steinmüller, Swantje Henrike Michaelsen und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin – Zustände und Sanierungspläne
Der Zustand vieler Brücken im Land Berlin ist desolat. Laut
Medieninformationen sind 175 Brückenbauwerke in Zuständigkeit des Landes marode und
müssen bis 2040 abgerissen und ersetzt werden (www.tagesspiegel.de/berlin/jede-s
echste-brucke-in-berlin-ist-marode-diese-175-berliner-bauten-mussen-abgerisse
n-werden-15138364.html). Bundesweite Aufmerksamkeit erzeugte die
kurzfristig notwendige Sperrung der Ringbahnbrücke der Autobahn 100, hier war eine
Brücke in Zuständigkeit des Bundes betroffen. Mit dieser Kleinen Anfrage will
die fragestellende Fraktion mehr über den Zustand der in Zuständigkeit des
Bundes liegenden Berliner Brücken in Erfahrung bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Brücken in Berlin befinden sich in der Zuständigkeit des Bundes
bzw. der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. der DB InfraGO, der
Autobahn GmbH und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(bitte inklusive Baujahr auflisten)?
2. Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Autobahn GmbH,
a) welche Zustandsnoten und Traglastindexklassen wurden jeweils für
diese Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015
ermittelt,
b) wie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit
mit Zustandsnoten von 3,0 und schlechter bewertet werden,
c) wie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit
einen Traglastindex von IV oder V aufweisen?
3. Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG
bzw. der DB InfraGO,
a) welche Zustandsnoten gemäß Infrastrukturzustands- und
Infrastrukturentwicklungsbericht wurden jeweils für diese Brücken gemäß Frage 1
zuletzt und in den Jahren seit 2015 jeweils ermittelt,
b) wie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit
mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden?
4. Für die Brücken in Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes,
a) welche Zustandsnoten und welcher Tragfähigkeitsindex wurden
jeweils für die Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit
2015 jeweils ermittelt,
b) wie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit
mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden,
c) wie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die sich laut
Tragfähigkeitsindex in einem deutlichen Defizit oder in einem
kritischen Zustand befinden?
5. Für welche der Brücken in Frage 1 bestehen derzeit welche Planungen
und Zeitpläne für die Sanierung bzw. den (Ersatz-)Neubau?
6. Welche Gesamtkosten sind dabei für jede dieser Brückensanierungen bzw.
Neubauten angesetzt, und in welcher Höhe ist jeweils die Finanzierung
aus welchem Finanzierungsinstrument (Sondervermögen, regulärer
Haushalt, weitere Finanzierungsquellen) gesichert?
7. Welche Abstimmungen wurden und werden dabei für jede dieser
anstehenden Brückensanierungs- und Neubauvorhaben zwischen dem Bund,
Land Berlin und den Berliner Bezirksämtern unternommen?
8. Welche bauzeitlichen Umleitungskonzepte für die Verkehre wurden dabei
für diese Sanierungs- und Neubauvorhaben für Brücken des Bundes
bereits abgestimmt und festgelegt?
9. Für welche dieser Sanierungs- und Neubauvorhaben müssen noch
bauzeitliche Umleitungskonzepte abgestimmt werden?
10. Wie laufen Abstimmungen für Umleitungskonzepte während der
Bauarbeiten an Brücken in Trägerschaft des Bundes im Land Berlin
typischerweise ab, mit wie viel Vorlauf werden welche Stellen eingebunden?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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