Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6492
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug Stand: 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42,
2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung,
der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es Stand: Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/Shar
edDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftrag
te-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen
konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den
bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein
erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang,
Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des
Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes transparent nachzuvollziehen.
Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein
konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob
Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die
nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, die Aufgabenwahrnehmung, den
Ressourceneinsatz, die Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und
Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister
beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen
Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes an Treffen
mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste teil, und wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte für die
Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
5. Entstanden dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche
Maßnahmen?
6. Nutzt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Kanäle
sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
7. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes angestoßen oder
umgesetzt, hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben
handelt es sich?
8. Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche
handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
9. Verfolgt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Ziele, die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden,
wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt
werden, und wenn nein, warum nicht?
10. Welche konkreten Zuständigkeiten, Koordinierungs- und
Weisungsbefugnisse übt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes
gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes aus?
11. Wie häufig fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
Lagebesprechungen mit dem Präsidenten
a) des Bundesnachrichtendienstes,
b) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
c) des Militärischen Abschirmdienstes
statt?
12. Welche regelmäßigen Berichts- und Abstimmungsformate bestehen
zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und dem Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes?
13. Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode Beanstandungen, Prüfaufträge oder
Handlungsempfehlungen gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes
ausgesprochen oder initiiert, und wenn ja, welche Themenbereiche betrafen
diese?
14. Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes dem
Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche
Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
15. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen,
und wenn ja, welche?
16. Besuchte der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
17. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes?
18. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
19. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
20. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
für die Nachrichtendienste des Bundes?
Berlin, den 12. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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