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Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe (Antwort zu Drs. 21/7713)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7918 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe (Antwort zu Drs. 21/7713) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7918 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7713 – Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2025 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland rund 16 600 Tonnen Fisch erzeugt (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/P D26_188_41362.html). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die Fischerzeugung damit gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 Prozent oder 200 Tonnen. Damit setzt sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fort, denn sowohl die Anzahl der Betriebe als auch ihre Produktionsmenge gehen zurück. Im Vergleich zum Jahr 2020 sank die Zahl der Aquakulturbetriebe um 349 (www.praxis-agrar.de/service/infografiken/aquakultur). Die Produktionsmenge ging im Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre um rund 1 100 Tonnen oder 6,3 Prozent zurück (ebd. www.praxis-agrar .de). Der Selbstversorgungsgrad bei Fisch allgemein sank im Jahr 2025 verglichen mit dem Vorjahr 2024 um 3,4 Prozentpunkte auf 17,3 Prozent (www.bmel-statisti k.de/ernaehrung/versorgungsbilanzen/fisch). Aquakultur ist weltweit betrachtet ein immer wichtiger werdender Teil der Ernährungssicherung. Sie ist eine sehr ressourceneffiziente und nachhaltige Form der Produktion tierischer Proteine. Daraus ergeben sich auch für die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft neue wirtschaftliche Chancen. Deutschland importiert rund 90 Prozent seines Bedarfs an Fisch und Meeresfrüchten, obwohl das Land zu den größten Verbrauchern dieser Erzeugnisse in Europa zählt (www.rentenbank.de/presse/Weniger-Importabhaengigkeit-meh r-Ernaehrungssicherheit-Studie-von-Rentenbank-und-Hatch-Blue-zeigt-erhebl iches-Potenzial-fuer-Aquakultur-in-Deutschland/). Die heimische Aquakulturproduktion sei im europäischen Vergleich kaum entwickelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Unternehmensberatung Hatch Blue im Auftrag der Landwirtschaftlichen Rentenbank erstellt hat. Die Förderbank stellte die Untersuchung mit dem Titel „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-Technologie“ am 7. Mai 2026 in Frankfurt vor (ebd. www.rentenbank.de). In Deutschland bremsen der Studie zufolge vor allem hohe Energiekosten, komplexe Regulierung und Fachkräftemangel den Ausbau des Sektors. Zugleich verfüge das Land über eine starke Forschungslandschaft und technologische Expertise, die bislang nicht ausreichend genutzt werde. Die Studie skizziert nach Angaben der Rentenbank mehrere Hand- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 7. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lungsfelder, um ein weiteres Verschwinden deutscher Aquakulturbetriebe zu verhindern. Demnach solle Deutschland seine Stärken in Forschung und Entwicklung nutzen, um sich als Exporteur fortschrittlicher Aquakulturtechnologien zu positionieren. Zudem müsse der Schritt von der Forschung zur kommerziellen Anwendung besser gelingen, etwa durch die Förderung von Startups aus dem universitären Umfeld. Im Bereich Finanzierung empfiehlt die Studie unter anderem zinsgünstige Darlehen und staatlich abgesicherte Garantien. Darüber hinaus fordert sie eine Vereinfachung der Regulierung durch einheitliche Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Leitlinien. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Ziel gesetzt, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa v_2025.pdf, S. 40). Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses Vorhaben im Rahmen der deutschen Aquakultur stattfinden soll und inwiefern die vorgestellten Handlungsfelder der Studie „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur- Technologie“ dabei einen Impuls – vor allem zum Bürokratieabbau – geben könne.  1. Welche Bedeutung misst die deutsche Bundesregierung der deutschen Aquakultur bei? Aus Sicht der Bundesregierung hat die deutsche Aquakultur ein erhebliches Potential mit Blick auf die Ernährungssicherung, den Klimaschutz sowie die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum. Aquakultur kann bei angemessener Bewirtschaftung eine Methode für die Proteinerzeugung sein, deren CO2- Bilanz und ökologischer Fußabdruck deutlich besser ausfallen als bei anderen Arten der Tierhaltung (https://aquaculture.ec.europa.eu/de/faq). Gleichzeitig ist der Bundesregierung bewusst, dass ein Großteil des deutschen Aquakultursektors vor erheblichen Herausforderungen steht. Dazu gehören unter anderem rechtliche Vorgaben, komplexe und langwierige Verwaltungsverfahren sowie zunehmende Einkommensverluste durch Schäden, die durch fischfressende Wildtiere (Prädatoren) verursacht werden. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Sektors in Deutschland verbessert werden. Ein enger Austausch mit den für die Aquakultur zuständigen Behörden der Länder und den relevanten Wirtschaftsverbänden ist hierbei unerlässlich.  2. Liegen der Bundesregierung die ersten beiden Quartalszahlen für das Jahr 2026 über die Anzahl noch tätiger deutscher Aquakulturbetriebe vor? a) Wenn ja, wie haben sich die Zahlen im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahr und wie im Vergleich zum Jahr 2020 entwickelt (bei Zuwachs oder Abnahme bitte detailliert aufschlüsseln, um welche Art von Aquakulturbetrieb es sich dabei handelt)? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis über aktuelle Betriebszahlen deutscher Aquakulturbetriebe? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Das Statistische Bundesamt erfasst die Anzahl der Aquakulturbetriebe jährlich. Eine Auswertung für das Jahr 2026 liegt demnach noch nicht vor. Eine aktuelle Auswertung ist öffentlich unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Branch en-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Fischerei/Tabellen/a qua-betriebe-menge.html abrufbar. Im Jahr 2025 wurden demnach in Deutschland 1 32 Aquakulturbetriebe erfasst. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Aquakulturbetriebe noch 2 281 (siehe www.b mel-statistik.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Jahrbuch/Agrarstatistische s-Jahrbuch-2021.pdf#page=216, Tabelle 191). Das entspricht einer Abnahme um 15,3 Prozent. Zu beachten ist, dass entsprechend der Agrarstatistikverordnung seit dem Jahr 2015 Betriebe mit weniger als 0,3 Hektar Wasserfläche bzw. 200 Kubikmetern Anlagenvolumen statistisch nicht mehr erfasst werden. Allerdings wird auch bei Kleinstbetrieben eine rückläufige Entwicklung beobachtet. Für eine allgemeine Einordnung der vorliegenden Zahlen, sowohl im zeitlichen Kontext als auch im Bezug zur verwendeten Erhebungsmethodik, wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen.  3. Ist der Bundesregierung die Studie „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-Technologie“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und somit auch der Befund, dass Deutschland trotz hoher technologischer Kompetenz rund 90 Prozent seines Bedarfs an Fisch und Meeresfrüchten importieren muss, bekannt? a) Wenn ja, hat sie darauf aufbauend bereits einen Handlungsleitfaden für ihr eigenes politisches Wirken erarbeitet, und wann ist im Sektor der deutschen Aquakultur mit ersten Schritten und Maßnahmen zu rechnen? b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis von der Studie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche strategischen Ziele verfolgt sie stattdessen zur Senkung der Importabhängigkeit?  4. Plant die Bundesregierung die Einführung nationaler, bundesländerübergreifender Regelungen für die Aquakultur, um die in der Studie kritisierte Komplexität und Heterogenität der Genehmigungsprozesse zu reduzieren? a) Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus, und ab wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen? b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine vereinfachten länderübergreifenden Genehmigungsprozesse, und wie möchte sie gegebenenfalls stattdessen für Bürokratieabbau sorgen?  5. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, um Genehmigungsverfahren für Aquakulturanlagen in Deutschland zu standardisieren und zu beschleunigen, um Investoren mehr Planungssicherheit zu bieten, und wenn ja, welche sind das? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist der im Auftrag der Landwirtschaftlichen Rentenbank erstellte Bericht „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-Technologie“ bekannt. Nach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2025 liegt der Selbstversorgungsgrad von Fisch und Meeresfrüchten in Deutschland aktuell bei 17,3 Prozent (www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versor gungsbilanzen/fisch). Die in dem Bericht identifizierten Hemmnisse der Entwicklung der deutschen Aquakultur sind der Bundesregierung bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bund im Bereich der Aquakultur keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen hat. Vielmehr sind die Länder für die Aquakultur ausschließlich zuständig. Bei Regelungsvorhaben auf EU- und Bundesebene berücksichtigt die Bundesregierung die Interessen der Aquakultur in besonderem Maße und stimmt sich dabei eng mit den zuständigen Ländern ab.  6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Nutzung von Abwärme (z. B. aus Biogasanlagen) als zentralen Hebel für die Wirtschaftlichkeit von Aquakulturen an, und sind seitens der Bundesregierung regulatorische Erleichterungen geplant, um Kreislaufsysteme in der Aquakultur stärker zu integrieren? Im Zuge der Energiewende wird die Stromerzeugung zunehmend auf Photovoltaik (PV) und Windkraft umgestellt. Da PV- und Windkraftanlagen witterungsabhängig sind, nehmen Schwankungen in der Stromerzeugung zu. Biogas ist speicherbar und kann bei Bedarf die fluktuierende Stromeinspeisung aus PV und Wind ergänzen. Zudem produzieren Biogasanlagen Wärme und sind in der Lage, Wärmenetze zu versorgen. Mit dem sogenannten Biomassepaket wurde der Wärmenutzung bei Biogasanlagen besonders Rechnung getragen. Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen waren, erhalten im Ausschreibungsverfahren Vorrang (§ 39d Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023). Diese Vorrangregelung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen gezielt bei Investitionen, die deren Energie- und Ressourceneffizienz verbessern, und beim Einsatz von Erneuerbaren Energien. In diesem Rahmen werden unter anderem auch Investitionen in die Vermeidung, Rückgewinnung und Nutzung von Prozessabwärme mit Zuschüssen und Krediten unterstützt. Die geförderten Maßnahmen tragen durch Kosteneinsparungen dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Prozessen zu verbessern. Da die Nutzung von Abwärme lokal erfolgt, bieten sich hierdurch gute Möglichkeiten für die Schließung von lokalen Kreisläufen. Dies ist über den Bereich der Aquakulturen hinaus für die Wirtschaftlichkeit von industriellen Prozessen insgesamt relevant. Die Förderung wird kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst. Zudem unterstützt das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei, in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren. Mögliche Synergien zwischen Aquakultur und Biogasanlagen werden durch das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geförderte Verbundprojekt „Entwicklung einer modularen, containerbasierten Wasseraufbereitung für eine integrierte multitrophe Aquakultur mit oxidativer Hygienisierung sowie Kopplung an Biogasanlagen zur kaskadierten Reststoffnutzung und gegenseitigen Wärmeregulierung“ (WasABI) untersucht.  7. Hat sich die Bundesregierung zu der Empfehlung der Studie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), staatlich abgesicherte Garantien und spezielle Infrastrukturfinanzierungen für investitionsintensive Aquakultur- Startups einzuführen, um die Skalierung zur kommerziellen Marktreife zu unterstützen, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?  8. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines speziellen Förderfonds für die Frühphase von Unternehmen im Bereich der „Blue Economy“, um die in der Studie identifizierte Finanzierungslücke zu schließen, und wenn ja, welche neuen Finanzhilfen sollen geschaffen werden? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entsprechende Planungen zur Einführung neuer Finanzierungs- oder Förderinstrumente bestehen derzeit nicht.  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um die exzellente deutsche Forschungslandschaft im Bereich Aquakultur besser mit der Privatwirtschaft zu vernetzen und den Transfer von der Forschung in marktreife Start-ups zu beschleunigen? Die Bundesregierung fördert im Sinne der Frage einschlägige Kooperationsvorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Maßnahmen „KMU-innovativ: Bioökonomie“, „Ideenwettbewerb Neue Produkte für die Bioökonomie“ sowie im Rahmen einer internationalen Förderbekanntmachung der „Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP)“ zum Thema „Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft“. Zudem unterstützt die Bundesregierung über verschiedene themenoffene Maßnahmen (z. B. die fortlaufende Förderbekanntmachung „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“), die grundsätzlich auch der Forschung zu Aquakulturen offenstehen, den Transfer von Forschungsergebnissen. Im Rahmen der institutionellen Förderung werden zudem außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert, die grundsätzlich der Privatwirtschaft als potenzielle Forschungspartner zur Verfügung stehen. Im Rahmen der „Bekanntmachung über die Förderung von für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur, einschließlich von Algen, vor allem Mikroalgen“ vom 7. Dezember 2022 fördert das BMLEH über das Programm zur Innovationsförderung Innovationsentwicklungen der Privatwirtschaft und Forschung. Ziel der Bekanntmachung ist es, die Produktionskapazitäten in der Aquakultur bis 2030 zu steigern und gleichzeitig Ressourcenschonung zu fördern. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung bestehender Aquakulturtechniken sowie der Etablierung neuer, umweltschonender Methoden. Es werden 22 Verbundprojekte mit einer Fördersumme von rund 17 Mio. Euro gefördert. Darüber hinaus können sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Startups, KMU, Großunternehmen) im Rahmen der Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar alleine oder im Verbund mit weiteren Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft initiativ auf eine Innovationsförderung im Bereich der Aquakultur bewerben. Dabei dient die Förderung der signifikanten Erhöhung des Technologiereifegrads auf dem Weg zur Marktreife. 10. Fördert die Bundesregierung die Integration von unternehmerischem Denken in universitäre Studiengänge mit Bezug zur Meeresforschung und Aquakultur, wie es die Studie empfiehlt? a) Wenn ja, wie macht sie das? b) Wenn nein, warum nicht, und wie will sie stattdessen vorgehen? Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet. Gemäß grundgesetzlich geregelter Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die im jeweiligen Land ansässigen Hochschulen zuständig. Die konkrete Einrichtung, Ausrichtung und curriculare Ausgestaltung von Studiengängen erfolgen – im Rahmen des landesrechtlich gewährten Rechts auf Selbstverwaltung – durch die Hochschule selbst. 11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für spezifische Fachkräfte- Qualifizierungsprogramme im Bereich Aquakulturtechnik, um dem in der Studie genannten Fachkräftemangel entgegenzuwirken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung hierbei beteiligen, oder tut sie es bereits? b) Wenn nein, wie möchte sie gegebenenfalls stattdessen dem existierenden Fachkräftemangel im Aquakultursektor begegnen? Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung misst der Fachkräftequalifizierung und -sicherung im Bereich der Aquakultur in Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Ein zentraler Baustein zur Sicherung von Fachkräften ist eine moderne und bedarfsgerechte berufliche Bildung. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirtausbildungsverordnung – FischwAusbV) wurde im Jahr 2016 umfassend novelliert. Im Zuge dieser Neuordnung wurde mit der Fachrichtung „Aquakultur und Binnenfischerei“ ein eigener, rechtlich verankerter Qualifizierungsweg geschaffen, der spezifisch auch auf die Anforderungen moderner Aquakulturbetriebe ausgerichtet ist. Die Bundesregierung setzt primär auf den bewährten Rahmen der dualen Berufsausbildung sowie die kontinuierliche Überprüfung von Ausbildungsordnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialpartnern. Weitere Aktivitäten im Bereich der Fachkräftequalifizierung im Bereich Aquakulturtechnik sind seitens des Bundes aktuell nicht in Planung. 12. Wie will die Bundesregierung die im Vergleich zum europäischen Ausland hohen Energiekosten für deutsche Aquakulturbetriebe gegebenenfalls abfedern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produktion zu sichern? Die hohen Energiepreise in Deutschland sind vor allem von den Weltmarktpreisen für Erdgas, Öl und Kohle getrieben. Ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind Energie- und Rohstoffpreise gestiegen und liegen weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Spannungen im Nahen Osten haben zuletzt erneut zu Preissteigerungen beigetragen. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Energiepreisentlastung umgesetzt: • Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU- Mindeststeuersatz, • Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026, • Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, • Ausweitung der Strompreiskompensation und Einführung des Industriestrompreises. Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der EEG-Kosten über den Bundeshaushalt. Die EEG-Umlage läge derzeit grob überschlagen bei etwa 5 ct/kWh für nicht-privilegierte Endverbraucher. Neben den weitreichenden, aber vor allem kurzfristig wirkenden Entlastungsmaßnahmen kommt es perspektivisch vor allem darauf an, die Systemkosten und damit auch insbesondere die Strompreise durch strukturelle Reformen zu senken. Darauf arbeitet die Bundesregierung mit den anstehenden Maßnahmen – beispielsweise bei der EEG-Novelle, der WindSeeG-Novelle (Windenergieauf-See-Gesetz) sowie dem Netzanschlusspaket – hin. 13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aquakultur im Rahmen der nationalen Ernährungsstrategie für die Versorgung der Bevölkerung mit ressourceneffizienten tierischen Proteinen bei? Die Ernährungsstrategie fokussiert auf die Förderung günstiger Verhaltensmuster und Umgebungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung und zeigt lediglich Querbezüge zur nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und -versorgung auf. Die Aquakultur ist daher nicht Gegenstand der Ernährungsstrategie. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 14. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, wenn sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darlegt, dass sie sich das Ziel gesetzt hat, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (ebd. www.koalitionsvertrag2025.de, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der auf Bundestagsdrucksache 21/613 verwiesen. 15. Was sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die größten Treiber für den sich seit dem Jahr 2020 fortsetzenden Abwärtstrend bei der Anzahl deutscher Aquakulturbetriebe, und mit welchen Maßnahmen möchte sie gegebenenfalls unterstützen, diese Entwicklung umzukehren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Was sind nach Informationsstand der Bundesregierung die stärksten Auslöser dafür, dass die Produktionsmenge deutscher Aquakulturbetriebe im Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre seit 2020 um rund 1 100 Tonnen oder 6,3 Prozent zurückgegangen ist, und mit welchen Maßnahmen möchte sie gegebenenfalls einen Kurswechsel einleiten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sowohl die Zahl der Betriebe als auch die Produktionsmenge aus deutscher Aquakultur sind rückläufig. Es werden verschiedene mögliche Gründe für die allgemeine Entwicklung diskutiert. Dazu gehören neben den in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Herausforderungen auch Fischkrankheiten, Preisdruck, Konkurrenz durch Importware, Herausforderungen bei Betriebsübernahmen sowie ein allgemeiner Fachkräftemangel im Sektor. Detaillierte Angaben liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 verwiesen. 17. Plant die Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad mit Fisch, Meeresfrüchten und anderen Fischereierzeugnissen gezielt durch mehr Inlandsanlandungen und Fänge der Binnenfischerei anzuheben? a) Wenn ja, wie will sie ihr politisches Vorgehen zur Anhebung des Selbstversorgungsgrades konkret gestalten? b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung den Abwärtstrend beim Selbstversorgungsgrad mit Fisch nicht aufhalten? Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Im Jahr 2025 landeten die 1 077 Fischereifahrzeuge der deutschen Hochsee- und Küstenfischerei 173 733 Tonnen Fisch an – sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Anlandestatistiken der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung finden sich unter dem Link www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/Fischwirts chaft/fischwirtschaft_node.html. Der Anlandeort eines Fischereifahrzeugs wird durch das Zusammenspiel aus Logistik, Fischart und Marktpreisen bestimmt. Ein Schiff steuert den Hafen an, der für den aktuellen Fang wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Hier spielen insbesondere auch Treibstoffpreise eine Rolle. Mit Blick auf eine Steigerung des Selbstversorgungsgrads bei Aquakulturerzeugnissen wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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