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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Ist der Bundesregierung die im Fachmagazin „The Lancet“ erschienene Studie des Universitätsklinikums Heidelberg, insbesondere deren dort beschriebene Gesundheitsfolgen der Klimakrise (www.zdfheute.de/panorama/klimawandel-gesundheit-hitzetote-infektionen-risiken-allergien-heuschnupfen-100.html), bekannt, und, falls ja, welche Rückschlüsse zieht sie aus den Erkenntnissen dieser Studie für konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Bundesregierung, und wie viele Mittel stellt die Bundesregierung über den Haushalt 2026 und über eigene Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität konkret für den Hitzeschutz im Vergleich zum Haushalt 2025 zur Verfügung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Klimawandel die körperliche und seelische Gesundheit auf vielfältige Weise beeinflusst. Klimaschutz und eine vorausschauende Anpassung an die Folgen des Klimawandels schützen daher auch unsere Gesundheit. Die klimabedingten gesundheitlichen Auswirkungen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem wissenschaftlichen Sachstandsbericht für Deutschland im Jahr 2023 umfassend dokumentiert. Das RKI war auch bei der Vorstellung der „Lancet“-Studie am 22. April 2026 aktiv beteiligt. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die wissenschaftlich nachweisbaren umweltbezogenen Gesundheitsrisiken in ihrer ganzen Bandbreite – von Hitze, UV-Schutz, Vektoren, Allergien und Luftqualität – in den Blick zu nehmen und den Schutz vor diesen Risiken zu einem wichtigen Bestandteil von Initiativen für wirksame Prävention und Gesundheitsförderung zu machen. Die Bundesregierung verfolgt beim Hitzeschutz einen ressortübergreifenden Ansatz. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beispielsweise auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen in den vergangenen Sommerperioden lag vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat im Zeitraum 2023 bis 2025 insgesamt rund 990 000 Euro für entsprechende Maßnahmen aufgewendet. Für das laufende Jahr 2026 stehen rund 197 000 Euro zur Verfügung. Es ist zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den gesundheitlichen Hitzeschutz bei den Ländern und nicht dem Bund liegt. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine vorsorgende Anpassung an den Klimawandel von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz der menschlichen Gesundheit, der auch den gesundheitlichen Hitzeschutz als Handlungsfeld umfasst. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und soziale Einrichtungen mit zwei Förderrichtlinien bei der systematischen und nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. Im Bundeshaushalt der Jahre 2025 und 2026 wurden Finanzmittel in Höhe von rund 38,571 Millionen Euro für die „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ veranschlagt, die auch Maßnahmen zum Hitzeschutz beinhalten. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit seinen Aktivitäten und Förderprogrammen eine klimaresiliente Stadtentwicklung und die Entwicklung hitzeangepasster Siedlungsstrukturen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch Hitze. Im Zuständigkeitsbereich des BMWSB werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gefördert. Hiermit werden Grün- und Freiflächenmaßnahmen gefördert, die zum Beispiel Hitzevorsorge durch zusätzliche Frischluftschneisen oder Klimaoasen ermöglichen. Für das Programm steht im KTF im Haushaltsjahr 2026 ein Ausgabenansatz in Höhe von rund 255 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der Mittelabfluss rund 52 Millionen Euro. Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung des Bundes einen entsprechenden wesentlichen Beitrag. Klimaschutz und Klimaanpassung sind Fördervoraussetzung und werden als Teil von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen von den Kommunen umgesetzt. Insgesamt standen für die Förderung im Jahr 2025 790 Millionen Euro Bundesmittel – ergänzend kofinanziert durch Länder und Kommunen – zur Verfügung. Im Jahr 2026 sind es erstmalig 1 Milliarde Euro. Die genaue Höhe der Mittel, welche anteilig für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden, wird aus Gründen der Bürokratieentlastung nicht erfasst. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich auch zu einem konsequenten Klimaschutz und hat das Ziel, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Bis dahin werden die Treibhausgasemissionen entsprechend dem im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebene Pfad kontinuierlich reduziert. Damit leistet Deutschland einen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/1731, auf die Kleine Anfrage „Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ der Fraktion Die Linke sowie die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 169 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 4. August 2025 (Drucksache 21/1164 vom 08.08.2025, Seite 108), auf die schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 10. November 2025 (Drucksache 21/2817 vom 14.11.2025, Seite 97), auf die schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 5. Januar 2026 (Drucksache 21/3520 vom 09.01.2026, Seite 69) und auf die schriftliche Frage 224 des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) in der Woche vom 7. April 2026 (Drucksache 21/5249 vom 10.04.2026, Seite 146) verwiesen.

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