Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse (Antwort zu Drs. 21/6631)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse (Antwort zu Drs. 21/6631)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7025
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6631 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Bundesbeauftragten für die
Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen der Bundesbeauftragten für die Behandlung
von Zahlungen an die Konversionskasse transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt
sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter
operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen
zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung,
Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Bundesbeauftragten für die
Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen
waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den
jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Keine.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die mit der Funktion beauftragte Person (Besoldungsgruppe A 16) erledigt die
anfallenden Aufgaben im Rahmen ihrer sonstigen geschäftsplanmäßigen
Aufgaben mit.
2. Wurden seitens der Bundesbeauftragten für die Behandlung von
Zahlungen an die Konversionskasse seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten
beauftragt?
Nein.
3. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Bundesbeauftragte für die
Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Keine.
4. Entstanden der Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen
an die Konversionskasse Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn
ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Nein.
5. Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Nein.
6. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
der Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen an die
Konversionskasse angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt
es sich?
In Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben wurden Auskünfte erteilt. Eine
Begleitung von Gesetzesvorhaben erfolgte nicht.
7. Wurden seitens der Bundesbeauftragten für die Behandlung von
Zahlungen an die Konversionskasse Strategiepapiere, Berichte oder
Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Nein.
8. Verfolgt die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die
Konversionskasse Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich,
konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Nein.
9. Hat die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die
Konversionskasse dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in
welcher Form, und zu welchen Themen?
Nein.
10. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit der Bundesbeauftragten für die Behandlung von
Zahlungen an die Konversionskasse gegenüber dem Deutschen Bundestag
und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Nein.
11. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Bundesbeauftragten
für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse?
12. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
13. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Bundesbeauftragten für die
Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse vorgesehen, und wenn ja,
wann, und durch wen?
14. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der
Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse?
Die Fragen 11 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Die Tätigkeit dient vollumfänglich der Erfüllung einer gesetzlichen
determinierten Aufgabe. Diese Aufgabe ist nach Einschätzung der Bundesregierung
auch in der aktuellen Legislaturperiode vollständig erfüllt worden. Zur Frage
der Evaluierung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 143 der
Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171
verwiesen, die weiter Gültigkeit hat.
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ISSN 0722-8333
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