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Schriftliche Frage 181/182/183/184 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu vorgenommen, ab welchem Milchpreis für inländische Erzeugerinnen und Erzeuger und ab welchen…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 181/182/183/184 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu vorgenommen, ab welchem Milchpreis für inländische Erzeugerinnen und Erzeuger und ab welchen… Frage 181 (Marcel Bauer, Die Linke): Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu vorgenommen, ab welchem Milchpreis für inländische Erzeugerinnen und Erzeuger und ab welchen Überkapazitäten von einer ernsten Marktstörung bzw. Marktkrise (im Sinne von Artikel 219 der Gemeinsamen Marktorganisation) auszugehen ist, die staatliche Eingriffe rechtfertigen würde, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei? Frage 182 (Marcel Bauer, Die Linke): Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der inländischen milcherzeugenden Betriebe mit Blick auf die Entwicklung der Erzeugerpreise im Verhältnis zu den Produktionskosten (bitte die wirtschaftliche Kostendeckung nach Betriebsgröße aufschlüsseln: eine bis zehn Kühe, zehn bis 20 Kühe, 30 bis 40 Kühe, 40 bis 50 Kühe, 50 bis 60 Kühe, 70 bis 80 Kühe, 80 bis 90 Kühe, 90 bis 100 Kühe, 100 bis 110 Kühe und mehr als 110 Kühe)? Frage 183 (Marcel Bauer, Die Linke): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um für die inländischen milcherzeugenden Betriebe kostendeckende Erzeugerpreise zu gewährleisten? Frage 184 (Marcel Bauer, Die Linke): Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die inländischen milcherzeugenden Betriebe wirtschaftlich bzw. finanziell zu unterstützen, um die Erzeugerpreiseinbrüche für Milch zu bewältigen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 4. Februar 2026: Die Fragen 181 bis 184 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Ziel der Bundesregierung ist es, die Stellung von Landwirtinnen und Landwirten in der Wertschöpfungskette zu stärken. Entsprechend setzt sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) für eine wettbewerbsfähige, zukunftsfähige Landwirtschaft mit wirtschaftlich tragfähigen Betrieben ein, die zur Ernährungssicherheit, zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen und zur Erbringung gesellschaftlicher Leistungen beiträgt. Die milcherzeugenden Betriebe konnten im vergangenen Wirtschaftsjahr 2024/2025 von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen profitieren. Laut Situationsbericht 25/26 des Deutschen Bauernverbandes e. V. (DBV) stagnierten die Unternehmensergebnisse im Durchschnitt der Betriebe insgesamt (Quelle: www.situationsbericht.de/5/52-buchfuehrungsergebn isse). Für die milcherzeugenden Betriebe entwickelte sich die Preis-/ Kosten-Entwicklung dagegen positiv. Die Analyse der wirtschaftlichen Lage des DBV auf Basis von Buchführungsabschlüssen ergab einen Zuwachs von 46 Prozent bei den Unternehmensergebnissen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023/2024. Im letzten Quartal des Jahres 2025 fielen die Erzeugerpreise. Durch die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) wird der durchschnittliche Deckungsbeitrag je Kuh für das Kalenderjahr 2025 dennoch auf ca. 1.800 Euro beziffert und erreicht damit den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre (Quelle: Artikel der AMI „Wirtschaftliche Erholung im Jahr 2025 trotz Einbruch im letzten Quartal vom 21. Januar 2026“, abrufbar unter: www.ami-informiert.de/ami-markt-nachrichten?t x_aminews_singieview%05Baction%5D=show&tx_aminews_singlevie w%5Bcontroller%5D=News&tx_aminews_single-view%5Bnews%5D= 56383&cHash=b8c6c29de9092952602f793bl313cfb0). Der aktuelle Rückgang der Erzeugerpreise für Milch wird in die Ergebnisse des aktuell laufenden Wirtschaftsjahres 2025/2026 einfließen. Eine Auswertung der durchschnittlichen Betriebsergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 auf Basis des BMLEH-Testbetriebsnetzes liegt derzeit noch nicht vor. Die Preise am Milchmarkt bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Aufgrund einer saisonal ungewöhnlich hohen Milchanlieferung sind Angebot und Nachfrage aus dem Gleichgewicht geraten. Trotz der daraus resultierenden aktuell wieder starken Preisschwankungen liegt aus Sicht der Bundesregierung noch keine grundsätzliche Marktstörung vor. Jedoch sind Auszahlungspreise für Rohmilch deutlich unterhalb von 40 Cent pro Kilogramm für eine zunehmende Anzahl von Milchbetrieben nicht wirtschaftlich und werden weder dem Aufwand noch der Wertschätzung dieser hochwertigen Lebensmittel gerecht. Deshalb verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung auf dem Milchmarkt genau. Entsprechend hat Deutschland auch die Europäische Kommission gebeten, das Geschehen am Milchmarkt weiter intensiv zu beobachten und dem Rat in kürzeren Abständen zu berichten. Sollte die Europäische Kommission angemessene Vorschläge zu Maßnahmen für den Milchsektor vorlegen, wird Deutschland diese Vorschläge konstruktiv prüfen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für den Rückbau überbordender Bürokratie, Entlastungen, praxistaugliche Regelungen und Planungssicherheit ein. Hierzu hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. So hat sie die von der Vorgängerregierung beschlossene Abschaffung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 zurückgenommen und die volle Vergütung wieder eingeführt. Die Stromsteuer für Land- und Forstwirte wurde dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Dies schafft finanziellen Spielraum und Planungssicherheit. Mit der Agrarexportstrategie verfolgt das BMLEH zudem das Ziel, neue, wertschöpfungsstarke Märkte im Ausland zu erschließen. Diese sollen für eine zusätzliche Entlastung des Milchmarkts sorgen und auch langfristig attraktive Absatzkanäle und kaufkräftige Märkte öffnen. Des Weiteren sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, das EU-MERCOSUR-Handelsabkommen vorläufig anzuwenden beziehungsweise schnell in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verpflichtet. Entsprechend unterstützt sie die landwirtschaftlichen Betriebe mit verschiedenen Maßnahmen bei ihrem Risikomanagement. So wurde die ursprünglich im Rahmen der Milchkrise im Jahr 2016 konzipierte Tarifermäßigung bis Ende des Jahres 2028 verlängert. Sie kann bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird. Weitere Maßnahmen, die bestehende Möglichkeiten des einzelbetrieblichen Risikomanagements, wie zum Beispiel die Absicherung über Warenterminmärkte, ergänzen könnten, werden innerhalb der Bundesregierung derzeit geprüft.

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