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Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch schädliche Chemikalien in Fast-Fashion-Produkten – insbesondere von Shein-Kleidung (siehe: www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/shein-kleidung-chemikalien-100.html) – zu schützen, und, wenn ja, welche, und welche konkreten Schritte unternimmt dabei das Bundesministerium für Gesundheit zur Prävention und Bewältigung möglicher gesundheitlicher Folgen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Für Textilien gelten die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der europäischen Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO). Die Produkte müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein. Weiterhin sind durch den Anhang XVII der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-VO) zahlreiche Stoffe bezüglich ihres Einsatzes in Textilien beschränkt. Von hoher Relevanz für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind hier zum Beispiel Höchstgehalte für krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende (CMR) Stoffe (Eintrag 72 des Anhangs XVII der REACH-VO). Relativ neu ist beispielsweise eine Regelung zur Perfluorhexansäure (Eintrag 79 des Anhangs XVII der REACH-VO). Die genannten Regelungen gelten gleichermaßen für offline und online gehandelte Produkte. In erster Linie sind Hersteller bzw. Inverkehrbringer für die Sicherheit der Produkte und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Für die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Vorschriften sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Im Hinblick auf Onlinemarktplätze wurden Ende 2024 die Pflichten für den Onlinehandel erheblich verschärft. Wesentliche Elemente der Pflichten sind zum Beispiel eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU für jeden Import, erweiterte Informationspflichten im Onlineshop und das Recht auf Abhilfe bei Sicherheitsmängeln des Produktes. Auch auf nationaler Ebene wurden spezielle Strukturen entwickelt, um die Überwachung des Onlinehandels zu erleichtern: Der bundesweite Behördenverbund „Expertengruppe Internethandel“ unternimmt eine aktive chemikalienrechtliche Marktüberwachung im Internet mit dem Ziel, den Umwelt- und Verbraucherschutz im Onlinebereich zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Weiterhin betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit dem Jahr 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ (G@ZIELT), die auch Textilien umfasst. Die Zentralstelle unterstützt bei der Recherche im Internet nach angebotenen Produkten. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Überwachungsbehörden weitergegeben, um beispielsweise Angebote im Internet überprüfen oder löschen zu lassen. Deutschland unterstützt zudem ausdrücklich die EU-weiten Bemühungen um mehr Sicherheit im Onlinehandel. Im Rahmen der von der EU-Kommission koordinierten „Sweeps“ wird beispielsweise der Anbieter Shein regelmäßig durch die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden überprüft. Ziel dieser gleichzeitig in den Mitgliedstaaten der EU durchgeführten Kontrollen ist die Identifizierung möglicher Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht innerhalb eines bestimmten Sektors. Darüber hinaus intensiviert die EU-Kommission die Zusammenarbeit zwischen der nationalen Zollbehörde der Volksrepublik China und den nationalen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission finanzierte zum Beispiel die Initiative SPEAC (Safe non-food consumer Products in the EU and China) mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und chinesischen Stakeholdern die Anforderungen des europäischen Rechts im Bereich Produktsicherheit und Verbraucherschutz zu vermitteln. Die Maßnahmen richteten sich an chinesische Hersteller sowie weitere Akteure entlang der Lieferkette.

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