Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
Text
Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
Antrag
der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Misbah Khan, Ayse Asar und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe –
Krankenkassenbeiträge jetzt senken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spüren jeden Tag, wie das tägliche Leben
teurer wird: Lebensmittelpreise steigen, Mieten gehen hoch, Energie und Mobilität
kosten immer mehr, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst. Gleichzeitig verfestigt
sich das Gefühl, dass Deutschland an zu vielen Stellen nicht mehr funktioniert – häufig
ist der Zugverkehr unzuverlässig, viele Brücken und Straßen sind marode, die
Digitalisierung wurde verschlafen und Wartelisten für Kita-Plätze in den Städten stellen für
viele berufstätige Eltern eine enorme Herausforderung dar. Internationale Krisen und
geopolitische Konflikte verschärfen diese Entwicklung zusätzlich. Aufgrund
bestehender Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern stehen wir zum wiederholten Mal vor
einer drohenden Rezession, steigenden Rohstoffpreisen und hohen Energiekosten. Das
setzt Betriebe unter Druck und trifft alle Menschen ganz unmittelbar in ihrem Alltag.
In dieser Situation erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, dass die Politik sie
entlastet. Doch genau das Gegenteil droht bei der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV), wo die Beiträge Jahr um Jahr steigen. Für über 75 Millionen gesetzlich
Versicherte bedeutet das weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige
Finanzierung der Krankenkassenbeiträge immer weiter steigende Lohnnebenkosten in
einer Phase unsicherer Konjunkturaussichten. Steigende Sozialversicherungsbeiträge
sind dabei kein Naturereignis, sondern Folge politischer Entscheidungen – und damit
auch durch politisches Handeln korrigierbar.
Das Reformpaket der Bundesregierung wird für viele Beitragszahlende de facto zu
einer Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führen. Die
Bundesregierung sollte einen anderen Weg gehen und die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung nicht weiter steigen lassen, sondern vielmehr zum 1. Januar 2027 um
zwei Prozentpunkte senken. Beim derzeit realen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von
3,13 Prozent1 zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber im Schnitt jeweils rund 8,9 Prozent
des beitragspflichtigen Bruttolohns für die Krankenversicherung. Eine Senkung um
zwei Prozentpunkte würde Beschäftigte im mittleren Einkommensbereich von bspw.
42.000 Euro im Jahr um rund 420 Euro im Jahr entlasten. Bei Beschäftigten an der
Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2026: 69.750 Euro/Jahr) läge diese Entlastung so-
1 www.iges.com/ergebnisse/projekte/2026/update-2026-entwicklung-der-sozialabgaben/index_ger.html
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5753
21. Wahlperiode 05.05.2026
gar bei gut 700 Euro pro Jahr. Im gleichen Atemzug würden Betriebe durch die
Beitragssenkung in einem Umfang von jährlich 15 Milliarden Euro entlastet.2 Das ist
möglich, wenn man umsetzt, was die Wissenschaft der Bundesregierung in ihren eigenen
Kommissionen empfiehlt. Die FinanzKommission Gesundheit hat aufgezeigt, dass die
gesetzliche Krankenversicherung nicht an zu geringen Einnahmen leidet, sondern in
erster Linie an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Ihre 66
Maßnahmen entfalten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa
42 Milliarden Euro, das deutlich über die bestehende beziehungsweise abzusehende
Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Das bedeutet:
Es gibt nicht nur Spielraum für finanzielle Stabilisierung, es gibt Spielraum für echte
Entlastung.
Kaum ein politisches Steuerungsinstrument wirkt so systematisch und unmittelbar wie
die Höhe der Sozialabgaben, denn wer Beiträge senkt, entlastet 75 Millionen
gesetzlich Versicherte direkt, stärkt die Kaufkraft, hilft Betrieben bei den Lohnkosten und
reizt dadurch Wirtschaftswachstum an. Entlastungen über abgesenkte
Sozialversicherungsbeiträge wirken darüber hinaus viel zielgerichteter als der Tankrabatt und
kommen ohne Mitnahmeeffekte der Mineralölkonzerne aus. Gerade Menschen mit
niedrigen Einkommen profitieren davon besonders, weil bei ihnen die
Sozialversicherungsbeiträge einen größeren Teil der Belastung als die Einkommensteuer ausmachen.
Gleichzeitig gehen sie bei steuerlichen Entlastungen oft leer aus. Die zentrale
Entscheidung, vor der unser Land bei den Reformen zu den Krankenkassenfinanzen nun
steht: Belasten wir die Bürgerinnen, Bürger und Betriebe weiter oder sorgen wir für
eine tatsächliche Entlastung.
Die Bundesregierung hat sich entschieden, ihren Spielraum nicht mutig zu nutzen.
Statt die Ausgaben im System konsequent zu begrenzen, setzt sie absehbar auf zu hohe
oder sogar steigende Belastungen. Nach ihren Plänen sollen rund 40 Prozent der
Einsparungen – gemessen am angestrebten Gesamteinsparvolumen – von
Beitragszahlenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aufgebracht werden.3 Die Finanz
Kommission Gesundheit hatte für diese Personengruppe lediglich 21 Prozent vorgesehen.
Damit fällt die Belastung für Beitragszahlende und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
im Vergleich doppelt so hoch aus.
Darüber hinaus kommt der Bund seiner ordnungspolitischen Verantwortung nicht
nach, indem er die Kassen nicht durch die Übernahme versicherungsfremder
Leistungen um rund 30 Prozent entlastet. Die Koalition zweckentfremdet sogar den Vorschlag
der FinanzKommission zur Anhebung der Tabaksteuer, um den Tankrabatt
gegenzufinanzieren. Das ist eine so riskante wie wirklichkeitsfremde politische
Richtungsentscheidung der Bundesregierung zulasten von Beschäftigten, zulasten von Betrieben
und zulasten von Familien.
Schlimmer noch: Die Maßnahmen der Bundesregierung führen vielmehr zu einer
weiteren Zuspitzung der Finanznot der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der
Kabinettsfassung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft die Bundesregierung die
strukturelle Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch
Steuermittel weiter. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird ab 2027 um 2
Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro abgesenkt – und das, obwohl die Finanz
Kommission Gesundheit explizit eine stärkere steuerliche Finanzierung
versicherungsfremder Leistungen empfohlen hat. Während Versicherte, Beitragszahlende und
Leistungserbringer zu substanziellen Einsparungen verpflichtet werden, entzieht sich der Bund
2 Berechnung auf Grundlage von Zahlen des Schätzerkreises zum kumulierten Arbeitgeberanteil an der
gesetzlichen Krankenversicherung, abzüglich der Mehrbelastung der Arbeitgeber für geringfügige
Beschäftigung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro; www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/
risikostrukturausgleich/schaetzerkreis/.
3 vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
seiner ordnungspolitischen Verantwortung und leistet damit einen negativen Beitrag
zur Beitragssatzstabilisierung.
Gleichzeitig bleibt die Bundesregierung dort mutlos, wo es um die eigentlichen
Kostentreiber geht: im Arzneimittelbereich, bei ineffizienten Strukturen und bei
gesundheitsschädlichen Produkten. Das Ergebnis ist eine Schieflage: Diejenigen, die sich
nicht entziehen können, leisten ausgerechnet in Krisenzeiten am Ende noch mehr –
während strukturelle Probleme nicht angegangen werden.
Nicht die Bürgerinnen und Bürger sind das Problem, sondern die Kosten im System.
Deshalb braucht es einen klaren Grundsatz: Kosten begrenzen, Beiträge senken. Die
FinanzKommission hat dafür den Rahmen gesetzt. Dieses Ziel der Kommission sollte
in Bezug auf faire Lastenverteilung und Einsparvolumen weitreichend umgesetzt
werden. Nur wenn der Reformumfang insgesamt erreicht wird, ist eine spürbare
Beitragssenkung möglich. Dabei gilt: Reformen sollten sozial ausgewogen sein und sich an
einer guten Versorgung orientieren. Im Gesamtpaket sollte außerdem die Leistung
derjenigen anerkannt werden, die bereits heute eine hohe strukturelle Last tragen.
Gerade in einer Phase steigender Preise und wirtschaftlicher Unsicherheit bedeutet
jede zusätzliche Belastung durch zu hohe oder gar weiter steigende
Krankenkassenbeiträge weniger Konsum, weniger Investitionen und weniger Wachstum. Jeder
zusätzliche Prozentpunkt bei den Sozialversicherungsbeiträgen vernichtet zehntausende
Jobs4 in unserem Land. Deshalb ist der halbherzige Kurs der Bundesregierung auch
volkswirtschaftlich falsch. Zudem ist das solidarische Versprechen unseres
Sozialstaats in Zeiten multipler Krisen von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Wenn medizinische Versorgung immer teurer wird, ohne für die
Menschen spürbar verlässlicher, schneller oder besser zu werden, gerät das Vertrauen in
die Handlungsfähigkeit von Politik zunehmend ins Wanken.
Es braucht ein Reformpaket im Einsparvolumen der Vorschläge der Finanz
Kommission Gesundheit bei gleichzeitiger weitreichender Umsetzung der
Kommissionsvorschläge. Entscheidend ist dabei das Gesamtvolumen beim Einsparpotenzial: Werden
einzelne Maßnahmen abgeschwächt umgesetzt, müssen andere umso konsequenter
umgesetzt werden. Unterstützt durch weitere Reformmaßnahmen kann damit die
Voraussetzung für eine Beitragssenkung um 2 Prozentpunkte geschaffen werden, um
Beitragszahlende und Betriebe gleichermaßen zu entlasten. Insbesondere in den folgenden
sechs Bereichen besteht zusätzlicher politischer Handlungsspielraum, den die
Bundesregierung bislang nicht nutzt und der Bestandteil eines wirksamen Reformpakets sein
sollte.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die kurzfristigen Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur
Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 im
aufgezeigten Umfang von 42 Milliarden Euro und unter Berücksichtigung einer
fairen Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Unternehmen,
Leistungserbringern, Gesundheitswirtschaft und dem Staat weitreichend umzusetzen und
damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken, um knapp
75 Millionen gesetzlich Versicherte und die Betriebe im Land gleichermaßen zu
entlasten;
2. die Reformen so auszugestalten, dass sie die größtmögliche Wirkung im System
entfalten, dabei sozial ausgewogen sind und die Gesundheitsversorgung
nachhaltig verbessern;
4 Modellrechnungen (u. a. IW Köln, IAB, OECD) zeigen, dass eine Erhöhung der
Sozialversicherungsbeiträge um einen Prozentpunkt die Beschäftigung um etwa 0,05 Prozent bis 0,2 Prozent verringern kann, was
für Deutschland bei aktuell ca. 45 Millionen Beschäftigten einer Größenordnung von rund 23.000 bis
100.000 Arbeitsplätzen entspricht. Gegenteilige Effekte sind bei einer Absenkung der Beiträge zu erwarten.
3. sofern in diesem Zusammenhang einzelne Maßnahmen abzuschwächen sind,
andere umso konsequenter umzusetzen und dabei insbesondere die folgenden
Maßnahmen in den Blick zu nehmen:
a. die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind verlässlich an der
Entwicklung ihrer Einnahmen zu orientieren;
b. versicherungsfremde Leistungen sind konsequent aus Steuermitteln zu
zahlen und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ist bei sachgerechter
Anpassung an die Ausgabenentwicklung regelgebunden zu dynamisieren –
dazu ist insbesondere die im Kabinettbeschluss vorgesehene Absenkung des
Bundeszuschusses ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro
zurückzunehmen, da sie die seit 2017 bestehende reale Unterfinanzierung der
Bundesbeteiligung weiter verschärft;
c. zur Gegenfinanzierung, ähnlich den Empfehlungen der FinanzKommission,
sind unter anderem eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol,
eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung
und Angleichung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte
heranzuziehen;
d. der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel ist auf 17 Prozent
anzuheben;
e. überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln durch frühere
Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der
Nutzenbewertung sind bereits zum Markteintritt zu begrenzen, die
Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur sachgerechteren Preisgestaltung
bei Orphan Drugs sind umzusetzen und die Regelungen des AMNOG sind
auf den Krankenhausbereich auszuweiten;
f. das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist so zu reformieren,
dass die zentralen Steuerungsinstrumente der Krankenhausreform –
Vorhaltevergütung, bundeseinheitliche Leistungsgruppen und verbindliche
Qualitätsvorgaben – nicht weiter verzögert oder abgeschwächt werden, und
ergänzend durch den konsequenten Abbau von Gelegenheitsversorgung in den
unteren 5 Prozent der Fallzahlen sind unwirtschaftliche Parallelstrukturen
schrittweise zurückzudrängen;
g. die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ist konsequent
umzusetzen, indem ambulante, rettungsdienstliche und stationäre Angebote
wirksam verzahnt und Patientinnen und Patienten zielgerichtet in die jeweils
geeignete Versorgungsebene gesteuert werden, um medizinisch nicht
indizierte Krankenhausaufenthalte zu reduzieren und das damit verbundene
Einsparpotenzial vollständig auszuschöpfen.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas – aber keine entsprechend bessere Versorgung.
Über 1 Milliarde Euro pro Tag geben wir für unsere Gesundheitsversorgung inzwischen aus.5 Gleichzeitig ist die
Qualität nicht besser, unsere Lebenserwartung nicht länger, das durchschnittliche Maß an Gesundheit nicht höher,
sondern vielfach sogar niedriger als bei unseren europäischen Nachbarn. Viele Menschen erleben lange
Wartezeiten in den Praxen, unter Arbeitsbelastung leidendes Personal im Krankenhaus und umständliche wie
unübersichtliche Abläufe im Gesundheitswesen. Die Ursachen sind seit Jahren bekannt: Fehlanreize in der Vergütung,
Über- und Fehlversorgung, ineffiziente Krankenhausstrukturen, immer höhere Arzneimittelpreise, zu wenig
wirksame Verhältnisprävention insbesondere bei Alkohol, Tabak und Zucker. Solange diese Probleme bestehen,
steigen die Beiträge weiter, ohne dass die Versorgungsqualität besser wird.
Zu 1. und 2.:
Durch Einsparungen und Mehreinnahmen ist es das Ziel, die Gesamtkosten der gesetzlichen
Krankenversicherung in einem Umfang von 42 Milliarden Euro zu reduzieren und dadurch Unternehmen in einem Umfang von
jährlich 15 Milliarden Euro zu entlasten, denn die Menschen in unserem Land brauchen dringend Entlastung. Die
FinanzKommission Gesundheit hat einen Weg aufgezeigt. Es ist möglich, die Kosten im System zu mindern und
so die Voraussetzung zu schaffen, die Beiträge spürbar zu senken und dafür zu sorgen, dass 75 Millionen
gesetzlich Krankenversicherte nicht nur mehrere hundert Euro mehr im Portemonnaie haben, sondern auch die
Unternehmen dadurch deutlich zu entlasten.
Es braucht eine Politik, die die Ziele der FinanzKommission Gesundheit – Reformwirkung, Fairness und
Belastungsgerechtigkeit – aufgreift. Die Last muss auf alle fair und solidarisch verteilt werden – Ärzteschaft,
Krankenhäuser, Apotheken, Pharmaunternehmen, Krankenkassen, Betriebe und Beitragszahlende. Wer stärker zur
Kostenentwicklung beiträgt und wirtschaftlich mehr tragen kann, muss auch einen größeren Beitrag leisten.
Zu 3. a):
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich verlässlich an der Entwicklung ihrer
Einnahmen orientieren. Kostensteigerungen, die dauerhaft schneller wachsen als die Finanzierungsbasis, gefährden die
Stabilität des Systems und treiben Beiträge immer weiter nach oben. So kann ein struktureller Hebel gegen die
Kostenexplosion geschaffen werden.
Zu 3. b) und c):
Nach wie vor gibt es die Ungerechtigkeit, dass gesetzlich Versicherte durch ihre Beiträge versicherungsfremde
Leistungen wie etwa die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden bezahlen, die
gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind – somit auch beispielsweise von vielen Abgeordneten, Beamtinnen und Beamten und allen
anderen Privatversicherten, die aktuell keinen Beitrag zu diesen Aufgaben leisten. Wir wollen diese
versicherungsfremden Leistungen konsequent aus Steuermitteln zahlen und zusätzlich den bestehenden Bundeszuschuss
dynamisieren. Zur Gegenfinanzierung sollten daher, ähnlich den Empfehlungen der Kommission, eine stärkere
Besteuerung von hartem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung
und Angleichung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte geschaffen werden. Nach den Erfahrungen in
anderen Ländern wirkt eine höhere Besteuerung präventiv, verringert Krankheiten und senkt somit Ausgaben der
Krankenkassen. Zudem sollten Gerechtigkeitslücken im Steuersystem konsequent geschlossen werden. Schon
mit dem Schließen offensichtlicher Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung oder der Besteuerung
von Krypto-Gewinnen sind Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erzielbar, wovon ein Teil auch in die
Finanzierung des Gesundheitssystems fließen sollte, um sehr hohe Vermögenswerte an der Finanzierung der
Sozialversicherungssysteme fair zu beteiligen. So könnte eine zusätzliche Entlastung von rund 12 Milliarden Euro jährlich
erzielt werden.
Zu 3. d):
Arzneimittel sind für medizinischen Fortschritt, Versorgungssicherheit sowie den Forschungs- und
Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung; zugleich zeigen die steigenden Ausgaben, wie dringend
Reformen im Arzneimittelsektor sind, um Innovation und Finanzierbarkeit in der GKV besser auszubalancieren.
Deutschland zahlt im europäischen Vergleich pro Kopf überdurchschnittlich hohe Arzneimittelpreise. Soll die
5 www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-gkv-2025
Ausgabendynamik in diesem Bereich wirksam begrenzt werden, genügt es nicht, wie von der Bundesregierung
geplant, den Herstellerrabatt lediglich zu dynamisieren. Er sollte vielmehr gezielt auf 17 Prozent angehoben
werden. Damit würden die Pharmaunternehmen stärker an der Stabilisierung des Systems beteiligt. So wäre ein
zusätzliches Einsparpotenzial von bis zu 3,4 Milliarden Euro jährlich möglich.
Zu 3. e):
Zu hohe Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln treiben die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
dauerhaft nach oben. Vor 15 Jahren kosteten neue patentgeschützte Arzneimittel im Schnitt rund 1.000 Euro,
heute sind etwa 50.000 Euro – und ein wachsender Teil der Ausgaben entfällt auf wenige extrem teure
Medikamente. Deshalb braucht es frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse
der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt. Zusätzlich sollten die Empfehlungen der FinanzKommission zur
sachgerechteren Preisgestaltung bei sogenannten Orphan Drugs sowie die Ausweitung der Regeln des AMNOG
auf den Krankenhausbereich umgesetzt werden. Das zusätzliche Einsparpotenzial läge hier bei bis zu 2
Milliarden Euro jährlich.
Zu 3. f):
Die Krankenhausausgaben waren 2025 erneut der größte Kostentreiber. Ursächlich sind u. a. Parallelstrukturen
und Gelegenheitsversorgung: Wo Leistungen nur selten erbracht werden, entstehen hohe Vorhaltekosten, ohne
dass die Qualität der Versorgung steigt; oft ist wegen fehlender Routine sogar genau das Gegenteil der Fall.
Genau deshalb hatte die Regierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit der Krankenhausreform
bereits die richtigen strukturellen Antworten angelegt. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) der
aktuellen Bundesregierung schwächt diese Logik jedoch erheblich ab, indem es zentrale Steuerungsinstrumente
verzögert und Qualitäts- und Strukturvorgaben aufweicht. Gerade deshalb bräuchte es eine konsequente
Anknüpfung an die ursprüngliche Reformarchitektur: Vorhaltevergütung und Leistungszuweisung müssen wirksam an
wirtschaftliche Fallzahlen geknüpft werden. Um dies zu erreichen, sollten die unteren 5 Prozent der
Gelegenheitsversorgung abgebaut werden. Hierdurch wären Einsparungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro möglich.
Zu 3. g):
Mit einer wirksamen Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes lassen sich medizinisch nicht
indizierte Krankenhausaufenthalte spürbar reduzieren. Wer Patientinnen und Patienten schneller in die richtige
Versorgung steuert und ambulante, rettungsdienstliche und stationäre Angebote besser verzahnt, verbessert nicht
nur die Versorgung, sondern hebt zusätzlich Einsparpotenziale. Aus diesem Grund hatte die Regierung aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die unmittelbare Umsetzung der Reform maßgeblich vorangetrieben. Mit
mutigen Strukturreformen wäre ein doppelt so hohes Einsparpotenzial im Vergleich zum aktuellen
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung möglich. Daraus ergäbe sich ein zusätzliches Einsparpotenzial von bis zu 5
Milliarden Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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