Verwaltungskosten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis zu Projektmitteln (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Zeitraum 2020 bis 2025
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Verwaltungskosten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis zu Projektmitteln (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Zeitraum 2020 bis 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7399
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Verwaltungskosten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis
zu Projektmitteln (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und
Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Zeitraum 2020 bis 2025
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird im Wesentlichen durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sowie
die KfW Entwicklungsbank umgesetzt. Beide Organisationen verwalten und
implementieren in erheblichem Umfang öffentliche Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit.
Neben den unmittelbar projektwirksam eingesetzten Mitteln entstehen
umfangreiche Verwaltungs-, Steuerungs-, Prüf- und indirekte Kosten auf zentraler und
dezentraler Ebene.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arbeitsdefinitionen werden für Verwaltungskosten bei der GIZ
und der KfW Entwicklungsbank jeweils verwendet?
2. Welche Kostenbestandteile werden bei der GIZ und der KfW
Entwicklungsbank jeweils den direkten Projektkosten und welche den indirekten
Kosten zugeordnet?
3. Existiert eine einheitliche Abgrenzungssystematik zur Vergleichbarkeit
der Kostenstrukturen von GIZ und KfW Entwicklungsbank?
4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben der GIZ und der KfW
Entwicklungsbank im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im
Zeitraum 2020 bis 2025?
5. Wie hoch waren die jährlichen Verwaltungskosten der GIZ und der KfW
Entwicklungsbank jeweils im Zeitraum 2020 bis 2025?
6. Wie hat sich der Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtvolumen bei
der GIZ und der KfW Entwicklungsbank jeweils im Zeitraum 2020 bis
2025 entwickelt?
7. Wie verteilen sich die Verwaltungs- und Steuerungskosten bei der GIZ
und der KfW Entwicklungsbank jeweils auf zentrale und dezentrale
Strukturen, insbesondere auf Zentralen, Auslandsbüros bzw.
Auslandsvertretungen, Projektsteuerung vor Ort sowie interne Support-, Verwaltungs- und
Controllingstrukturen?
8. Wie viele Auslandsbüros bzw. Auslandsvertretungen unterhielten die GIZ
und die KfW Entwicklungsbank jeweils im Zeitraum 2020 bis 2025, und
wie haben sich deren Betriebskosten entwickelt?
9. Wie hoch waren die jährlichen Verwaltungs- und Steuerungskosten der
GIZ und der KfW Entwicklungsbank im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit bzw. Entwicklungsfinanzierung im Zeitraum 2020 bis 2025?
10. Welche Kosten entfielen bei der GIZ und der KfW Entwicklungsbank
jeweils auf Projektprüfung, Risikoanalyse, Projektsteuerung, Monitoring
und Evaluierung im Verhältnis zum gesamten Zusage-,
Bewilligungsbzw. Auszahlungsvolumen?
11. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten an den Verwaltungskosten bei
der GIZ und der KfW Entwicklungsbank jeweils?
12. Wie hoch ist das Verhältnis von Verwaltungs- und Overheadkosten zu den
unmittelbar projektwirksam eingesetzten Mitteln bei der GIZ und der
KfW Entwicklungsbank jeweils?
13. Wie hat sich dieses in Frage 12 erfragte Verhältnis bei der GIZ und der
KfW Entwicklungsbank im Zeitraum 2020 bis 2025 entwickelt?
14. Welche Bereiche weisen bei der GIZ und der KfW Entwicklungsbank
jeweils überdurchschnittlich hohe Verwaltungs- oder Steuerungskosten auf
(z. B. fragile Staaten, Großprojekte oder Klimafinanzierung)?
15. Welche Doppelstrukturen bestehen zwischen GIZ und KfW
Entwicklungsbank in den Bereichen Verwaltung, Steuerung, Monitoring oder
Projektadministration?
16. Welche Maßnahmen wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 zur Reduzierung
dieser in Frage 15 erfragten Doppelstrukturen umgesetzt?
17. Welche messbaren Einsparungen oder Effizienzgewinne konnten
hierdurch jeweils bei der GIZ und der KfW Entwicklungsbank erzielt werden
(vgl. Frage 16)?
18. Welche internen oder externen Evaluierungen zur Effizienz der
Verwaltungsstrukturen bei der GIZ und der KfW Entwicklungsbank liegen vor,
und welche wesentlichen Ergebnisse ergeben sich daraus?
19. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die
Angemessenheit der Verwaltungskosten bei der GIZ und der KfW Entwicklungsbank?
20. Welche Zielwerte oder Effizienzindikatoren existieren für die
Verwaltungskosten der GIZ und der KfW Entwicklungsbank sowie für deren
Verhältnis zu den Projektmitteln?
21. Sieht die Bundesregierung im Zeitraum 2020 bis 2025 Anpassungsbedarf
bei den Kostenstrukturen der GIZ und der KfW Entwicklungsbank,
insbesondere im Verhältnis von Verwaltungskosten zu den unmittelbar
projektwirksam eingesetzten Mitteln?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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