Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken
Text
Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen - Strukturschwache Kommunen stärken
Antrag
der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta
Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi,
David Schliesing und der Fraktion Die Linke
Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache
Kommunen stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands ist ein
zentrales Staatsziel (vgl. www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/
gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertige-lebensverhaeltnisse.html). Dennoch bestehen
weiterhin erhebliche regionale Unterschiede bei wirtschaftlicher Entwicklung,
kommunaler Finanzkraft, öffentlicher Infrastruktur und sozialer Teilhabe, welche sich
durch aktuelle Entwicklungen sogar vergrößern (vgl. www.tagesschau.de/
wirtschaft/ostdeutschland-wirtschaft-wettbewerbsreport-100.html).
Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) beabsichtigt der Bund
nun, die finanziellen Spielräume der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 zu stärken.
Gleichzeitig bleibt die Verteilung zahlreicher Bundesförderprogramme an
Verteilungsmechanismen gekoppelt, die die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen nur
unzureichend berücksichtigen. Förderprogramme des Bundes müssen sich stärker an den
tatsächlichen Herausforderungen vor Ort orientieren und dürfen bestehende regionale
Ungleichheiten nicht verfestigen.
Viele Kommunen stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Hohe
Sozialausgaben, geringe Steuerkraft, Bevölkerungsrückgänge, Überalterung und ein erheblicher
Investitionsstau schränken ihre Handlungsmöglichkeiten ein. Im Jahr 2024 lag der
kommunale Investitionsrückstand bei knapp 216 Mrd. Euro (vgl.
www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-
KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Besonders betroffen sind
finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen.
Die Verteilung von Bundesfördermitteln wird diesem Anspruch bislang vielfach nicht
gerecht. Zahlreiche Förderprogramme orientieren sich am Königsteiner Schlüssel.
Dieser basiert zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf
der Bevölkerungszahl der Länder.
Der Königsteiner Schlüssel berücksichtigt jedoch weder die Finanzkraft einzelner
Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen
oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevöl-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6652
21. Wahlperiode 23.06.2026
kerung erhalten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die
strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer sind.
So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg
regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen
Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder
Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten. Auch
innerhalb großer Flächenländer werden strukturschwache Regionen häufig nicht
ausreichend berücksichtigt.
Für die Verteilung gemeinsamer Lasten zwischen den Ländern ist der Königsteiner
Schlüssel ein geeignetes Instrument, starke Schultern tragen mehr. Für die Verteilung
von Fördermitteln mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist
er hingegen ungeeignet.
Auch aktuelle Debatten um die Verteilung von Bundesmitteln zeigen die Schwächen
bestehender Verteilungsmechanismen. So weist das ifo-Institut darauf hin, dass die
Verteilung von Investitionsmitteln bestehende regionale Ungleichheiten weiter
verstärken kann, wenn strukturelle Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden
(www.ifo.de/pressemitteilung/2026-04-16/bei-kommunen-kommen-nur-12-
prozentdes-sondervermoegens-an).
Bundesfördermittel sind daher künftig an einem kommunalen Bedarfsindex
auszurichten. Dieser schafft eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die
Verteilung von Fördermitteln. Er stärkt insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft,
hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen
Belastungen und leistet damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler
Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen verbindlichen kommunalen Bedarfsindex einzuführen, der insbesondere
a) die kommunale Finanzkraft,
b) kommunale Investitionsrückstände,
c) soziale Belastungen und Armutsindikatoren,
d) die demografische Entwicklung sowie
e) infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite
berücksichtigt;
2. die Verteilung von Bundesfördermitteln künftig nicht mehr am Königsteiner
Schlüssel, sondern an einem kommunalen Bedarfsindex auszurichten und den
kommunalen Bedarfsindex bei allen neu aufzulegenden kommunalrelevanten
Förderprogrammen des Bundes verbindlich anzuwenden;
3. bestehende Förderprogramme schrittweise auf eine bedarfsgerechte
Mittelverteilung umzustellen;
4. sich bei den Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der
Europäischen Union für den Erhalt einer eigenständigen, bedarfsorientierten Regional-
und Strukturförderung einzusetzen;
5. die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wieder einzusetzen und zu
verstetigen sowie im zweijährigen Turnus einen Gleichwertigkeitsbericht
vorzulegen.
Berlin, den 23. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Der Bund stellt jährlich erhebliche Mittel für kommunalrelevante Förderprogramme bereit. Diese Investitionen
dienen dem Ausbau öffentlicher Infrastruktur, der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen sowie der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Verteilung dieser Mittel orientiert sich bislang häufig nicht am
tatsächlichen Bedarf der Kommunen.
Der Königsteiner Schlüssel wurde ursprünglich für die Verteilung gemeinsamer Lasten und
Finanzierungsverpflichtungen zwischen den Ländern entwickelt. Für strukturpolitische Förderprogramme, deren Ziel die
Verringerung regionaler Ungleichheiten ist, eignet er sich hingegen nur eingeschränkt. Regionen mit besonders hohen
sozialen Belastungen, schwacher Finanzkraft, Bevölkerungsverlusten oder erheblichen Investitionsrückständen
erhalten dadurch nicht automatisch die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung benötigen.
Der kommunale Bedarfsindex ersetzt die Orientierung an bestehender Wirtschaftskraft durch eine Orientierung
am tatsächlichen Förderbedarf. Er verbindet finanzielle, soziale, demografische und infrastrukturelle Faktoren zu
einem transparenten und nachvollziehbaren Verteilungsmaßstab.
Die Gewichtung des Index orientiert sich an den Faktoren, die die kommunale Handlungsfähigkeit und die
Entwicklungsperspektiven von Regionen maßgeblich bestimmen. Finanzschwäche, Investitionsrückstände und
soziale Belastungen wirken unmittelbar auf die Fähigkeit von Kommunen, öffentliche Infrastruktur bereitzustellen
und notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Demografische Entwicklungen sowie infrastrukturelle
Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite beeinflussen die langfristigen Entwicklungschancen von Regionen und
ergänzen den Index daher um eine zukunftsgerichtete Perspektive.
Die Gewichtung des Index erfolgt wie folgt:
− 25 Prozent kommunale Finanzkraft,
− 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand,
− 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren,
− 15 Prozent demografische Entwicklung,
− 10 Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite.
Die kommunale Finanzkraft bildet die Fähigkeit einer Kommune ab, notwendige Investitionen aus eigener Kraft
zu finanzieren. Der Investitionsrückstand erfasst aufgelaufene Defizite bei Schulen, Kindertagesstätten,
Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäuden und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Soziale Belastungen berücksichtigen insbesondere hohe Sozialausgaben, Armutsquoten und den Anteil von
Transferleistungsbeziehenden. Die demografische Entwicklung erfasst Bevölkerungsverluste, Überalterung und
Abwanderungstendenzen. Infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite berücksichtigen
insbesondere die Anbindung an öffentliche Dienstleistungen, medizinische Versorgung, Mobilität und digitale
Infrastruktur.
Mit dieser Gewichtung fließen 75 Prozent des Index unmittelbar in die Bewertung der tatsächlichen
Problemlagen einer Kommune ein. Der Index stärkt gezielt Regionen, die unter Finanzschwäche, Investitionsstau und
sozialen Belastungen leiden. Bundesmittel gelangen so vorrangig in die Kommunen mit dem größten
Unterstützungsbedarf.
Eine bedarfsgerechte Förderpolitik stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit, verbessert die öffentliche
Infrastruktur und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie trägt dazu bei, regionale Ungleichheiten
abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands herzustellen.
Bundesmittel folgen damit künftig dem Bedarf und nicht der Wirtschaftskraft.
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ISSN 0722-8333
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