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Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung

dip / drucksache 17.07.2026 · WP 21 · 21/7187 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7187 21. Wahlperiode 17.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Donata Vogtschmidt, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ berichtete am 13. Juni 2026, eine Recherche zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Reden und Artikel des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, habe ergeben, dass mindestens eine seiner Reden vollständig KI-generiert gewesen sei. Bei weiteren seien vermutlich zumindest ganze Passagen durch KI erstellt worden, darunter vier Reden vor dem Deutschen Bundestag. Auch ein Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS)“ klinge so, als sei er maschinell geschrieben worden (www.zeit.de/politik/deutschland/202 6-06/karsten-wildberger-bundesdigitalminister-reden-ki-generierung). Die Nutzung von KI sei Redaktionen nicht gesondert offengelegt worden, habe ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) der Zeitung „DIE ZEIT“ mitgeteilt. Zu den redaktionellen Grundsätzen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ gehört es, keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text zu veröffentlichen. Infolge der Berichterstattung hat die „FAZ“ den Text von ihrer Website entfernt (www.zeit.de/digital/int ernet/2026-06/karsten-wildberger-ki-reden-gastbeitrag-cdu-gxe). Ein weiterer Gastbeitrag des Bundesministers am 4. April 2026 im „Handelsblatt“ wurde von dessen Redaktion infolge der Berichterstattung zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft (Deutsche Presse-Agentur). Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) 2025 veröffentlichten „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“ empfehlen: „Ein transparenter Umgang mit der KI-Nutzung kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in den KI-Einsatz durch den Staat zu stärken – dies gilt insbesondere in der Kommunikation nach außen.“ In einem Interview mit der Zeitung „DIE ZEIT“ sagte der Bundesminister im Dezember 2025, er nutze KI-Chatbots privat ein bis zwei Stunden am Tag (www.zeit.de/2025/54/karsten-wildberger-digitalminister-kuenstliche-intelligen z-china-usa). In einer Antwort des Bundesministeriums auf eine Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit Bezug auf dieses Interview teilte das Bundesministerium mit, „Minister Wildberger hat in seiner Funktion als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung bisher keine KI-Chatbots genutzt“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/chat-protokolle-von-karsten-wildberger-mit-ki- chatbots/1081108/anhang/2026-02-02-bescheidchat-protokolleki-chatbots_gesc hwaerzt.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Reden vor dem Deutschen Bundestag gehalten, die zum Teil oder vollständig durch Software zur Erzeugung von Text, sogenannte generative KI, erstellt wurden? a) Wie viele Reden wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden handelt es sich konkret? b) Welche dieser Reden wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt? c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?  2. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht, die zum Teil oder vollständig durch KI erstellt wurden? a) Wie viele Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Artikel handelt es sich konkret? b) Wenn ja, in welchen Fällen wurde das den Redaktionen offengelegt? c) Auf welche Weise und durch wen wurde KI für die Erstellung der Artikel genutzt? d) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?  3. Wurden in anderen Bundesministerien oder in nachgeordneten Behörden Reden oder Artikel der Bundesminister oder Bundesministerinnen oder Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre teilweise oder vollständig durch generative KI erstellt? a) Wie viele Reden oder Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden oder Artikel handelt es sich konkret? b) Welche dieser Reden oder Artikel wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt? c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam?  4. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es, über die allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von KI? a) Für wen gelten diese Leitfäden oder Richtlinien jeweils? b) Auf welche Arten der Nutzung von KI beziehen sie sich? c) Werden für die Nutzung von KI Weiterbildungen angeboten, und wenn ja welche und in welchem Umfang?  5. Auf welche Weise wird die Nutzung von KI begrenzt, wenn es solche Begrenzungen gibt (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?  6. Werden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Texte oder andere Daten (zum Beispiel Bilder oder Grafiken) für die Nutzung von KI an Anbieter von KI-Systemen oder Sprachmodellen übermittelt (bitte nach Bundesministerien und jeweils genutzter KI aufschlüsseln)?  7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass interne und insbesondere eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI-Software ausgewertet wurde und wird?  8. Welche KI wird in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Erstellung von Reden, Artikeln oder anderen Text- oder Bildmaterialien benutzt (bitte nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)? a) Wer hostet diese KI-Angebote? b) Welche Anwendungen für welche KI-Basismodelle (Foundation Models) werden dabei genutzt, und von wem wurden sie gegebenenfalls nachtrainiert?  9. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung dienstlich in irgendeiner Weise Chatbots oder andere Formen generativer KI benutzt, und wenn ja, wozu? 10. Wie viel Dienstzeit verbringen Beschäftigte der Leitungsebene des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung durchschnittlich mit Chatbots oder anderen Formen generativer KI? 11. In welchen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden werden interne dienstliche Dokumente (Vermerke, Vorlagen, E‑Mails) teilweise oder ganz mit generativer KI erstellt? a) Werden Mitarbeitende angewiesen, generative KI (teilweise) für die Erstellungen dienstlicher Dokumente zu nutzen? b) Steht es den Mitarbeitenden frei, generative KI für die (teilweise) Erstellung dieser Dokumente zu nutzen? c) Nach welchen dienstlichen Kriterien wird entschieden, ob dienstliche Dokumente (teilweise) mit generativer KI erstellt werden? d) Wird die (teilweise) Verwendung generativer KI kenntlich gemacht, wenn ja, in welchen Fällen und wie? Berlin, den 1. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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