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Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development" (Antwort zu Drs. 21/7596)

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 21/8009 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development" (Antwort zu Drs. 21/7596) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8009 21. Wahlperiode 14.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7596 – Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business Scouts for Development“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entwicklung des Einzelplans 23 für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 das Programm „Business Scouts for Development“ (BSfD) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft und dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel bei der Planung, Durchführung, Steuerung und Wirtschaftlichkeit festgestellt (vgl. www.bunde srechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2025/ 23-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Das BMZ bewilligte für das BSfD-Programm zuletzt für die Projektlaufzeit 2021 bis 2025 insgesamt 62 Mio. Euro und beauftragte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) mit der Durchführung (a. a. O.). Ziel des Programms war es, ein nachhaltiges Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern (a. a. O.). Die Business Scouts sollten Unternehmen mit ihrer entwicklungspolitischen Expertise zu Fördermöglichkeiten beraten (a. a. O.). Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes genügten die vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts teilweise nicht den Programmzielen (a. a. O.). Darüber hinaus setzte die GIZ GmbH diese Kriterien teilweise nicht vollständig um (a. a. O.). Damit stellt sich den Fragestellern die Frage, ob Personal und Haushaltsmittel entsprechend der Zielsetzung des Programms eingesetzt wurden oder ob bereits die Programmsteuerung erhebliche strukturelle Defizite aufwies (a. a. O.). Weiter stellte der Bundesrechnungshof fest, dass neben den Mitteln für den Fachkräfteeinsatz erhebliche Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen waren (a. a. O.). Das BMZ zahlte hierfür teilweise bis zu dreimal höhere Beträge aus als ursprünglich geplant (a. a. O.). Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes deuten wiederholte erhebliche Kostenabweichungen auf grundlegende Planungsdefizite hin. Es stellt sich daher den Fragestellern die Frage, weshalb derartige Abweichungen über mehrere Jahre hinweg weder verhindert Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. noch rechtzeitig korrigiert wurden und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes hatte (a. a. O.). Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds vermeidbare Kosten entstanden (a. a. O.). Er empfahl daher, die Fondsverwaltung künftig unmittelbar zu vergeben. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, weshalb trotz dieses Wirtschaftlichkeitsgebots an der bisherigen Struktur festgehalten wurde und welche finanziellen Auswirkungen die gewählte Organisationsform tatsächlich hatte (a. a. O.). Ferner beanstandete der Bundesrechnungshof, dass die GIZ GmbH bei Beschaffungsvorgängen teilweise mögliche Skontoabzüge nicht nutzte (a. a. O.). Vor diesem Hintergrund empfahl der Bundesrechnungshof, die Programme BSfD und Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zusammenzuführen (a. a. O.). Das BMZ teilte inzwischen mit, dass das BSfD-Programm seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr als eigenständiges Programm existiere und sämtliche entsprechenden Beratungsansätze in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung gebündelt worden seien (a. a. O.). Ob damit sämtliche vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, bleibt jedoch offen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat das Kooperationsnetzwerk „Business Scouts for Development“ (BSfD) im Zeitraum 2021 bis 2025 gefördert. Ziel des Programms war es, nachhaltiges Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern und Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure zu Förder- und Kooperationsmöglichkeiten zu beraten. Der Bundesrechnungshof hat das Programm geprüft und Feststellungen und Empfehlungen insbesondere zur Programmsteuerung, zum Personal- und Mitteleinsatz sowie zu organisatorischen Strukturen getroffen. Die Bundesregierung hat diese aufgegriffen und bei der grundlegenden Neuordnung ihrer Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft konkrete Konsequenzen gezogen. Seit dem 1. Januar 2024 werden die Beratungsangebote für Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung gebündelt; das BSfD-Programm besteht nicht mehr als eigenständiges Programm. Damit wurden inhaltliche Überschneidungen abgebaut, die strategische Steuerung vereinheitlicht und Ressourcen sowie Netzwerke gebündelt. Der Personaleinsatz wurde neu ausgerichtet und die Zahl der Partnerinstitutionen reduziert. Die vom Bundesrechnungshof geprüften Fondsstrukturen werden ebenfalls nicht fortgeführt. Die Bundesregierung zieht aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofes die Konsequenz, vergleichbare Förderprogramme klarer an ihren Zielsetzungen auszurichten, Personal und Mittel bedarfsgerecht einzusetzen und inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden. Die vom Bundesrechnungshof festgestellten strukturellen Defizite des eigenständigen BSfD-Programms bestehen in der bisherigen Form nicht fort. Soweit die nachfolgenden Fragen diese Sachverhalte betreffen, wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.  1. Nach welchen fachlichen und entwicklungspolitischen Kriterien wurden die Standorte der Business Scouts im Zeitraum von 2021 bis 2023 ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche konkreten Einsatzkriterien galten für die Business Scouts (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt: • Kriterien zu allgemeinen Vertragsvoraussetzungen • Institutionenspezifische Kriterien • GIZ- und entwicklungspolitische Kriterien (u. a. Passung mit Programmzielen) • Länderspezifische Kriterien • Performance-basierte Kriterien Fachliche Kriterien wurden entsprechend der jeweiligen Anforderungen der Stelle angesetzt.  3. In welchen Punkten genügten die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien nach Auffassung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes genügten insbesondere die Vorgaben zur Verteilung der Business Scouts auf die verschiedenen Partnerinstitutionen nicht den Programmzielen.  4. Aus welchen Gründen wurden Einsatzkriterien angewandt, die nach Feststellung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen teilweise nicht entsprachen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Einsatzkriterien wurden auf Grundlage der damaligen programmatischen Konzeption und in regelmäßiger Abstimmung zwischen dem BMZ und der BSfD festgelegt. Sie sollten eine wirksame und zielgerichtete Erreichung der Programmziele gewährleisten.  5. In wie vielen Fällen setzte die GIZ GmbH die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien nicht vollständig um (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes setzte die GIZ die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien insbesondere in drei Punkten nicht vollständig um: Bei der Vermeidung von Doppelbesetzungen (ein Fall), beim angestrebten Anteil der Auslandsscouts (48 statt 60 Prozent) sowie bei der Begrenzung der Einsatzdauer (14 Scouts).  6. Welche konkreten Abweichungen von den Einsatzkriterien wurden durch den Bundesrechnungshof festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesrechnungshof stellte Abweichungen insbesondere bei der Verteilung und Einsatzdauer der Business Scouts fest. Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Kriterien für die Auswahl und Begrenzung der Partnerinstitutionen nicht durchgängig entsprechend den Vorgaben umgesetzt wurden.  7. Welche Konsequenzen zog das BMZ aus den vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstößen gegen die Einsatzkriterien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Zuge der Neuordnung seiner Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft berücksichtigt. Insbesondere wurde die Doppelbesetzung beendet, der Anteil der Inlandsscouts gegenüber den Auslandsstellen verringert und die Zahl der Partnerinstitutionen reduziert. Zudem wurde die Empfehlung, die Einsatzdauer in derselben Partnerinstitution konsequenter zu begrenzen, bei der weiteren strategischen Entwicklung berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass das Personal künftig ausschließlich entsprechend den Programmzielen eingesetzt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach der Zusammenlegung von Programmstrukturen erfolgte die Einsatzplanung entlang des aktualisierten Programmkonzepts (s. Antwort zu Frage 4).  9. Für welche Ausgabepositionen des BSfD-Programms waren Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Projektfinanzierungen wurden im BSfD-Programm anteilig in folgenden Ausgabepositionen abgebildet: • Fremdpersonal • Finanzierungen • Grants / Zuschüsse • Sonstige Fremdleistungen 10. Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Mittel sowie die tatsächlich ausgezahlten Mittel je Ausgabeposition (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BSfD-Programm kann aufgrund noch offener Einzelpositionen derzeit noch nicht schlussgerechnet werden, so dass eine Auflistung derzeit noch nicht möglich ist. 11. Für welche Projekte oder Maßnahmen wurden Mittel in einer Höhe ausgezahlt, die bis zum Dreifachen der ursprünglichen Planung betrugen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Welche konkreten Ursachen führten nach Auffassung der Bundesregierung zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten erheblichen Kostenabweichungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Weshalb wurden die erheblichen Kostensteigerungen nicht bereits im Rahmen der Programmsteuerung erkannt oder verhindert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Maßnahmen im Titel „Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“ (Kapitel 2302 Titel 687 01) können bei erfolgreicher Umsetzung inhaltlich weiterentwickelt sowie gegebenenfalls verlängert und im Mittelansatz aufgestockt werden. Die damit verbundenen Veränderungen einzelner Kostenpositionen dienten der Intensivierung angestrebter Wirkungen in den jeweiligen Handlungsfeldern. Es handelt sich nicht um Planungsdefizite, sondern um inhaltliche Anpassung und Fortführung erfolgreicher Programme. 14. Welche internen Kontrollmechanismen bestanden, um erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Finanzplanung zu verhindern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen der Fortentwicklung von Umsetzungsaktivitäten werden dem BMZ aktualisierte Kostenschätzungen vorgelegt, entsprechend der fachlich- inhaltlichen Begründungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen und gegebenenfalls damit einhergehender Budgetaufstockungen. Diese dienen dem BMZ als Grundlage für die Prüfung und Entscheidung über Anpassungen der Beauftragung und des Mittelansatzes. Darüber hinaus unterliegt das Projekt dem unternehmensweit geltenden internen Kontrollsystem der GIZ. Dieses umfasst die für die Projektsteuerung, Budgetplanung und Mittelbewirtschaftung vorgesehenen Kontroll- und Prüfprozesse. 15. Welche Maßnahmen wurden infolge der Feststellungen des Bundesrechnungshofes ergriffen, um vergleichbare Planungsdefizite künftig auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Welche konkreten Planungsdefizite erkennt die Bundesregierung heute rückblickend im BSfD-Programm an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. Welche Ausgabepositionen wurden infolge der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes angepasst oder neu strukturiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 18. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur stärkeren Ausrichtung der Ausgaben an den Programmzielen wurden vollständig umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 19. Welche Empfehlungen wurden lediglich teilweise umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Welche Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt, und aus welchen Gründen nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 15 bis 20 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 13 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 22. Wie setzen sich die durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten im Einzelnen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Umsetzung des Fonds durch die GIZ stellte keine zusätzliche administrative Verwaltungsebene dar, sondern war integraler Bestandteil des Umsetzungsmodells der Fonds. GIZ-seitige Kosten bei der Verwaltung der Fonds beschränkten sich auf Verwaltungsgemeinkosten sowie anteilige Personalkosten im Rahmen der erforderlichen Unterstützungsfunktionen in den Bereichen – Vertragserstellung – Finanzielle Vertragsabwicklung/Abrechnung von Leistungen – projektinterne Vertragssachbearbeitung und Datenpflege 23. Hat das BMZ den durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH entstandenen finanziellen Mehraufwand beziffert, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 24. Aus welchen Gründen wurde die Fondsverwaltung ursprünglich der GIZ GmbH übertragen, obwohl der Bundesrechnungshof eine unmittelbare Vergabe für wirtschaftlicher hielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 25. Hat die Bundesregierung geprüft, die Verwaltung der Fonds unmittelbar zu vergeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 26. Welche organisatorischen oder finanziellen Änderungen wurden infolge dieser Empfehlung des Bundesrechnungshofes umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 23 bis 26 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Die Umsetzung der Fonds endete mit dem Projektende; eine Fortführung der Fonds im neuen Umsetzungskonzept der AWE ist nicht vorgesehen. 27. In wie vielen Beschaffungsvorgängen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Skontoabzüge nicht genutzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 28. Wie hoch war der hierdurch entstandene finanzielle Nachteil für den Bundeshaushalt insgesamt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 29. Welche Ursachen wurden für die unterbliebene Nutzung von Skontoabzügen festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 27 bis 29 werden zusammen beantwortet. Skontoabzüge kommen in den betreffenden Beschaffungsvorgängen nicht zum Tragen und sind grundsätzlich nicht vorgesehen. 30. Welche Konsequenzen zog das BMZ gegenüber der GIZ GmbH aufgrund der vom Bundesrechnungshof beanstandeten Beschaffungsvorgänge (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ hat die Feststellung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und hat die Beschaffungsvorgänge mit der GIZ erörtert, um eine möglichst wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sicherzustellen. 31. Wurden interne Vorgaben oder Kontrollmechanismen für Beschaffungsvorgänge infolge der Prüfung angepasst, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein. 32. Weshalb bestanden Parallelstrukturen zwischen dem BSfD-Programm und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BSfD-Programm und die AWE wurden aufgrund ihrer jeweils eigenständigen Zielsetzungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten als separate Aufträge umgesetzt. Im Zuge der Neuordnung der Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wurden die Beratungsangebote zum 1. Januar 2024 gebündelt. 33. Welche Aufgaben überschnitten sich zwischen dem BSfD-Programm und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BSfD-Programm wirkte über die in Deutschland und im Ausland entsandten Beraterinnen und Beratern als dezentrales Netzwerk in der verfassten Wirtschaft. Die AWE fungierte als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen aller Branchen mit Interesse an einem Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern (OECD-DAC). Inhaltliche Überschneidungen konnten trotz unterschiedlicher Mandate entstehen, weil sich u. a. Zielgruppen und Schnittstellen zur Wirtschaft teilweise überschnitten. 34. In wie vielen Fällen nahmen Unternehmen gleichzeitig Leistungen des BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung in Anspruch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Hierzu liegen keine belastbaren Zahlen vor. 35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Doppelförderungen oder parallele Leistungsinanspruchnahmen künftig auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Projekte BSfD und AWE wurden zu einem Neuprogramm zusammengeführt. 36. Weshalb waren die Monitoring-Systeme des BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung nicht miteinander kompatibel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 37. Welche Auswirkungen hatte die fehlende Kompatibilität der Monitoring- Systeme auf die Steuerung, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeit des Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Keine. 38. Welche finanziellen oder organisatorischen Nachteile ergaben sich aus den vom Bundesrechnungshof festgestellten Parallelstrukturen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die festgestellten Überschneidungen betrafen insbesondere Zielgruppen und Schnittstellen zur Wirtschaft. Konkrete finanzielle Nachteile oder ein hieraus resultierender finanzieller Mehraufwand wurden nicht gesondert erhoben oder beziffert. 39. Welche Aufgaben, Personalstellen und Haushaltsmittel wurden zum 1. Januar 2024 im Zuge der Zusammenführung des BSfD-Programms auf die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung übertragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zum 1. Januar 2024 wurden im Zuge der Zusammenführung des BSfD- Programms mit der AWE die Beratung von Unternehmen zu Förderinstrumenten und Angeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie Aufgaben und Personalressourcen in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit Officemanagement, Projektleitung und -entwicklung sowie Wirkungsmonitoring in die neue Struktur überführt. Zum Projektstart wurden zudem Restmittel des BSfD- Programms übertragen. 40. Welche Einsparungen oder sonstigen Effizienzgewinne erwartet beziehungsweise erzielt die Bundesregierung infolge der Zusammenführung der Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zusammenführung der Programmstrukturen erfolgte im Kontext der Bündelung der Angebote für Wirtschaftsakteure unter dem Dach der Marke „Partners in Transformation“ durch das BMZ. Hierdurch konnten Synergien und Effizienzgewinne erzielt werden, insbesondere durch eine Vereinheitlichung der Ansprechstrukturen und die Bündelung bestehender Netzwerke. Zudem wurden die strategische Steuerung der Handlungsfelder und die Verzahnung der Projektaktivitäten im In- und Ausland durch durchgehende Beratungsketten und standardisierte Prozesse verbessert. Weitere Effizienzgewinne ergaben sich durch die Bündelung von Leistungsangeboten und Unterstützungsprozessen, etwa bei Monitoringsystemen, Kontaktdatenbanken und kaufmännischen Funktionen. Zugleich wurde die Sichtbarkeit der wirtschaftsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit durch gemeinsame Kommunikations- und Veranstaltungsformate verbessert. 41. Welche Evaluierungen wurden seit der Zusammenführung durchgeführt oder beauftragt, um festzustellen, ob die vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite dauerhaft behoben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 21/5693 verwiesen. 42. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business Scouts for Development“ hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Steuerung vergleichbarer Förderprogramme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zum Anlass, die Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Steuerung vergleichbarer Förderprogramme kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wesentliche Ansatzpunkte sind eine klare Ausrichtung der Programme an ihren Zielsetzungen, eine bedarfsgerechte Steuerung des Personal- und Mitteleinsatzes sowie die Vermeidung von Doppelstrukturen. Die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes wurden bei der Neuordnung der Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft berücksichtigt. Insbesondere wurden Beratungsangebote gebündelt und Programmstrukturen zusammengeführt, um Synergien zu nutzen, Steuerungsprozesse zu vereinheitlichen und Ressourcen effizienter einzusetzen. Die Bundesregierung wird auch künftig auf ein wirkungsorientiertes Monitoring und eine wirtschaftliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel achten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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