Schriftliche Frage 132 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von Temperaturrekorden und anhaltenden Hitzeperioden auf von Armut betr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 132 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von Temperaturrekorden und anhaltenden Hitzeperioden auf von Armut betr…
Frage 132 (Misbah Khan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von Temperaturrekorden und anhaltenden Hitzeperioden auf von Armut betroffene oder armutsgefährdete Kinder vor, und welche Programme, Fördermaßnahmen oder sonstigen Initiativen unterstützt oder plant die Bundesregierung, um dieser besonders hitzeexponierten Gruppe einen kostenfreien oder kostengünstigen Zugang zu klimatisierten oder anderweitig wirksam vor Hitze schützenden Räumen zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 16. Juli 2026:
Der Schutz der Gesundheit vor Hitze ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen vorausschauenden ressortübergreifenden Ansatz. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze bei den Ländern und nicht beim Bund liegt. Schutz vor Hitze wirkt auch durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, um einzelne im Hitzeschutzplan hinterlegte Maßnahmen weiterzuentwickeln. Die Bereitstellung und Organisation von Maßnahmen wie Trinkwasserangeboten, Schutzräumen, aufsuchender Sozial- und Gesundheitsarbeit sowie weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten liegen im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Entsprechend verfügt die Bundesregierung nicht über eine vollständige Übersicht über die vor Ort getroffenen Maßnahmen oder deren Inanspruchnahme während der jüngsten Hitzewelle. Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 mit dem Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG) einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine vorsorgende Anpassung an den Klimawandel von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Die auf dieser Grundlage entwickelte Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 enthält als Schwerpunkt den Schutz der menschlichen Gesundheit, der auch den Schutz der Gesundheit vor Hitze umfasst. Das Gesetz formuliert unter anderem das Ziel, eine Zunahme sozialer Ungleichheiten durch Klimawandelfolgen zu verhindern. Die sozialen Dimensionen der Klimaanpassung werden von einzelnen Ländern bereits differenziert adressiert. So sieht zum Beispiel das Klimaanpassungsgesetz von Nordrhein-Westfalen ein Monitoring des Klimawandels vor, welches auch soziale Auswirkungen berücksichtigt. Das Klimaanpassungsgesetz des Landes Berlin sieht vor, dass sozialstrukturell benachteiligte „Hitzeviertel“ bei der Maßnahmenumsetzung priorisiert werden. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und soziale Einrichtungen mit zwei Förderrichtlinien bei der systematischen und nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. Das BMUKN lässt seit Ende des Jahres 2023 außerdem im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens „Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland“ untersuchen. In dem Vorhaben werden neben der inhaltlichen Ausgestaltung und Möglichkeiten einer rechtlichen Verankerung auch fachliche Anforderungen an ein länderübergreifendes System sowie Aspekte der Bund/Länder-Zuständigkeiten thematisiert. Das Forschungsprojekt wird im Jahr 2026 abgeschlossen. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit seinen Aktivitäten und Förderprogrammen eine klimaresiliente Stadtentwicklung und die Entwicklung an Hitze angepasster Siedlungsstrukturen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch Hitze. Das BMWSB fördert die klimaangepasste Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen, darunter zum Beispiel Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, mit dem Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat seit dem Jahr 2020 insgesamt 656 Mio. Euro aus dem Klimaund Transformationsfonds für die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden bereits über 300 kommunale Maßnahmen gefördert. Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung des Bundes einen entsprechenden wesentlichen Beitrag. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind Fördervoraussetzung und werden als Teil von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen von den Kommunen umgesetzt. Insgesamt standen für die Förderung im Jahr 2025 790 Mio. Euro Bundesmittel – ergänzend kofinanziert durch Länder und Kommunen – zur Verfügung, dieses Jahr erstmalig 1 Mrd. Euro.
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