Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development" (Antwort zu Drs. 21/7596)
Text
Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm "Business Scouts for Development" (Antwort zu Drs. 21/7596)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8009
21. Wahlperiode 14.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7596 –
Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm
„Business Scouts for Development“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zur Entwicklung des Einzelplans 23 für die Beratungen zum
Bundeshaushalt 2025 das Programm „Business Scouts for Development“ (BSfD) des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) geprüft und dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel bei der Planung,
Durchführung, Steuerung und Wirtschaftlichkeit festgestellt (vgl. www.bunde
srechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2025/
23-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Das BMZ bewilligte für das BSfD-Programm zuletzt für die Projektlaufzeit
2021 bis 2025 insgesamt 62 Mio. Euro und beauftragte die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) mit der
Durchführung (a. a. O.). Ziel des Programms war es, ein nachhaltiges
Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern
(a. a. O.). Die Business Scouts sollten Unternehmen mit ihrer
entwicklungspolitischen Expertise zu Fördermöglichkeiten beraten (a. a. O.).
Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes genügten die
vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts teilweise nicht den
Programmzielen (a. a. O.). Darüber hinaus setzte die GIZ GmbH diese Kriterien teilweise
nicht vollständig um (a. a. O.). Damit stellt sich den Fragestellern die Frage,
ob Personal und Haushaltsmittel entsprechend der Zielsetzung des Programms
eingesetzt wurden oder ob bereits die Programmsteuerung erhebliche
strukturelle Defizite aufwies (a. a. O.).
Weiter stellte der Bundesrechnungshof fest, dass neben den Mitteln für den
Fachkräfteeinsatz erhebliche Mittel für Projektfinanzierungen vorgesehen
waren (a. a. O.). Das BMZ zahlte hierfür teilweise bis zu dreimal höhere Beträge
aus als ursprünglich geplant (a. a. O.). Nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes deuten wiederholte erhebliche Kostenabweichungen auf
grundlegende Planungsdefizite hin. Es stellt sich daher den Fragestellern die Frage,
weshalb derartige Abweichungen über mehrere Jahre hinweg weder verhindert
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
noch rechtzeitig korrigiert wurden und welche Auswirkungen dies auf die
Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes hatte (a. a. O.).
Darüber hinaus stellte der Bundesrechnungshof fest, dass durch die
Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds vermeidbare Kosten
entstanden (a. a. O.). Er empfahl daher, die Fondsverwaltung künftig
unmittelbar zu vergeben. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, weshalb trotz
dieses Wirtschaftlichkeitsgebots an der bisherigen Struktur festgehalten wurde
und welche finanziellen Auswirkungen die gewählte Organisationsform
tatsächlich hatte (a. a. O.).
Ferner beanstandete der Bundesrechnungshof, dass die GIZ GmbH bei
Beschaffungsvorgängen teilweise mögliche Skontoabzüge nicht nutzte (a. a. O.).
Vor diesem Hintergrund empfahl der Bundesrechnungshof, die Programme
BSfD und Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
zusammenzuführen (a. a. O.). Das BMZ teilte inzwischen mit, dass das BSfD-Programm seit
dem 1. Januar 2024 nicht mehr als eigenständiges Programm existiere und
sämtliche entsprechenden Beratungsansätze in der Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung gebündelt worden seien (a. a. O.). Ob damit sämtliche vom
Bundesrechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, bleibt
jedoch offen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat das Kooperationsnetzwerk „Business Scouts for Development“
(BSfD) im Zeitraum 2021 bis 2025 gefördert. Ziel des Programms war es,
nachhaltiges Engagement der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu fördern und Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure zu
Förder- und Kooperationsmöglichkeiten zu beraten.
Der Bundesrechnungshof hat das Programm geprüft und Feststellungen und
Empfehlungen insbesondere zur Programmsteuerung, zum Personal- und
Mitteleinsatz sowie zu organisatorischen Strukturen getroffen. Die
Bundesregierung hat diese aufgegriffen und bei der grundlegenden Neuordnung ihrer
Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft konkrete Konsequenzen
gezogen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden die Beratungsangebote für
Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
gebündelt; das BSfD-Programm besteht nicht mehr als eigenständiges
Programm. Damit wurden inhaltliche Überschneidungen abgebaut, die strategische
Steuerung vereinheitlicht und Ressourcen sowie Netzwerke gebündelt. Der
Personaleinsatz wurde neu ausgerichtet und die Zahl der Partnerinstitutionen
reduziert. Die vom Bundesrechnungshof geprüften Fondsstrukturen werden
ebenfalls nicht fortgeführt.
Die Bundesregierung zieht aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofes
die Konsequenz, vergleichbare Förderprogramme klarer an ihren Zielsetzungen
auszurichten, Personal und Mittel bedarfsgerecht einzusetzen und inhaltliche
Überschneidungen zu vermeiden. Die vom Bundesrechnungshof festgestellten
strukturellen Defizite des eigenständigen BSfD-Programms bestehen in der
bisherigen Form nicht fort. Soweit die nachfolgenden Fragen diese Sachverhalte
betreffen, wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
1. Nach welchen fachlichen und entwicklungspolitischen Kriterien wurden
die Standorte der Business Scouts im Zeitraum von 2021 bis 2023
ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten Einsatzkriterien galten für die Business Scouts (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt:
• Kriterien zu allgemeinen Vertragsvoraussetzungen
• Institutionenspezifische Kriterien
• GIZ- und entwicklungspolitische Kriterien (u. a. Passung mit
Programmzielen)
• Länderspezifische Kriterien
• Performance-basierte Kriterien
Fachliche Kriterien wurden entsprechend der jeweiligen Anforderungen der
Stelle angesetzt.
3. In welchen Punkten genügten die vom BMZ vorgegebenen
Einsatzkriterien nach Auffassung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen
nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes genügten insbesondere die
Vorgaben zur Verteilung der Business Scouts auf die verschiedenen
Partnerinstitutionen nicht den Programmzielen.
4. Aus welchen Gründen wurden Einsatzkriterien angewandt, die nach
Feststellung des Bundesrechnungshofes den Programmzielen teilweise
nicht entsprachen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Einsatzkriterien wurden auf Grundlage der damaligen programmatischen
Konzeption und in regelmäßiger Abstimmung zwischen dem BMZ und der
BSfD festgelegt. Sie sollten eine wirksame und zielgerichtete Erreichung der
Programmziele gewährleisten.
5. In wie vielen Fällen setzte die GIZ GmbH die vom BMZ vorgegebenen
Einsatzkriterien nicht vollständig um (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes setzte die GIZ die vom
BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien insbesondere in drei Punkten nicht
vollständig um: Bei der Vermeidung von Doppelbesetzungen (ein Fall), beim
angestrebten Anteil der Auslandsscouts (48 statt 60 Prozent) sowie bei der
Begrenzung der Einsatzdauer (14 Scouts).
6. Welche konkreten Abweichungen von den Einsatzkriterien wurden durch
den Bundesrechnungshof festgestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Bundesrechnungshof stellte Abweichungen insbesondere bei der
Verteilung und Einsatzdauer der Business Scouts fest. Darüber hinaus stellte der
Bundesrechnungshof fest, dass die Kriterien für die Auswahl und Begrenzung der
Partnerinstitutionen nicht durchgängig entsprechend den Vorgaben umgesetzt
wurden.
7. Welche Konsequenzen zog das BMZ aus den vom Bundesrechnungshof
festgestellten Verstößen gegen die Einsatzkriterien (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Das BMZ hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Zuge der
Neuordnung seiner Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
berücksichtigt. Insbesondere wurde die Doppelbesetzung beendet, der Anteil der
Inlandsscouts gegenüber den Auslandsstellen verringert und die Zahl der
Partnerinstitutionen reduziert. Zudem wurde die Empfehlung, die Einsatzdauer in derselben
Partnerinstitution konsequenter zu begrenzen, bei der weiteren strategischen
Entwicklung berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass das
Personal künftig ausschließlich entsprechend den Programmzielen
eingesetzt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach der Zusammenlegung von Programmstrukturen erfolgte die
Einsatzplanung entlang des aktualisierten Programmkonzepts (s. Antwort zu Frage 4).
9. Für welche Ausgabepositionen des BSfD-Programms waren Mittel für
Projektfinanzierungen vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Projektfinanzierungen wurden im BSfD-Programm anteilig in folgenden
Ausgabepositionen abgebildet:
• Fremdpersonal
• Finanzierungen
• Grants / Zuschüsse
• Sonstige Fremdleistungen
10. Wie hoch waren die ursprünglich geplanten Mittel sowie die tatsächlich
ausgezahlten Mittel je Ausgabeposition (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BSfD-Programm kann aufgrund noch offener Einzelpositionen derzeit
noch nicht schlussgerechnet werden, so dass eine Auflistung derzeit noch nicht
möglich ist.
11. Für welche Projekte oder Maßnahmen wurden Mittel in einer Höhe
ausgezahlt, die bis zum Dreifachen der ursprünglichen Planung betrugen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche konkreten Ursachen führten nach Auffassung der
Bundesregierung zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten erheblichen
Kostenabweichungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Weshalb wurden die erheblichen Kostensteigerungen nicht bereits im
Rahmen der Programmsteuerung erkannt oder verhindert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Maßnahmen im Titel „Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“
(Kapitel 2302 Titel 687 01) können bei erfolgreicher Umsetzung inhaltlich
weiterentwickelt sowie gegebenenfalls verlängert und im Mittelansatz aufgestockt
werden. Die damit verbundenen Veränderungen einzelner Kostenpositionen dienten
der Intensivierung angestrebter Wirkungen in den jeweiligen Handlungsfeldern.
Es handelt sich nicht um Planungsdefizite, sondern um inhaltliche Anpassung
und Fortführung erfolgreicher Programme.
14. Welche internen Kontrollmechanismen bestanden, um erhebliche
Abweichungen von der ursprünglichen Finanzplanung zu verhindern (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der Fortentwicklung von Umsetzungsaktivitäten werden dem BMZ
aktualisierte Kostenschätzungen vorgelegt, entsprechend der fachlich-
inhaltlichen Begründungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen und
gegebenenfalls damit einhergehender Budgetaufstockungen. Diese dienen dem BMZ
als Grundlage für die Prüfung und Entscheidung über Anpassungen der
Beauftragung und des Mittelansatzes. Darüber hinaus unterliegt das Projekt dem
unternehmensweit geltenden internen Kontrollsystem der GIZ. Dieses umfasst die
für die Projektsteuerung, Budgetplanung und Mittelbewirtschaftung
vorgesehenen Kontroll- und Prüfprozesse.
15. Welche Maßnahmen wurden infolge der Feststellungen des
Bundesrechnungshofes ergriffen, um vergleichbare Planungsdefizite künftig
auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Welche konkreten Planungsdefizite erkennt die Bundesregierung heute
rückblickend im BSfD-Programm an (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. Welche Ausgabepositionen wurden infolge der Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes angepasst oder neu strukturiert (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
18. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur stärkeren
Ausrichtung der Ausgaben an den Programmzielen wurden vollständig
umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Empfehlungen wurden lediglich teilweise umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt, und aus welchen
Gründen nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 15 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 13 sowie die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
21. Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden durch die
Zwischenschaltung der GIZ GmbH bei der Verwaltung der Fonds (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Wie setzen sich die durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH
entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten im Einzelnen zusammen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die Umsetzung des Fonds durch die GIZ stellte keine zusätzliche
administrative Verwaltungsebene dar, sondern war integraler Bestandteil des
Umsetzungsmodells der Fonds.
GIZ-seitige Kosten bei der Verwaltung der Fonds beschränkten sich auf
Verwaltungsgemeinkosten sowie anteilige Personalkosten im Rahmen der
erforderlichen Unterstützungsfunktionen in den Bereichen
– Vertragserstellung
– Finanzielle Vertragsabwicklung/Abrechnung von Leistungen
– projektinterne Vertragssachbearbeitung und Datenpflege
23. Hat das BMZ den durch die Zwischenschaltung der GIZ GmbH
entstandenen finanziellen Mehraufwand beziffert, und wenn ja, in welcher Höhe
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Aus welchen Gründen wurde die Fondsverwaltung ursprünglich der GIZ
GmbH übertragen, obwohl der Bundesrechnungshof eine unmittelbare
Vergabe für wirtschaftlicher hielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Hat die Bundesregierung geprüft, die Verwaltung der Fonds unmittelbar
zu vergeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
26. Welche organisatorischen oder finanziellen Änderungen wurden infolge
dieser Empfehlung des Bundesrechnungshofes umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 23 bis 26 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
Die Umsetzung der Fonds endete mit dem Projektende; eine Fortführung der
Fonds im neuen Umsetzungskonzept der AWE ist nicht vorgesehen.
27. In wie vielen Beschaffungsvorgängen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung mögliche Skontoabzüge nicht genutzt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
28. Wie hoch war der hierdurch entstandene finanzielle Nachteil für den
Bundeshaushalt insgesamt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
29. Welche Ursachen wurden für die unterbliebene Nutzung von
Skontoabzügen festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 27 bis 29 werden zusammen beantwortet.
Skontoabzüge kommen in den betreffenden Beschaffungsvorgängen nicht zum
Tragen und sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
30. Welche Konsequenzen zog das BMZ gegenüber der GIZ GmbH
aufgrund der vom Bundesrechnungshof beanstandeten
Beschaffungsvorgänge (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMZ hat die Feststellung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und hat
die Beschaffungsvorgänge mit der GIZ erörtert, um eine möglichst
wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.
31. Wurden interne Vorgaben oder Kontrollmechanismen für
Beschaffungsvorgänge infolge der Prüfung angepasst, und wenn ja, welche (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
32. Weshalb bestanden Parallelstrukturen zwischen dem BSfD-Programm
und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BSfD-Programm und die AWE wurden aufgrund ihrer jeweils
eigenständigen Zielsetzungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten als separate Aufträge
umgesetzt. Im Zuge der Neuordnung der Instrumente zur Zusammenarbeit mit
der Wirtschaft wurden die Beratungsangebote zum 1. Januar 2024 gebündelt.
33. Welche Aufgaben überschnitten sich zwischen dem BSfD-Programm
und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BSfD-Programm wirkte über die in Deutschland und im Ausland
entsandten Beraterinnen und Beratern als dezentrales Netzwerk in der verfassten
Wirtschaft. Die AWE fungierte als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen aller
Branchen mit Interesse an einem Engagement in Entwicklungs- und
Schwellenländern (OECD-DAC).
Inhaltliche Überschneidungen konnten trotz unterschiedlicher Mandate
entstehen, weil sich u. a. Zielgruppen und Schnittstellen zur Wirtschaft teilweise
überschnitten.
34. In wie vielen Fällen nahmen Unternehmen gleichzeitig Leistungen des
BSfD-Programms und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung in
Anspruch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hierzu liegen keine belastbaren Zahlen vor.
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Doppelförderungen oder parallele Leistungsinanspruchnahmen künftig
auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Projekte BSfD und AWE wurden zu einem Neuprogramm
zusammengeführt.
36. Weshalb waren die Monitoring-Systeme des BSfD-Programms und der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung nicht miteinander kompatibel
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
37. Welche Auswirkungen hatte die fehlende Kompatibilität der Monitoring-
Systeme auf die Steuerung, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeit des
Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Keine.
38. Welche finanziellen oder organisatorischen Nachteile ergaben sich aus
den vom Bundesrechnungshof festgestellten Parallelstrukturen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die festgestellten Überschneidungen betrafen insbesondere Zielgruppen und
Schnittstellen zur Wirtschaft. Konkrete finanzielle Nachteile oder ein hieraus
resultierender finanzieller Mehraufwand wurden nicht gesondert erhoben oder
beziffert.
39. Welche Aufgaben, Personalstellen und Haushaltsmittel wurden zum
1. Januar 2024 im Zuge der Zusammenführung des BSfD-Programms
auf die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung übertragen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zum 1. Januar 2024 wurden im Zuge der Zusammenführung des BSfD-
Programms mit der AWE die Beratung von Unternehmen zu Förderinstrumenten
und Angeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie Aufgaben
und Personalressourcen in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit
Officemanagement, Projektleitung und -entwicklung sowie Wirkungsmonitoring in die
neue Struktur überführt. Zum Projektstart wurden zudem Restmittel des BSfD-
Programms übertragen.
40. Welche Einsparungen oder sonstigen Effizienzgewinne erwartet
beziehungsweise erzielt die Bundesregierung infolge der Zusammenführung
der Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zusammenführung der Programmstrukturen erfolgte im Kontext der
Bündelung der Angebote für Wirtschaftsakteure unter dem Dach der Marke
„Partners in Transformation“ durch das BMZ. Hierdurch konnten Synergien und
Effizienzgewinne erzielt werden, insbesondere durch eine Vereinheitlichung der
Ansprechstrukturen und die Bündelung bestehender Netzwerke. Zudem wurden
die strategische Steuerung der Handlungsfelder und die Verzahnung der
Projektaktivitäten im In- und Ausland durch durchgehende Beratungsketten und
standardisierte Prozesse verbessert. Weitere Effizienzgewinne ergaben sich durch
die Bündelung von Leistungsangeboten und Unterstützungsprozessen, etwa bei
Monitoringsystemen, Kontaktdatenbanken und kaufmännischen Funktionen.
Zugleich wurde die Sichtbarkeit der wirtschaftsbezogenen
Entwicklungszusammenarbeit durch gemeinsame Kommunikations- und Veranstaltungsformate
verbessert.
41. Welche Evaluierungen wurden seit der Zusammenführung durchgeführt
oder beauftragt, um festzustellen, ob die vom Bundesrechnungshof
festgestellten Defizite dauerhaft behoben wurden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 21/5693 verwiesen.
42. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den
Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business
Scouts for Development“ hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit,
Wirksamkeit und Steuerung vergleichbarer Förderprogramme (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen und Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes zum Anlass, die Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und
Steuerung vergleichbarer Förderprogramme kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Wesentliche Ansatzpunkte sind eine klare Ausrichtung der Programme an ihren
Zielsetzungen, eine bedarfsgerechte Steuerung des Personal- und
Mitteleinsatzes sowie die Vermeidung von Doppelstrukturen.
Die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes wurden bei der Neuordnung der
Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft berücksichtigt.
Insbesondere wurden Beratungsangebote gebündelt und Programmstrukturen
zusammengeführt, um Synergien zu nutzen, Steuerungsprozesse zu vereinheitlichen
und Ressourcen effizienter einzusetzen. Die Bundesregierung wird auch
künftig auf ein wirkungsorientiertes Monitoring und eine wirtschaftliche
Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel achten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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