Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund
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Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2861
21. Wahlperiode 19.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Kathrin Gebel, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund
Die aktuellen Entwicklungen in Deutschland zeigen eine alarmierende
Eskalation rechtsextremer Gewalt gegen Frauen sowie transgeschlechtliche,
intergeschlechtliche, nicht binäre und queere Personen.
Seit Januar 2024 hat sich die Situation dramatisch verschärft: Rechtsextreme
Straftaten stiegen 2024 um 47,8 Prozent auf 42 788 Fälle – den höchsten Wert
seit Einführung der Statistik (vgl. BKA-Pressemitteilung [BKA =
Bundeskriminalamt] vom 20. Mai 2025, www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilun
gen/2025/Presse2025/250520_PM_PMK_Zahlen.html). Besonders alarmierend
ist der Anstieg frauenfeindlicher Straftaten um 73,3 Prozent, wobei über die
Hälfte rechtsmotiviert war (vgl. BKA-Fallzahlen PMK [PMK = Politisch
motivierte Kriminalität] 2024, www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/P
MK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html). Transphobe und
queerfeindliche Angriffe stiegen um 40 Prozent auf 354 Fälle s(vgl. VBRG-
Jahresbilanz [VBRG = Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt] 2024, https://verband-brg.de/rechte-ra
ssistische-und-antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-o
pferberatungsstellen/). In rechtsextremen Ideologien herrscht zwischen
Männern und Frauen ein strukturelles Machtgefälle. Frauen haben bestimmte Ideale
zu vertreten und müssen sich patriarchalen Vorstellungen unterordnen. Jene, die
dies ablehnen oder sich gegen reaktionäre Geschlechterrollen aussprechen,
werden zum Feindbild erklärt und mit Gewalt bedroht. Diese ideologische
Verschränkung von Rechtsextremismus und Misogynie manifestiert sich in einer
systematischen Bedrohung demokratischer Teilhabe von Frauen und
geschlechtlichen Minderheiten.
Gleichzeitig dokumentiert der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ für das Jahr
2023 eine erschreckende Realität: 909 Frauen und Mädchen wurden im Jahr
2023 Opfer eines versuchten oder vollendeten vorsätzlichen Tötungsdeliktes;
das sind 2,5 mögliche Femizide pro Tag (Monitor Gewalt gegen Frauen,
Factsheet). Zugleich besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und
Beratung über das Gewalthilfegesetz erst ab dem 1. Januar 2032, was nach Ansicht
der Fragestellenden angesichts der hohen Zahlen häuslicher Gewalt viel zu spät
ist. Nach ihrer Auffassung führt die fehlende rechtliche Anerkennung von
Femiziden zu einer Entpolitisierung und Individualisierung dieser Verbrechen.
Während über zwölf EU-Mitgliedstaaten eigenständige Femizid-Tatbestände
oder strafschärfende Regelungen etabliert haben, fehlt Deutschland eine
entsprechende rechtliche Definition. Dies erschwert die systematische Erfassung
misogyner Tatmotive und verhindert angemessene Strafverfolgung.
Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren ein noch dramatischeres
Bild: Der Verband der Beratungsstellen registrierte 3 453 rechte Angriffe
2024 – erheblich mehr als in offiziellen Behördenstatistiken erfasst sind (vgl.
VBRG-Jahresbilanz vom März 2025, https://verband-brg.de/rechte-rassistisch
e-und-antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-opferbera
tungsstellen/). Diese Diskrepanz offenbart nach Meinung der Fragestellenden
strukturelle Probleme bei der Klassifizierung rechtsextremer und
geschlechtsspezifischer Motive.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wuchs 2024 auf 50 250 Personen
(+23,8 Prozent), davon sind 15 300 gewaltorientiert (vgl.
Verfassungsschutzbericht 2024). Antifeminismus fungiert dabei als verbindendes Element zwischen
verschiedenen extremistischen Strömungen.
International gerät Deutschland nach Auffassung der Fragestellenden
zunehmend unter Druck. Statistische Berichte sehen Deutschland im Vergleich zu
anderen EU-Ländern als das Land mit der höchsten absoluten Zahl an jährlichen
Femiziden (vgl. Schröttle et al., 2021, S. 11, www.ifes.fau.de/files/2022/12/FE
M-UnitED_country-report_Version-in-Deutsch_DE_IfeS_final.pdf), während
die EU-Richtlinie 2024/1385 gegen geschlechtsspezifische Gewalt bis Juni
2027 umgesetzt werden muss. Die nach Ansicht der Fragestellenden
beispiellose Eskalation rechtsextremer und geschlechtsspezifischer Gewalt seit Januar
2024 macht eine umfassende parlamentarische Anfrage zu den aktuellen
Entwicklungen, den Umsetzungsfortschritten des Gewalthilfegesetzes und den
Maßnahmen gegen die ideologische Verschränkung von Rechtsextremismus
und Misogynie unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle von rechtsextremer Gewalt gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten
auflisten)?
2. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1.
Januar 2024, bei denen Frauen Opfer rechtsextremer Gewalt wurden (bitte
nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
3. Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Mai 2024, bei denen trans-, inter- und nicht-binäre Personen Opfer
rechtsextremer Gewalt waren (bitte nach Jahren, Ort und Delikten
auflisten)?
4. Liegen der Bundesregierung aus anderen Datenquellen – wie Berichten
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, polizeilichen
Einzelfallberichten, Berichten von Beratungsstellen oder zivilgesellschaftlichen
Organisationen – Erkenntnisse über spezifische Gewalt gegen trans-, inter- und
nicht-binäre Personen vor, und wenn ja, welche konkreten Fälle sind der
Bundesregierung bekannt (bitte anonymisiert nach Jahr, Bundesland und
Deliktart aufschlüsseln)?
5. Plant die Bundesregierung eine Verfeinerung der statistischen Erfassung
im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK), um künftig zwischen verschiedenen Formen
geschlechtsbezogener Gewalt differenzieren zu können, und wenn nein, aus
welchen Gründen wird auf eine differenziertere Erfassung verzichtet,
obwohl dies nach Auffassung der Fragestellenden für zielgerichtete
Schutzmaßnahmen erforderlich wäre?
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zum
besonderen Schutz von trans-, inter- und nicht-binären Personen vor
rechtsextremer Gewalt auf Grundlage der ihr vorliegenden – auch
unvollständigen – Erkenntnisse?
7. Wie viele Fälle von frauenfeindlicher Gewalt gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach Jahren, Ort und
Delikten auflisten)?
8. Wie viele Fälle von Gewalt aufgrund geschlechtsbezogener Diversität gab
es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach
Jahren, Ort und Delikten auflisten)?
9. Wie viele Fälle von frauenfeindlicher Gewalt gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, bei denen sich die
Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten, Erkennungssymbole
der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos etc.) trugen oder die
Tatverdächtigen einer bzw. einem rechtsextremen Organisation, Gruppe,
Verein etc. zugerechnet werden?
10. Wie viele Fälle von Gewalt aufgrund geschlechtlicher Diversität gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, bei denen
sich die Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten,
Erkennungssymbole der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos
etc.) trugen oder die Tatverdächtigen einer bzw. einem rechtsextremen
Organisation, Gruppe, Verein etc. zugerechnet werden?
11. Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt durch rechtsextreme
Täterinnen und Täter gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2024, die als sexistisch motivierte Taten, als misogyn oder
frauenfeindlich eingestuft wurden?
12. Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an Frauen gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung durch zivilgesellschaftliche Organisationen
seit dem 1. Januar 2024?
13. Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an trans-, inter- und
nicht-binären Personen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung durch
zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2024?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen in rechtsextremen Ideologien im
Hinblick auf Gewalt gegen Frauen und trans-, inter- und nicht-binäre
Personen durch rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Gewalttäter?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von
Mehrfachdiskriminierungen von Opfern rechtsextremer Gewalt als Angehörige von
Gruppen, die in rechtsextremen, rechtspopulistischen,
sozialdarwinistischen und menschenfeindlichen Einstellungen und Ideologien als
Feindbilder bzw. Gegner markiert und benannt werden?
16. Wie begründet die Bundesregierung, dass unter dem Oberbegriff
„Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ im Themenfeldkatalog der
Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KTAPMK) ein Unterbegriff, welcher sich mit sexistisch motivierten
Taten umfasst, fehlt, sondern lediglich in den Erläuterungen zum
Unterthemenfeld „Völkischer Nationalismus“ auf „Sexuelle Orientierung“
verwiesen wird, nicht aber auf „Frauenfeindlich“ und „Geschlechtsbezogene
Diversität“?
17. Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im
Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ (Themenfeld Hasskriminalität)
erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien Politisch motivierte
Kriminalität-rechts (PMK-rechts), PMK-nicht zuzuordnen und Politisch
motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und
Mehrfachzuordnung auflisten)?
18. Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im
Unterthemenfeld „Frauenfeindlich“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden,
werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen
und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort,
Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?
19. Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im
Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst
wurden, werden ebenfalls in den Kategorien Politisch motivierte
Kriminalitätrechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte
Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung
auflisten)?
20. Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im Themenfeld
„Hasskriminalität“ erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien
PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte
Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung
auflisten)?
21. Wie wird die explizite und erkennbare Aufnahme von frauenfeindlichen
und misogynen Delikten im Themenfeld „Hasskriminalität“ durch die
entsprechenden Unterthemenfelder und deren Erfassung in den
Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-nicht zuzuordnen sichergestellt?
22. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Ziele der
Istanbul-Konvention im Bereich rechtsextremer Gewalttaten mit
misogynem oder sexistischem Hintergrund umzusetzen und den Schutz von
Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binären Personen zu verbessern?
23. Wie definieren die neue Bundesregierung und ihre einzelnen
Bundesministerien den Begriff „Femizid“?
24. Wie viele Tötungsdelikte an Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binären
Personen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 registriert
(bitte nach Jahr, Datum, Ort, Straftatbestand sowie Stand der
strafrechtlichen Ermittlungen aufschlüsseln)?
25. Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 neu eröffnet
(bitte nach der Gesamtzahl der durch Frauenhäuser und
Zufluchtswohnungen zur Verfügung stehenden Schutzplätze sowie Bundesland
aufschlüsseln)?
26. Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 geschlossen
(bitte nach der Gesamtzahl der weggefallenen Schutzplätze sowie
Bundesland aufschlüsseln)?
27. Inwieweit sind trans-, inter- und nicht-binäre Personen in den
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung über das Gewalthilfegesetz
eingeschlossen, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung, deren Schutz vor
geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten?
28. Welche Maßnahmen werden auf der Grundlage von Artikel 15 der
Istanbul-Konvention umgesetzt, um Beamte und Angehörige von
Behörden des Bundes im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt und den
Umgang mit davon betroffenen Personen zu schulen und fortzubilden
(bitte nach Jahren, Behörden, Art der Maßnahme, Anzahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?
29. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher
Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 an einer Fortbildung oder
einem Training zum Umgang mit und zur Bekämpfung von sexistischen
Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Bundespolizei
teilgenommen, und welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang ergriffen
(bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?
30. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher
Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 an einer Fortbildung oder
einem Training zum Umgang mit Frauen sowie trans-, inter- und
nichtbinären Personen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden,
teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?
31. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher
Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 eine Fortbildung oder ein
Training zur Deutung und Erkennung von rassistischen und
rechtsextremen Motivationen bei Täterinnen und Tätern erhalten (bitte nach
Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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