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Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6652 · Antrag · Original ↗

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Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, David Schliesing und der Fraktion Die Linke Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands ist ein zentrales Staatsziel (vgl. www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/ gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertige-lebensverhaeltnisse.html). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche regionale Unterschiede bei wirtschaftlicher Entwicklung, kommunaler Finanzkraft, öffentlicher Infrastruktur und sozialer Teilhabe, welche sich durch aktuelle Entwicklungen sogar vergrößern (vgl. www.tagesschau.de/ wirtschaft/ostdeutschland-wirtschaft-wettbewerbsreport-100.html). Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) beabsichtigt der Bund nun, die finanziellen Spielräume der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 zu stärken. Gleichzeitig bleibt die Verteilung zahlreicher Bundesförderprogramme an Verteilungsmechanismen gekoppelt, die die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen nur unzureichend berücksichtigen. Förderprogramme des Bundes müssen sich stärker an den tatsächlichen Herausforderungen vor Ort orientieren und dürfen bestehende regionale Ungleichheiten nicht verfestigen. Viele Kommunen stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Hohe Sozialausgaben, geringe Steuerkraft, Bevölkerungsrückgänge, Überalterung und ein erheblicher Investitionsstau schränken ihre Handlungsmöglichkeiten ein. Im Jahr 2024 lag der kommunale Investitionsrückstand bei knapp 216 Mrd. Euro (vgl. www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente- KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Besonders betroffen sind finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen. Die Verteilung von Bundesfördermitteln wird diesem Anspruch bislang vielfach nicht gerecht. Zahlreiche Förderprogramme orientieren sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiert zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel berücksichtigt jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevöl- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6652 21. Wahlperiode 23.06.2026 kerung erhalten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer sind. So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten. Auch innerhalb großer Flächenländer werden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Verteilung gemeinsamer Lasten zwischen den Ländern ist der Königsteiner Schlüssel ein geeignetes Instrument, starke Schultern tragen mehr. Für die Verteilung von Fördermitteln mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist er hingegen ungeeignet. Auch aktuelle Debatten um die Verteilung von Bundesmitteln zeigen die Schwächen bestehender Verteilungsmechanismen. So weist das ifo-Institut darauf hin, dass die Verteilung von Investitionsmitteln bestehende regionale Ungleichheiten weiter verstärken kann, wenn strukturelle Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden (www.ifo.de/pressemitteilung/2026-04-16/bei-kommunen-kommen-nur-12- prozentdes-sondervermoegens-an). Bundesfördermittel sind daher künftig an einem kommunalen Bedarfsindex auszurichten. Dieser schafft eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Er stärkt insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen und leistet damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen verbindlichen kommunalen Bedarfsindex einzuführen, der insbesondere a) die kommunale Finanzkraft, b) kommunale Investitionsrückstände, c) soziale Belastungen und Armutsindikatoren, d) die demografische Entwicklung sowie e) infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite berücksichtigt; 2. die Verteilung von Bundesfördermitteln künftig nicht mehr am Königsteiner Schlüssel, sondern an einem kommunalen Bedarfsindex auszurichten und den kommunalen Bedarfsindex bei allen neu aufzulegenden kommunalrelevanten Förderprogrammen des Bundes verbindlich anzuwenden; 3. bestehende Förderprogramme schrittweise auf eine bedarfsgerechte Mittelverteilung umzustellen; 4. sich bei den Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für den Erhalt einer eigenständigen, bedarfsorientierten Regional- und Strukturförderung einzusetzen; 5. die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wieder einzusetzen und zu verstetigen sowie im zweijährigen Turnus einen Gleichwertigkeitsbericht vorzulegen. Berlin, den 23. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der Bund stellt jährlich erhebliche Mittel für kommunalrelevante Förderprogramme bereit. Diese Investitionen dienen dem Ausbau öffentlicher Infrastruktur, der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen sowie der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Verteilung dieser Mittel orientiert sich bislang häufig nicht am tatsächlichen Bedarf der Kommunen. Der Königsteiner Schlüssel wurde ursprünglich für die Verteilung gemeinsamer Lasten und Finanzierungsverpflichtungen zwischen den Ländern entwickelt. Für strukturpolitische Förderprogramme, deren Ziel die Verringerung regionaler Ungleichheiten ist, eignet er sich hingegen nur eingeschränkt. Regionen mit besonders hohen sozialen Belastungen, schwacher Finanzkraft, Bevölkerungsverlusten oder erheblichen Investitionsrückständen erhalten dadurch nicht automatisch die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Der kommunale Bedarfsindex ersetzt die Orientierung an bestehender Wirtschaftskraft durch eine Orientierung am tatsächlichen Förderbedarf. Er verbindet finanzielle, soziale, demografische und infrastrukturelle Faktoren zu einem transparenten und nachvollziehbaren Verteilungsmaßstab. Die Gewichtung des Index orientiert sich an den Faktoren, die die kommunale Handlungsfähigkeit und die Entwicklungsperspektiven von Regionen maßgeblich bestimmen. Finanzschwäche, Investitionsrückstände und soziale Belastungen wirken unmittelbar auf die Fähigkeit von Kommunen, öffentliche Infrastruktur bereitzustellen und notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Demografische Entwicklungen sowie infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite beeinflussen die langfristigen Entwicklungschancen von Regionen und ergänzen den Index daher um eine zukunftsgerichtete Perspektive. Die Gewichtung des Index erfolgt wie folgt: − 25 Prozent kommunale Finanzkraft, − 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, − 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, − 15 Prozent demografische Entwicklung, − 10 Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Die kommunale Finanzkraft bildet die Fähigkeit einer Kommune ab, notwendige Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Der Investitionsrückstand erfasst aufgelaufene Defizite bei Schulen, Kindertagesstätten, Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäuden und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Soziale Belastungen berücksichtigen insbesondere hohe Sozialausgaben, Armutsquoten und den Anteil von Transferleistungsbeziehenden. Die demografische Entwicklung erfasst Bevölkerungsverluste, Überalterung und Abwanderungstendenzen. Infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite berücksichtigen insbesondere die Anbindung an öffentliche Dienstleistungen, medizinische Versorgung, Mobilität und digitale Infrastruktur. Mit dieser Gewichtung fließen 75 Prozent des Index unmittelbar in die Bewertung der tatsächlichen Problemlagen einer Kommune ein. Der Index stärkt gezielt Regionen, die unter Finanzschwäche, Investitionsstau und sozialen Belastungen leiden. Bundesmittel gelangen so vorrangig in die Kommunen mit dem größten Unterstützungsbedarf. Eine bedarfsgerechte Förderpolitik stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit, verbessert die öffentliche Infrastruktur und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie trägt dazu bei, regionale Ungleichheiten abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands herzustellen. Bundesmittel folgen damit künftig dem Bedarf und nicht der Wirtschaftskraft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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