Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe (Antwort zu Drs. 21/7713)
Text
Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe (Antwort zu Drs. 21/7713)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7918
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7713 –
Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher
Aquakulturbetriebe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2025 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland rund 16 600
Tonnen Fisch erzeugt (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/P
D26_188_41362.html). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die
Fischerzeugung damit gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 Prozent oder
200 Tonnen. Damit setzt sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fort, denn
sowohl die Anzahl der Betriebe als auch ihre Produktionsmenge gehen zurück.
Im Vergleich zum Jahr 2020 sank die Zahl der Aquakulturbetriebe um 349
(www.praxis-agrar.de/service/infografiken/aquakultur). Die
Produktionsmenge ging im Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre um rund
1 100 Tonnen oder 6,3 Prozent zurück (ebd. www.praxis-agrar .de). Der
Selbstversorgungsgrad bei Fisch allgemein sank im Jahr 2025 verglichen mit
dem Vorjahr 2024 um 3,4 Prozentpunkte auf 17,3 Prozent (www.bmel-statisti
k.de/ernaehrung/versorgungsbilanzen/fisch).
Aquakultur ist weltweit betrachtet ein immer wichtiger werdender Teil der
Ernährungssicherung. Sie ist eine sehr ressourceneffiziente und nachhaltige
Form der Produktion tierischer Proteine. Daraus ergeben sich auch für die
Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft neue wirtschaftliche Chancen.
Deutschland importiert rund 90 Prozent seines Bedarfs an Fisch und
Meeresfrüchten, obwohl das Land zu den größten Verbrauchern dieser Erzeugnisse in
Europa zählt (www.rentenbank.de/presse/Weniger-Importabhaengigkeit-meh
r-Ernaehrungssicherheit-Studie-von-Rentenbank-und-Hatch-Blue-zeigt-erhebl
iches-Potenzial-fuer-Aquakultur-in-Deutschland/). Die heimische
Aquakulturproduktion sei im europäischen Vergleich kaum entwickelt. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie, die die Unternehmensberatung Hatch Blue im Auftrag
der Landwirtschaftlichen Rentenbank erstellt hat. Die Förderbank stellte die
Untersuchung mit dem Titel „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle
in der europäischen Aquakultur-Technologie“ am 7. Mai 2026 in Frankfurt vor
(ebd. www.rentenbank.de). In Deutschland bremsen der Studie zufolge vor
allem hohe Energiekosten, komplexe Regulierung und Fachkräftemangel den
Ausbau des Sektors. Zugleich verfüge das Land über eine starke
Forschungslandschaft und technologische Expertise, die bislang nicht ausreichend genutzt
werde. Die Studie skizziert nach Angaben der Rentenbank mehrere Hand-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 7. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lungsfelder, um ein weiteres Verschwinden deutscher Aquakulturbetriebe zu
verhindern. Demnach solle Deutschland seine Stärken in Forschung und
Entwicklung nutzen, um sich als Exporteur fortschrittlicher
Aquakulturtechnologien zu positionieren. Zudem müsse der Schritt von der Forschung zur
kommerziellen Anwendung besser gelingen, etwa durch die Förderung von
Startups aus dem universitären Umfeld. Im Bereich Finanzierung empfiehlt die
Studie unter anderem zinsgünstige Darlehen und staatlich abgesicherte
Garantien. Darüber hinaus fordert sie eine Vereinfachung der Regulierung durch
einheitliche Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Leitlinien.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 40).
Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien
und Maßnahmen dieses Vorhaben im Rahmen der deutschen Aquakultur
stattfinden soll und inwiefern die vorgestellten Handlungsfelder der Studie „Die
blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-
Technologie“ dabei einen Impuls – vor allem zum Bürokratieabbau – geben
könne.
1. Welche Bedeutung misst die deutsche Bundesregierung der deutschen
Aquakultur bei?
Aus Sicht der Bundesregierung hat die deutsche Aquakultur ein erhebliches
Potential mit Blick auf die Ernährungssicherung, den Klimaschutz sowie die
regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum. Aquakultur kann bei
angemessener Bewirtschaftung eine Methode für die Proteinerzeugung sein, deren CO2-
Bilanz und ökologischer Fußabdruck deutlich besser ausfallen als bei anderen
Arten der Tierhaltung (https://aquaculture.ec.europa.eu/de/faq). Gleichzeitig ist
der Bundesregierung bewusst, dass ein Großteil des deutschen
Aquakultursektors vor erheblichen Herausforderungen steht. Dazu gehören unter anderem
rechtliche Vorgaben, komplexe und langwierige Verwaltungsverfahren sowie
zunehmende Einkommensverluste durch Schäden, die durch fischfressende
Wildtiere (Prädatoren) verursacht werden. Die Bundesregierung setzt sich im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die
Weiterentwicklung des Sektors in Deutschland verbessert werden. Ein enger
Austausch mit den für die Aquakultur zuständigen Behörden der Länder und
den relevanten Wirtschaftsverbänden ist hierbei unerlässlich.
2. Liegen der Bundesregierung die ersten beiden Quartalszahlen für das
Jahr 2026 über die Anzahl noch tätiger deutscher Aquakulturbetriebe
vor?
a) Wenn ja, wie haben sich die Zahlen im ersten Halbjahr im Vergleich
zum Vorjahr und wie im Vergleich zum Jahr 2020 entwickelt (bei
Zuwachs oder Abnahme bitte detailliert aufschlüsseln, um welche Art
von Aquakulturbetrieb es sich dabei handelt)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis über
aktuelle Betriebszahlen deutscher Aquakulturbetriebe?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Das Statistische Bundesamt erfasst die Anzahl der Aquakulturbetriebe jährlich.
Eine Auswertung für das Jahr 2026 liegt demnach noch nicht vor. Eine aktuelle
Auswertung ist öffentlich unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Branch
en-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Fischerei/Tabellen/a
qua-betriebe-menge.html abrufbar. Im Jahr 2025 wurden demnach in
Deutschland 1 32 Aquakulturbetriebe erfasst.
Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Aquakulturbetriebe noch 2 281 (siehe www.b
mel-statistik.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Jahrbuch/Agrarstatistische
s-Jahrbuch-2021.pdf#page=216, Tabelle 191). Das entspricht einer Abnahme
um 15,3 Prozent.
Zu beachten ist, dass entsprechend der Agrarstatistikverordnung seit dem Jahr
2015 Betriebe mit weniger als 0,3 Hektar Wasserfläche bzw. 200 Kubikmetern
Anlagenvolumen statistisch nicht mehr erfasst werden. Allerdings wird auch
bei Kleinstbetrieben eine rückläufige Entwicklung beobachtet.
Für eine allgemeine Einordnung der vorliegenden Zahlen, sowohl im zeitlichen
Kontext als auch im Bezug zur verwendeten Erhebungsmethodik, wird auf die
Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen.
3. Ist der Bundesregierung die Studie „Die blaue Zukunft gestalten:
Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-Technologie“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) und somit auch der Befund, dass
Deutschland trotz hoher technologischer Kompetenz rund 90 Prozent
seines Bedarfs an Fisch und Meeresfrüchten importieren muss, bekannt?
a) Wenn ja, hat sie darauf aufbauend bereits einen Handlungsleitfaden
für ihr eigenes politisches Wirken erarbeitet, und wann ist im Sektor
der deutschen Aquakultur mit ersten Schritten und Maßnahmen zu
rechnen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis von der Studie (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und welche strategischen Ziele verfolgt
sie stattdessen zur Senkung der Importabhängigkeit?
4. Plant die Bundesregierung die Einführung nationaler,
bundesländerübergreifender Regelungen für die Aquakultur, um die in der Studie
kritisierte Komplexität und Heterogenität der Genehmigungsprozesse zu
reduzieren?
a) Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus, und ab wann ist mit einem
ersten Entwurf zu rechnen?
b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine vereinfachten
länderübergreifenden Genehmigungsprozesse, und wie möchte sie
gegebenenfalls stattdessen für Bürokratieabbau sorgen?
5. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, um
Genehmigungsverfahren für Aquakulturanlagen in Deutschland zu standardisieren und
zu beschleunigen, um Investoren mehr Planungssicherheit zu bieten, und
wenn ja, welche sind das?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist der im Auftrag der Landwirtschaftlichen Rentenbank
erstellte Bericht „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der
europäischen Aquakultur-Technologie“ bekannt. Nach den vorläufigen Zahlen für
das Jahr 2025 liegt der Selbstversorgungsgrad von Fisch und Meeresfrüchten in
Deutschland aktuell bei 17,3 Prozent (www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versor
gungsbilanzen/fisch). Die in dem Bericht identifizierten Hemmnisse der
Entwicklung der deutschen Aquakultur sind der Bundesregierung bekannt. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Bund im Bereich der Aquakultur keine
Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen hat. Vielmehr sind die Länder für die
Aquakultur ausschließlich zuständig. Bei Regelungsvorhaben auf EU- und
Bundesebene berücksichtigt die Bundesregierung die Interessen der Aquakultur
in besonderem Maße und stimmt sich dabei eng mit den zuständigen Ländern
ab.
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Nutzung von Abwärme (z. B.
aus Biogasanlagen) als zentralen Hebel für die Wirtschaftlichkeit von
Aquakulturen an, und sind seitens der Bundesregierung regulatorische
Erleichterungen geplant, um Kreislaufsysteme in der Aquakultur stärker
zu integrieren?
Im Zuge der Energiewende wird die Stromerzeugung zunehmend auf
Photovoltaik (PV) und Windkraft umgestellt. Da PV- und Windkraftanlagen
witterungsabhängig sind, nehmen Schwankungen in der Stromerzeugung zu. Biogas ist
speicherbar und kann bei Bedarf die fluktuierende Stromeinspeisung aus PV
und Wind ergänzen. Zudem produzieren Biogasanlagen Wärme und sind in der
Lage, Wärmenetze zu versorgen. Mit dem sogenannten Biomassepaket wurde
der Wärmenutzung bei Biogasanlagen besonders Rechnung getragen. Anlagen,
die bereits vor dem 1. Januar 2024 an eine Wärmeversorgungseinrichtung
angeschlossen waren, erhalten im Ausschreibungsverfahren Vorrang (§ 39d
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023). Diese Vorrangregelung ist bis zum
31. Dezember 2027 befristet.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
(EEW) unterstützt Unternehmen gezielt bei Investitionen, die deren Energie-
und Ressourceneffizienz verbessern, und beim Einsatz von Erneuerbaren
Energien. In diesem Rahmen werden unter anderem auch Investitionen in die
Vermeidung, Rückgewinnung und Nutzung von Prozessabwärme mit Zuschüssen
und Krediten unterstützt. Die geförderten Maßnahmen tragen durch
Kosteneinsparungen dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Prozessen zu verbessern. Da die
Nutzung von Abwärme lokal erfolgt, bieten sich hierdurch gute Möglichkeiten
für die Schließung von lokalen Kreisläufen. Dies ist über den Bereich der
Aquakulturen hinaus für die Wirtschaftlichkeit von industriellen Prozessen
insgesamt relevant. Die Förderung wird kontinuierlich weiterentwickelt und an
neue Herausforderungen angepasst.
Zudem unterstützt das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz
und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Unternehmen aus
Landwirtschaft und Gartenbau dabei, in sparsamere klimafreundliche Technologien
zu investieren.
Mögliche Synergien zwischen Aquakultur und Biogasanlagen werden durch
das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) geförderte Verbundprojekt „Entwicklung einer modularen,
containerbasierten Wasseraufbereitung für eine integrierte multitrophe Aquakultur
mit oxidativer Hygienisierung sowie Kopplung an Biogasanlagen zur
kaskadierten Reststoffnutzung und gegenseitigen Wärmeregulierung“ (WasABI)
untersucht.
7. Hat sich die Bundesregierung zu der Empfehlung der Studie (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), staatlich abgesicherte Garantien und spezielle
Infrastrukturfinanzierungen für investitionsintensive Aquakultur-
Startups einzuführen, um die Skalierung zur kommerziellen Marktreife zu
unterstützen, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
8. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines speziellen Förderfonds
für die Frühphase von Unternehmen im Bereich der „Blue Economy“,
um die in der Studie identifizierte Finanzierungslücke zu schließen, und
wenn ja, welche neuen Finanzhilfen sollen geschaffen werden?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechende Planungen zur Einführung neuer Finanzierungs- oder
Förderinstrumente bestehen derzeit nicht.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um
die exzellente deutsche Forschungslandschaft im Bereich Aquakultur
besser mit der Privatwirtschaft zu vernetzen und den Transfer von der
Forschung in marktreife Start-ups zu beschleunigen?
Die Bundesregierung fördert im Sinne der Frage einschlägige
Kooperationsvorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Maßnahmen „KMU-innovativ:
Bioökonomie“, „Ideenwettbewerb Neue Produkte für die Bioökonomie“ sowie
im Rahmen einer internationalen Förderbekanntmachung der „Sustainable Blue
Economy Partnership (SBEP)“ zum Thema „Eine nachhaltige blaue Wirtschaft
für eine bessere Zukunft“.
Zudem unterstützt die Bundesregierung über verschiedene themenoffene
Maßnahmen (z. B. die fortlaufende Förderbekanntmachung „Validierung des
technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher
Forschung – VIP+“), die grundsätzlich auch der Forschung zu Aquakulturen
offenstehen, den Transfer von Forschungsergebnissen. Im Rahmen der
institutionellen Förderung werden zudem außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
gefördert, die grundsätzlich der Privatwirtschaft als potenzielle
Forschungspartner zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der „Bekanntmachung über die Förderung von für eine
nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur, einschließlich von Algen, vor
allem Mikroalgen“ vom 7. Dezember 2022 fördert das BMLEH über das
Programm zur Innovationsförderung Innovationsentwicklungen der
Privatwirtschaft und Forschung. Ziel der Bekanntmachung ist es, die
Produktionskapazitäten in der Aquakultur bis 2030 zu steigern und gleichzeitig
Ressourcenschonung zu fördern. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung nachhaltiger
Verfahren zur Verbesserung bestehender Aquakulturtechniken sowie der
Etablierung neuer, umweltschonender Methoden. Es werden 22 Verbundprojekte mit
einer Fördersumme von rund 17 Mio. Euro gefördert.
Darüber hinaus können sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(Startups, KMU, Großunternehmen) im Rahmen der Deutschen
Innovationspartnerschaft Agrar alleine oder im Verbund mit weiteren Partnern aus der Wirtschaft
und Wissenschaft initiativ auf eine Innovationsförderung im Bereich der
Aquakultur bewerben. Dabei dient die Förderung der signifikanten Erhöhung des
Technologiereifegrads auf dem Weg zur Marktreife.
10. Fördert die Bundesregierung die Integration von unternehmerischem
Denken in universitäre Studiengänge mit Bezug zur Meeresforschung
und Aquakultur, wie es die Studie empfiehlt?
a) Wenn ja, wie macht sie das?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie will sie stattdessen vorgehen?
Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.
Gemäß grundgesetzlich geregelter Aufgabenverteilung zwischen Bund und
Ländern sind die Länder für die im jeweiligen Land ansässigen Hochschulen
zuständig. Die konkrete Einrichtung, Ausrichtung und curriculare
Ausgestaltung von Studiengängen erfolgen – im Rahmen des landesrechtlich gewährten
Rechts auf Selbstverwaltung – durch die Hochschule selbst.
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für spezifische Fachkräfte-
Qualifizierungsprogramme im Bereich Aquakulturtechnik, um dem in
der Studie genannten Fachkräftemangel entgegenzuwirken (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung hierbei beteiligen, oder
tut sie es bereits?
b) Wenn nein, wie möchte sie gegebenenfalls stattdessen dem
existierenden Fachkräftemangel im Aquakultursektor begegnen?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung misst der Fachkräftequalifizierung und -sicherung im
Bereich der Aquakultur in Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Ein zentraler
Baustein zur Sicherung von Fachkräften ist eine moderne und bedarfsgerechte
berufliche Bildung.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
(Fischwirtausbildungsverordnung – FischwAusbV) wurde im Jahr 2016
umfassend novelliert. Im Zuge dieser Neuordnung wurde mit der Fachrichtung
„Aquakultur und Binnenfischerei“ ein eigener, rechtlich verankerter
Qualifizierungsweg geschaffen, der spezifisch auch auf die Anforderungen moderner
Aquakulturbetriebe ausgerichtet ist.
Die Bundesregierung setzt primär auf den bewährten Rahmen der dualen
Berufsausbildung sowie die kontinuierliche Überprüfung von
Ausbildungsordnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialpartnern. Weitere
Aktivitäten im Bereich der Fachkräftequalifizierung im Bereich Aquakulturtechnik sind
seitens des Bundes aktuell nicht in Planung.
12. Wie will die Bundesregierung die im Vergleich zum europäischen
Ausland hohen Energiekosten für deutsche Aquakulturbetriebe
gegebenenfalls abfedern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
heimischen Produktion zu sichern?
Die hohen Energiepreise in Deutschland sind vor allem von den
Weltmarktpreisen für Erdgas, Öl und Kohle getrieben. Ausgelöst durch den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine sind Energie- und Rohstoffpreise gestiegen und
liegen weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Spannungen im
Nahen Osten haben zuletzt erneut zu Preissteigerungen beigetragen.
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Energiepreisentlastung
umgesetzt:
• Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-
Mindeststeuersatz,
• Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den
Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026,
• Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel,
• Ausweitung der Strompreiskompensation und Einführung des
Industriestrompreises.
Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der EEG-Kosten über den
Bundeshaushalt. Die EEG-Umlage läge derzeit grob überschlagen bei etwa 5 ct/kWh
für nicht-privilegierte Endverbraucher.
Neben den weitreichenden, aber vor allem kurzfristig wirkenden
Entlastungsmaßnahmen kommt es perspektivisch vor allem darauf an, die Systemkosten
und damit auch insbesondere die Strompreise durch strukturelle Reformen zu
senken. Darauf arbeitet die Bundesregierung mit den anstehenden Maßnahmen
– beispielsweise bei der EEG-Novelle, der WindSeeG-Novelle
(Windenergieauf-See-Gesetz) sowie dem Netzanschlusspaket – hin.
13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aquakultur im
Rahmen der nationalen Ernährungsstrategie für die Versorgung der
Bevölkerung mit ressourceneffizienten tierischen Proteinen bei?
Die Ernährungsstrategie fokussiert auf die Förderung günstiger
Verhaltensmuster und Umgebungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung und zeigt
lediglich Querbezüge zur nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und -versorgung
auf. Die Aquakultur ist daher nicht Gegenstand der Ernährungsstrategie.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.
14. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, wenn sie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darlegt, dass sie sich das Ziel
gesetzt hat, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (ebd.
www.koalitionsvertrag2025.de, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 18 und 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der auf Bundestagsdrucksache 21/613 verwiesen.
15. Was sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die größten Treiber
für den sich seit dem Jahr 2020 fortsetzenden Abwärtstrend bei der
Anzahl deutscher Aquakulturbetriebe, und mit welchen Maßnahmen möchte
sie gegebenenfalls unterstützen, diese Entwicklung umzukehren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Was sind nach Informationsstand der Bundesregierung die stärksten
Auslöser dafür, dass die Produktionsmenge deutscher Aquakulturbetriebe im
Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre seit 2020 um rund
1 100 Tonnen oder 6,3 Prozent zurückgegangen ist, und mit welchen
Maßnahmen möchte sie gegebenenfalls einen Kurswechsel einleiten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sowohl die Zahl der Betriebe als auch die Produktionsmenge aus deutscher
Aquakultur sind rückläufig. Es werden verschiedene mögliche Gründe für die
allgemeine Entwicklung diskutiert. Dazu gehören neben den in der Antwort zu
Frage 1 beschriebenen Herausforderungen auch Fischkrankheiten, Preisdruck,
Konkurrenz durch Importware, Herausforderungen bei Betriebsübernahmen
sowie ein allgemeiner Fachkräftemangel im Sektor. Detaillierte Angaben liegen
der Bundesregierung jedoch nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad mit Fisch,
Meeresfrüchten und anderen Fischereierzeugnissen gezielt durch mehr
Inlandsanlandungen und Fänge der Binnenfischerei anzuheben?
a) Wenn ja, wie will sie ihr politisches Vorgehen zur Anhebung des
Selbstversorgungsgrades konkret gestalten?
b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung den Abwärtstrend
beim Selbstversorgungsgrad mit Fisch nicht aufhalten?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Im Jahr 2025 landeten die 1 077 Fischereifahrzeuge der deutschen Hochsee-
und Küstenfischerei 173 733 Tonnen Fisch an – sieben Prozent mehr als im
Vorjahr. Anlandestatistiken der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung finden sich unter dem Link www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/Fischwirts
chaft/fischwirtschaft_node.html.
Der Anlandeort eines Fischereifahrzeugs wird durch das Zusammenspiel aus
Logistik, Fischart und Marktpreisen bestimmt. Ein Schiff steuert den Hafen an,
der für den aktuellen Fang wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Hier spielen
insbesondere auch Treibstoffpreise eine Rolle.
Mit Blick auf eine Steigerung des Selbstversorgungsgrads bei
Aquakulturerzeugnissen wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe (Antwort)