Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe
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Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher Aquakulturbetriebe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7713
21. Wahlperiode 25.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan
Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Mögliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung deutscher
Aquakulturbetriebe
Im Jahr 2025 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland rund 16 600
Tonnen Fisch erzeugt (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD
26_188_41362.html). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die
Fischerzeugung damit gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 Prozent oder 200
Tonnen. Damit setzt sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fort, denn sowohl die
Anzahl der Betriebe als auch ihre Produktionsmenge gehen zurück. Im
Vergleich zum Jahr 2020 sank die Zahl der Aquakulturbetriebe um 349 (www.prax
is-agrar.de/service/infografiken/aquakultur). Die Produktionsmenge ging im
Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre um rund 1 100 Tonnen oder
6,3 Prozent zurück (ebd. www.praxis-agrar.de). Der Selbstversorgungsgrad bei
Fisch allgemein sank im Jahr 2025 verglichen mit dem Vorjahr 2024 um
3,4 Prozentpunkte auf 17,3 Prozent (www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versorg
ungsbilanzen/fisch).
Aquakultur ist weltweit betrachtet ein immer wichtiger werdender Teil der
Ernährungssicherung. Sie ist eine sehr ressourceneffiziente und nachhaltige Form
der Produktion tierischer Proteine. Daraus ergeben sich auch für die
Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft neue wirtschaftliche Chancen.
Deutschland importiert rund 90 Prozent seines Bedarfs an Fisch und
Meeresfrüchten, obwohl das Land zu den größten Verbrauchern dieser Erzeugnisse in
Europa zählt (www.rentenbank.de/presse/Weniger-Importabhaengigkeit-mehr-
Ernaehrungssicherheit-Studie-von-Rentenbank-und-Hatch-Blue-zeigt-erheblich
es-Potenzial-fuer-Aquakultur-in-Deutschland/). Die heimische
Aquakulturproduktion sei im europäischen Vergleich kaum entwickelt. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie, die die Unternehmensberatung Hatch Blue im Auftrag der
Landwirtschaftlichen Rentenbank erstellt hat. Die Förderbank stellte die
Untersuchung mit dem Titel „Die blaue Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der
europäischen Aquakultur-Technologie“ am 7. Mai 2026 in Frankfurt vor (ebd.
www.rentenbank.de). In Deutschland bremsen der Studie zufolge vor allem
hohe Energiekosten, komplexe Regulierung und Fachkräftemangel den Ausbau
des Sektors. Zugleich verfüge das Land über eine starke Forschungslandschaft
und technologische Expertise, die bislang nicht ausreichend genutzt werde. Die
Studie skizziert nach Angaben der Rentenbank mehrere Handlungsfelder, um
ein weiteres Verschwinden deutscher Aquakulturbetriebe zu verhindern.
Demnach solle Deutschland seine Stärken in Forschung und Entwicklung nutzen,
um sich als Exporteur fortschrittlicher Aquakulturtechnologien zu
positionieren. Zudem müsse der Schritt von der Forschung zur kommerziellen
Anwendung besser gelingen, etwa durch die Förderung von Start-ups aus dem
universitären Umfeld. Im Bereich Finanzierung empfiehlt die Studie unter anderem
zinsgünstige Darlehen und staatlich abgesicherte Garantien. Darüber hinaus
fordert sie eine Vereinfachung der Regulierung durch einheitliche
Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Leitlinien.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 40).
Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und
Maßnahmen dieses Vorhaben im Rahmen der deutschen Aquakultur stattfinden
soll und inwiefern die vorgestellten Handlungsfelder der Studie „Die blaue
Zukunft gestalten: Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-
Technologie“ dabei einen Impuls – vor allem zum Bürokratieabbau – geben
könne.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die deutsche Bundesregierung der deutschen
Aquakultur bei?
2. Liegen der Bundesregierung die ersten beiden Quartalszahlen für das
Jahr 2026 über die Anzahl noch tätiger deutscher Aquakulturbetriebe vor?
a) Wenn ja, wie haben sich die Zahlen im ersten Halbjahr im Vergleich
zum Vorjahr und wie im Vergleich zum Jahr 2020 entwickelt (bei
Zuwachs oder Abnahme bitte detailliert aufschlüsseln, um welche Art
von Aquakulturbetrieb es sich dabei handelt)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis über
aktuelle Betriebszahlen deutscher Aquakulturbetriebe?
3. Ist der Bundesregierung die Studie „Die blaue Zukunft gestalten:
Deutschlands Rolle in der europäischen Aquakultur-Technologie“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) und somit auch der Befund, dass Deutschland trotz
hoher technologischer Kompetenz rund 90 Prozent seines Bedarfs an
Fisch und Meeresfrüchten importieren muss, bekannt?
a) Wenn ja, hat sie darauf aufbauend bereits einen Handlungsleitfaden
für ihr eigenes politisches Wirken erarbeitet, und wann ist im Sektor
der deutschen Aquakultur mit ersten Schritten und Maßnahmen zu
rechnen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis von der Studie (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und welche strategischen Ziele verfolgt sie
stattdessen zur Senkung der Importabhängigkeit?
4. Plant die Bundesregierung die Einführung nationaler,
bundesländerübergreifender Regelungen für die Aquakultur, um die in der Studie kritisierte
Komplexität und Heterogenität der Genehmigungsprozesse zu reduzieren?
a) Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus, und ab wann ist mit einem
ersten Entwurf zu rechnen?
b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine vereinfachten
länderübergreifenden Genehmigungsprozesse, und wie möchte sie
gegebenenfalls stattdessen für Bürokratieabbau sorgen?
5. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, um
Genehmigungsverfahren für Aquakulturanlagen in Deutschland zu standardisieren und zu
beschleunigen, um Investoren mehr Planungssicherheit zu bieten, und
wenn ja, welche sind das?
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Nutzung von Abwärme (z. B. aus
Biogasanlagen) als zentralen Hebel für die Wirtschaftlichkeit von
Aquakulturen an, und sind seitens der Bundesregierung regulatorische
Erleichterungen geplant, um Kreislaufsysteme in der Aquakultur stärker zu
integrieren?
7. Hat sich die Bundesregierung zu der Empfehlung der Studie (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), staatlich abgesicherte Garantien und spezielle
Infrastrukturfinanzierungen für investitionsintensive Aquakultur-Start-ups
einzuführen, um die Skalierung zur kommerziellen Marktreife zu
unterstützen, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
8. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines speziellen Förderfonds für
die Frühphase von Unternehmen im Bereich der „Blue Economy“, um die
in der Studie identifizierte Finanzierungslücke zu schließen, und wenn ja,
welche neuen Finanzhilfen sollen geschaffen werden?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um die
exzellente deutsche Forschungslandschaft im Bereich Aquakultur besser
mit der Privatwirtschaft zu vernetzen und den Transfer von der Forschung
in marktreife Start-ups zu beschleunigen?
10. Fördert die Bundesregierung die Integration von unternehmerischem
Denken in universitäre Studiengänge mit Bezug zur Meeresforschung und
Aquakultur, wie es die Studie empfiehlt?
a) Wenn ja, wie macht sie das?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie will sie stattdessen vorgehen?
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für spezifische Fachkräfte-
Qualifizierungsprogramme im Bereich Aquakulturtechnik, um dem in der
Studie genannten Fachkräftemangel entgegenzuwirken (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung hierbei beteiligen, oder
tut sie es bereits?
b) Wenn nein, wie möchte sie gegebenenfalls stattdessen dem
existierenden Fachkräftemangel im Aquakultursektor begegnen?
12. Wie will die Bundesregierung die im Vergleich zum europäischen
Ausland hohen Energiekosten für deutsche Aquakulturbetriebe gegebenenfalls
abfedern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Produktion zu sichern?
13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aquakultur im Rahmen
der nationalen Ernährungsstrategie für die Versorgung der Bevölkerung
mit ressourceneffizienten tierischen Proteinen bei?
14. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, wenn sie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darlegt, dass sie sich das Ziel
gesetzt hat, Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (ebd.
www.koalitionsvertrag2025.de, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Was sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die größten Treiber für
den sich seit dem Jahr 2020 fortsetzenden Abwärtstrend bei der Anzahl
deutscher Aquakulturbetriebe, und mit welchen Maßnahmen möchte sie
gegebenenfalls unterstützen, diese Entwicklung umzukehren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Was sind nach Informationsstand der Bundesregierung die stärksten
Auslöser dafür, dass die Produktionsmenge deutscher Aquakulturbetriebe im
Vergleich zum Durchschnitt der vorigen fünf Jahre seit 2020 um rund
1 100 Tonnen oder 6,3 Prozent zurückgegangen ist, und mit welchen
Maßnahmen möchte sie gegebenenfalls einen Kurswechsel einleiten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Plant die Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad mit Fisch,
Meeresfrüchten und anderen Fischereierzeugnissen gezielt durch mehr
Inlandsanlandungen und Fänge der Binnenfischerei anzuheben?
a) Wenn ja, wie will sie ihr politisches Vorgehen zur Anhebung des
Selbstversorgungsgrades konkret gestalten?
b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung den Abwärtstrend
beim Selbstversorgungsgrad mit Fisch nicht aufhalten?
Berlin, den 20. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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