Soziale Ungleichheiten in Gesundheit und Gesundheitsversorgung
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Soziale Ungleichheiten in Gesundheit und Gesundheitsversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7549
21. Wahlperiode 11.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Lisa Schubert,
Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Soziale Ungleichheiten in Gesundheit und Gesundheitsversorgung
Die individuelle sozioökonomische Lage gilt weiterhin als maßgeblicher Faktor
des Gesundheitszustandes einer Person. Sie hat erheblichen Einfluss darauf, ob
Menschen gesund und selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können (www.wsi.de/data/wsimit_2024_03_roick.pdf). Die
Unterschiede lassen sich dabei anhand unterschiedlicher Messgrößen festmachen.
Eine Studie des Robert Koch-Instituts stellt etwa fest, dass die Lücke zwischen
der Lebenserwartung der wohlhabendsten und depriviertesten Regionen
inzwischen 7,2 Jahre bei Männern und 4,3 Jahre bei Frauen beträgt. Diese
Ungleichheit wird seit Jahrzehnten fortlaufend größer und weitete sich insbesondere
während der COVID-19-Pandemie aus (www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikatione
n/Journal-of-Health-Monitoring/GBEDownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2025_0
1_Lebenserwartungsluecke.pdf). Außerdem leiden sozial benachteiligte
Personen deutlich öfter an psychischen, chronischen und allgemein
schwerwiegenden Erkrankungen.
In der Gesundheitsversorgung liegen ebenfalls sozial bedingte Unterschiede
vor. Sozioökonomisch benachteiligte Menschen sind besonders betroffen von
Problemen im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit medizinischer Angebote
und von Zuzahlungen.
Neben fachärztlichen Terminen nehmen sie Gesundheits-Check-ups und
psychotherapeutische Angebote seltener in Anspruch.
Unterschiede zeigen sich zudem nach Versicherungsstatus. So schätzen
gesetzlich Versicherte die Qualität ihrer Arzt-Patienten-Interaktion bei
Facharztterminen im Hinblick auf Vertrauen und Kommunikation schlechter ein als privat
Versicherte (www.wsi.de/data/wsimit_2024_03_roick.pdf).
Insgesamt hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden bisher
keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung sozial bedingter
Ungleichheit im deutschen Gesundheitssystem beschlossen. Vielmehr belasten
ihre Maßnahmen, insbesondere das jüngst beschlossene GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in erster Linie Arbeitnehmende, Patienten
und von Armut betroffene Personen und tragen dazu bei, dass sich die Notlage
verschärft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Unterschiede im
Gesundheitszustand, der Versorgungsqualität und dem Bestehen
struktureller Hürden bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen für
Menschen bzw. Bedarfsgemeinschaften mit geringem Einkommen und
mit SGB‑II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Leistungsbezug, und
welchen Stellenwert nimmt die Verringerung dieser Unterschiede für die
Bundesregierung ein?
2. Welche bestehenden und geplanten Maßnahmen verfolgt die
Bundesregierung ausdrücklich zur Verringerung sozial bedingter Unterschiede in
Gesundheit und Gesundheitsversorgung?
a) Anhand welcher Indikatoren will sie den Erfolg dieser Maßnahmen
messen?
b) Lässt sich abschätzen, in welchem Zeitraum mit entsprechenden
Ergebnissen der Maßnahmen zu rechnen ist?
3. Welche Akteure nahmen an der Auftaktveranstaltung der
„Präventionsoffensive“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 16. Juli 2026
(www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/praeve
ntionsoffensive-startet-gesundheit-pm-16-07-2026) teil, und wie erfolgte
die Auswahl der Eingeladenen (bitte alle Teilnehmenden auflisten)?
4. Welchen Zeitplan setzt die Bundesregierung sich für die
Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes?
5. Welchen Stellenwert hat die Bekämpfung von Armut für die
Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes?
6. Hat die Bundesregierung geprüft, welche Auswirkungen die im Rahmen
des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossenen Maßnahmen
auf sozial bedingte Unterschiede im Gesundheitszustand, der
Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen sowie der Versorgungsqualität haben
könnten?
a) Wenn ja, wie sah diese Prüfung konkret aus, und welches Ergebnis
hatte sie?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine solche
Prüfung?
7. Plant die Bundesregierung, die auf den Bericht II (Strukturreformen) der
FinanzKommission Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de/f
ileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/25090
8_Kommission_Arbeitsauftrag_FKG.pdf) folgenden Maßnahmen explizit
auf die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und den
Gesundheitszustand der finanziell Schwächsten zu prüfen?
a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien, und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Warum begründet die Bundesregierung die geplante Erhöhung der
Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent mit der
allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung damit, dass alle Beteiligten im
Gesundheitswesen einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssten (siehe Mündliche
Frage 22, Plenarprotokoll 21/76), während zahlreiche zentrale staatliche
Leistungen wie etwa das Kindergeld sowie der Mindest- und
Höchstbetrag des Elterngeldes nicht in vergleichbarer Weise an die tatsächliche
Preisentwicklung angepasst wurden und der Bund seinen Beitrag als
alleiniger Finanzierer dieser Leistungen nicht leistet?
9. Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine stärkere
Heranziehung sehr hoher Einkommen, zum Beispiel durch eine Verdoppelung der
Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze, nicht als
Alternative zu höheren Zuzahlungen oder dem Einschränken von Leistungen
im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor, und mit
welchen flankierenden Maßnahmen plant sie, einkommensarme
Versicherte und Patienten zu entlasten?
10. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Erhöhung der Zuzahlungen für
rezeptpflichtige Arzneimittel dazu führen könnte, dass Versicherte
benötigte Arzneimittel seltener oder gar nicht erwerben, insbesondere in Bezug
auf diejenigen Versicherten, die über ein geringes Einkommen verfügen,
aber entweder keine Zuzahlungsbefreiung bewilligt bekommen oder
aufgrund fehlender Kenntnisse des Verfahrens keine beantragen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich
seit 2019 die Zahl der Versicherten, welche die Belastungsgrenze nach
§ 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Höhe von 1
beziehungsweise 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen erreicht haben und
von weiteren Zuzahlungen befreit wurden, zusammensetzt (bitte jährlich
nach Alter, Geschlecht, Bezug von Leistungen nach dem SGB II, nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Rentenbezug
aufschlüsseln)?
12. Hat die Bundesregierung geprüft, wie viele Versicherte durch die
beschlossene Erhöhung der Zuzahlungen im Rahmen des GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zusätzlich die Belastungsgrenze nach
§ 62 SGB V erreichen würden?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Sind der Bundesregierung Daten oder Schätzungen bekannt, wie viele
Versicherte ihre individuelle Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
überschreiten, aber keine Zuzahlungsbefreiung beantragt oder erhalten haben
oder keine Erstattung beantragt bzw. erhalten haben (wenn ja, bitte Zahlen
seit 2019 angeben), und wenn nein, plant die Bundesregierung, diese
Daten zu erheben?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Versicherte in den Jahren 2020
bis 2025 über ihre Belastungsgrenze hinaus getätigte Zuzahlungen
nachträglich erstattet bekommen haben (bitte jährlich angeben), und wie hoch
war die jährliche Erstattungssumme?
15. Welche Vorgaben bestehen für die gesetzlichen Krankenkassen, ihre
Versicherten über die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung und das
Antragsverfahren zu informieren und aktive Hilfe bei der Antragstellung
anzubieten?
16. Ist es der Bundesregierung ein Anliegen, die Zahl an Versicherten, welche
die Belastungsgrenze überschreiten, ohne sich Geld erstatten zu lassen, zu
reduzieren, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
überhöhte Zuzahlungen zu vermeiden?
17. Plant die Bundesregierung, Krankenkassen gesetzlich zu verpflichten,
Versicherte regelmäßig und verständlich über die individuellen
Belastungsgrenzen nach § 62 SGB V sowie die Möglichkeiten der Befreiung
und Erstattung zu informieren, und wenn nein, aus welchen Gründen?
18. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Versicherte relevante
Informationen und Antragsformulare zur Zuzahlungsbefreiung nach § 62
SGB V bei allen gesetzlichen Krankenkassen barrierefrei, in Leichter
Sprache und mehrsprachig verfügbar, sieht die Bundesregierung hier
einen Handlungsbedarf, einen verbesserten gesetzlichen Rahmen zu
schaffen, und wenn nein, warum nicht?
19. Auf welcher Evidenz beruht die Festlegung der Belastungsgrenzen auf 2
bzw. 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, und
wann wurden die Höhen zuletzt evaluiert?
20. Welche Erkenntnisse aus der Wissenschaft belegen, dass die aktuellen
Belastungsgrenzen finanzielle Überforderung verhindern und keinen
Verzicht auf Leistungen nach sich ziehen, und plant die Bundesregierung eine
Überprüfung dieser Höhen, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Erkenntnisse sind der Bundesregierung bekannt, wie hoch die
Anzahl an Personen ist, bei denen bürokratische, sprachliche oder andere
Hürden die Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung erschweren oder
verhindern und welche Gruppen der Gesellschaft besonders betroffen sind?
22. Wie setzte sich der Kreis der Krankengeldbeziehenden in Deutschland seit
2019 zusammen (bitte nach Alter, Geschlecht, Bundesland und
Einkommensgruppe differenzieren)?
23. Wie viele Krankengeldbeziehende hatten zwischen 2015 und 2025 ein
Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus, stellten einen Antrag
auf aufstockende Grundsicherungsleistungen (SGB II) oder Hilfe zum
Lebensunterhalt (SGB XII) und erhielten die beantragten Leistungen (bitte
jährlich angeben und nach Höhe der ergänzenden SGB‑II-Leistungen und
Dauer des SGB‑II-Leistungsbezugs mit angerechnetem Krankengeld
differenzieren)?
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Beziehende von
Krankengeld ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB II benötigen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für eine armutsfeste
Ausgestaltung des Krankengeldes?
25. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keinen
flächendeckenden Ausbau von Gesundheitskiosken, insbesondere in sozial
benachteiligten Regionen, angekündigt, obwohl das Bundesministerium für
Gesundheit im Jahr 2022 den Aufbau von 1 000 Gesundheitskiosken
angekündigt hatte (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemit
teilungen/regierung-plant-gesundheitskioske-deutschlandweit-
lauterbachpraesentiert-eckpunkte-fuer-gesetzesinitiative), der Innovationsausschuss
beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlen hatte, Ansätze des
Modellprojekts „INVEST Billstedt/Horn“ in die Regelversorgung zu
überführen (https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/13
8/2022-02-16_INVEST_Billstedt.Horn.pdf), und Evaluationen unter
anderem Hinweise auf einen verbesserten Zugang zur
Gesundheitsversorgung sowie auf eine Verringerung der Zahl vermeidbarer
Krankenhausfälle ergeben hatten (www.uni-hamburg.de/newsroom/presse/2021/pm1
7.html)?
26. Wie viele Gesundheitskioske gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland, und in welchen Kommunen befinden diese sich?
27. Wie hat sich die Zahl der Gesundheitskioske seit 2022 entwickelt (bitte
jährlich aufschlüsseln), und welche Einrichtungen wurden seitdem
eröffnet, geschlossen oder in andere Angebotsformen überführt?
28. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auswahl der Standorte der Gesundheitskioske, und durch wen erfolgte die
Standortwahl im Falle der bestehenden Gesundheitskioske?
29. Wie werden die bestehenden Gesundheitskioske finanziert, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Gesamtkosten
sowie die Höhe der Beteiligung von Bund, Länder, Kommunen und
Krankenkassen?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umsetzbarkeit, zu
den Kosten und zum Personalbedarf eines flächendeckenden Ausbaus von
Gesundheitskiosken vor?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Arbeit des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und des Kooperationsverbundes
Gesundheitliche Chancengleichheit bei der Verringerung sozial bedingter
gesundheitlicher Ungleichheit, und welche konkreten Ergebnisse liegen
hierzu seit 2015 vor?
32. Ist der Bundesregierung bekannt, welche finanziellen Mittel und
personellen Ressourcen dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bzw. der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für gesundheitliche
Chancengleichheit seit 2015 jeweils zur Verfügung standen?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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