Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1085)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1085)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2105
21. Wahlperiode 08.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1085 –
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen
von Ländern und Kommunen
(Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG)
A. Problem
Bund, Länder und Kommunen stehen in den kommenden Jahren vor immensen
Aufgaben. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist geprägt von den Auswirkungen
der vergangenen und aktuellen globalen Krisen. Gleichzeitig ist es erforderlich,
wichtige Zukunfts- und Transformationsaufgaben wie die Digitalisierung oder die
Energiewende voranzutreiben, damit Deutschland neue Wachstumsimpulse erhält
und somit auch zukünftig ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, der für die
Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist. Es bedarf einer funktionsfähigen
und modernen öffentlichen Infrastruktur, um für die Bürgerinnen und Bürger
aktuell und in der Zukunft die staatliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Zugleich ist die öffentliche Infrastruktur ein maßgeblicher Faktor, der die
Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotential Deutschlands wesentlich
mitbestimmt.
Trotz der bisherigen Anstrengungen sind die Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur im letzten Jahrzehnt mit Blick auf die erheblichen Investitionsbedarfe
zu gering ausgefallen. Dies gilt nicht nur für die Infrastruktur des Bundes, sondern
auch für jene der Länder und Kommunen. Große Investitionsbedarfe für Länder
und Kommunen bestehen insbesondere bei der Sanierung und dem Ausbau der
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, dem Erhalt und der Modernisierung der
Verkehrsinfrastruktur, dem Ausbau der Wärme- und Energieinfrastruktur, der
Transformation und Modernisierung der Krankenhaus-, Rehabilitations- und
Pflegeinfrastruktur, bei der Digitalisierung, in der Wissenschafts- und der
Forschungsinfrastruktur sowie bei der Stärkung des Bevölkerungsschutzes.
Damit Bund, Länder und Kommunen schnell und in ausreichendem Maß in ihre
Infrastruktur investieren und so die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum
schaffen können, wurde mit dem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes eine
Grundlage für die Errichtung eines Sondervermögens mit eigener
Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis
zum Jahr 2045 geschaffen. Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes sieht vor,
dass den Ländern daraus 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre
Infrastruktur zur Verfügung stehen. Hierfür sind nähere Bestimmungen zu regeln.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf regelt die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für
Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils an dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität. Festgelegt werden insbesondere die Verteilung der
Mittel auf die Länder sowie die mit Blick auf die Zielsetzung des
Sondervermögens vorgesehenen Infrastrukturbereiche, in die die Mittel investiert werden
können. Daneben werden der Zeitraum der Inanspruchnahme der Mittel sowie die
Verfahren zur Umsetzung der in Artikel 143h Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Verwendung der Mittel und
zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Artikel
143h Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes geregelt.
Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in Anlehnung an den
Königsteiner Schlüssel.
Die Mittel sind für investive Zwecke zu verwenden. Die Entscheidung über die
investive Verwendung der Mittel in den vorgesehenen Infrastrukturbereichen
obliegt im Wesentlichen den Ländern.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Keine. Ohne die Finanzmittel des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität wären die Länder und Kommunen kurzfristig nicht in der Lage, in dem
erforderlichen Maß Investitionen in ihre Infrastruktur zu tätigen. Die
Inanspruchnahme der Mittel setzt eine einfachgesetzliche Konkretisierung voraus.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Bundeshaushalt wird aufgrund des Gesetzentwurfs nicht unmittelbar belastet,
da die Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
erfolgt. Das Sondervermögen wird mit Ausgaben von bis zu 100 Milliarden Euro
belastet, denen jeweils eine entsprechende Kreditaufnahme gegenübersteht. Der
Zeitpunkt dieser Belastungen hängt von den tatsächlichen
Investitionsmaßnahmen der Länder und Kommunen ab. Aus der Kreditaufnahme des
Sondervermögens resultierende Zinsverpflichtungen belasten hingegen den Bundeshaushalt.
Die Höhe der Belastungen kann derzeit nicht beziffert werden und hängt
maßgeblich vom Zeitpunkt des Abflusses der Mittel ab.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der
Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der
Wirtschaft.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Es entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten für die Wirtschaft.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Dem Gesetzentwurf liegt der Grundsatz einer bürokratiearmen und einfachen
Umsetzung zugrunde. Gleichwohl ergeben sich Auswirkungen auf den
Erfüllungsaufwand der Verwaltung.
Es werden Berichtspflichten der Länder im Hinblick auf die Umsetzung des
Regelungsvorhabens geregelt. Diese Pflichten werden jedoch insgesamt während
des Investitionszeitraums keinen wesentlichen Mehraufwand bedeuten und gehen
im Kern nicht über jene hinaus, welche bei anderen Förderprogrammen bestehen.
Diese Berichtspflichten sind im Hinblick auf die nachgelagerte Prüfung der
zweckentsprechenden Mittelverwendung des Bundes und die
Informationsbedürfnisse des Deutschen Bundestages wie auch der Öffentlichkeit unabdingbar.
Darüber hinaus entsteht Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen im
Hinblick auf die zusätzlichen Bewirtschaftungsaufgaben sowie auf die
Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung. Der Aufwand zur Prüfung der
Mittelverwendung wird im Vergleich zu bestehenden Förderprogrammen des
Bundes reduziert, indem sich der Bund auf die Prüfung risikobasierter
Stichproben beschränkt. Für die Auswahl der Stichproben sind Übersichten über die
durchgeführten Maßnahmen erforderlich. Die Abwicklung soll möglichst
unbürokratisch und digital erfolgen.
Der Umfang des hierfür erforderlichen Erfüllungsaufwands hängt von der
konkreten Ausgestaltung in der Verwaltungsvereinbarung sowie von der Umsetzung
von den Ländern ab und wird im Rahmen der Verhandlungen der
Verwaltungsvereinbarung beziffert werden.
F. Weitere Kosten
Der Wirtschaft entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten.
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind möglich, dürften sich aber
trotz des hohen Mittelvolumens aufgrund des langen Förderzeitraums in Grenzen
halten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1085 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Christian Haase
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten
Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1085 in seiner 22. Sitzung am 12.
September 2025 dem Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur
Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf regelt die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder und Kommunen
vorgesehenen Anteils an den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Festgelegt werden
insbesondere die Verteilung der Mittel auf die Länder sowie die mit Blick auf die Zielsetzung des Sondervermögens
vorgesehenen Infrastrukturbereiche, in die die Mittel investiert werden können. Daneben werden der Zeitraum
der Inanspruchnahme der Mittel sowie die Verfahren zur Umsetzung der in Artikel 143h Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Verwendung der Mittel und zur Sicherstellung
der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Artikel 143h Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes geregelt.
Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel.
Die Mittel sind für investive Zwecke zu verwenden. Die Entscheidung über die investive Verwendung der Mittel
in den vorgesehenen Infrastrukturbereichen obliegt im Wesentlichen den Ländern.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 8.
Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am
8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat den
Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf in seiner
8. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Haushaltsausschuss beschloss in seiner 6. Sitzung am 30. Juli 2025 auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD (Ausschussdrucksache 21(8)158), zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1085 eine öffentliche
Anhörung gemäß § 70 GO-BT durchzuführen.
Die Anhörung fand in der 16. Sitzung des Haushaltsausschusses am 12. September 2025 statt. Folgende
Sachverständige, Verbände und Institutionen hatten in der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme:
1. Marco Beckendorf, Gemeinde Wiesenburg/Mark
2. Dr. Bastian Bergerhoff, Stadt Frankfurt am Main
3. Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe, Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel
4. Prof. Dr. Alexander Eisenkopf, Zeppelin Universität
5. Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Friedrich-Schiller-Universität Jena
6. Prof. Dr. Dirk Meyer, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
7. Prof. Dr. Niklas Potrafke, ifo Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie
8. Robert Sesselmann, Landkreis Sonneberg
9. Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business and Law School
10. Christian Schuchardt, Deutscher Städtetag
11. Uwe Zimmermann, Deutscher Städte- und Gemeindebund
12. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag
Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen. Das Protokoll
(Ausschussprotokoll-Nummer 21/16) einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
(Ausschussdrucksachen 21(8)1739 und 21(8)1740) sind der Öffentlichkeit zugänglich.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1085 in seiner 17. Sitzung am 8. Oktober 2025
abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die weitere
rechtliche Grundlage geschaffen werde, um den Ländern und Kommunen die 100 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Die 100 Milliarden Euro
seien eine enorme finanzielle Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen, um vor Ort in den
verschiedensten Infrastrukturbereichen massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit zu investieren. Dies schaffe
auch die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum. Es sei entscheidend, dass die Gelder schnell, unbürokratisch
und flexibel – entsprechend den Prioritäten vor Ort – investiert werden könnten. Diese Zielsetzung müsse auch
für die Ausgestaltung der noch zwischen dem Bund und den Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung
leitend sein, ohne dabei berechtigte Verfahrens- und Informationspflichten an den Bund zu missachten. Da die
Verwaltungsvereinbarung nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sei, habe der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Bundesregierung aufgefordert, ihm die endverhandelte
Verwaltungsvereinbarung vor Abschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern
und Kommunen (LuKIFG) ab. Zwar bestehe unbestritten ein erheblicher Investitionsbedarf bei der Sanierung und
Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur, doch setze die Bundesregierung erneut auf schuldenfinanzierte
Sondervermögen und betreibe damit eine Umgehung der Schuldenbremse.
Das LuKIFG verteile weitere 100 Milliarden Euro aus dem sogenannten Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ – einem Schattenhaushalt, der die Haushaltsklarheit und -wahrheit untergrabe. Anstatt Prioritäten
im regulären Bundeshaushalt zu setzen und bestehende fiskalpolitische Fehlkonstruktionen zu korrigieren, werde
der Weg in immer neue Schulden und Kreditprogramme fortgesetzt.
Die Fraktion der AfD kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf weder klare Zielvorgaben noch eine verbindliche
Erfolgskontrolle enthalte. Damit drohe erneut eine ineffiziente Mittelverwendung nach politischem Gutdünken.
Besonders fragwürdig sei, dass Mittel aus dem Sondervermögen auch für sogenannte Transformations- und
Klimaprojekte eingesetzt werden könnten, deren Nutzen für die Bevölkerung zweifelhaft sei. Die AfD fordere
stattdessen eine solide, transparente und schuldenfreie Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, die sich auf
Kernaufgaben des Staates konzentriere: Straßen, Brücken, Schulen, Energieversorgung und Bevölkerungsschutz –
nicht auf ideologisch getriebene Programme.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Gesetzentwurf in dieser Form ab, weil er zentrale
Anforderungen nicht erfülle. Er enthalte keine verbindliche Mindestquote von 60 Prozent für Investitionen in die
kommunale Infrastruktur mehr, obwohl diese für einen Großteil der öffentlichen Daseinsvorsorge zuständig seien.
Besonders kritisch sei außerdem, dass das Gesetz keine klare Regelung zur Zusätzlichkeit der Investitionen
vorsehe. Dadurch drohe, dass Bundesmittel lediglich bestehende Landesausgaben ersetzten, anstatt echte neue
Investitionsimpulse zu setzen und den Investitionsstau in Ländern und Kommunen abzubauen. Die Fraktion forderte,
dass die Mittel der Länder ausschließlich für zusätzliche, transformative Investitionen verwendet würden, die die
öffentliche Infrastruktur modernisierten und die Klimaziele unterstützten. Aus Sicht der Fraktion müsse
sichergestellt sein, dass die Finanzmittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität auch tatsächlich diesen
beiden Zielen zugutekomme. Das Gesetz bleibe hinter dieser Zielsetzung deutlich zurück. Damit verfehle das
LuKIFG in seiner derzeitigen Form die Chance, die Kreditaufnahme zukunftsorientiert zu gestalten und die
Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu stärken.
Aus Sicht der Fraktion Die Linke seien die Zuweisungen an die Länder und Kommunen nicht ausreichend, um
die dort vorhandenen Investitionsrückstände (KfW-Kommunalpanel: 216 Mrd. Euro) aufzulösen. Zwar sei das
Problem der handlungsunfähigen Kommunen erkannt worden, die feste Quote von 60 Prozent für die Kommunen
sei aus dem Gesetzentwurf aber verschwunden. Angesichts des langen Zeitraums zur Verwendung der Mittel
erschienen die jährlich zur Verfügung stehenden Summen viel zu gering. Die Bundesländer wollten am liebsten
möglichst wenige Einschränkungen und Berichtspflichten zur Mittelverwendung, das werde wiederum von den
Kommunen kritisiert. Außerdem sollten auch ÖPP-Projekte förderfähig sein, was oft zu hohen Mehrkosten im
Vergleich zur rein öffentlichen Variante führe. Die Fraktion Die Linke lehne das LuKIFG deswegen ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte mit der Ausschussdrucksache 21(8)1791, nach § 2
Absatz 2 Satz 1 folgenden Satz „Der vom Land festzulegende Anteil beträgt mindestens 60 Prozent“ sowie nach § 3
folgenden § 4 einzufügen:
§ 4 Zusätzlichkeit der Investitionen
(1) Die nach § 1 gewährten Mittel sind für zusätzliche Investitionsmaßnahmen zu verwenden.
(2) Die Zusätzlichkeit der Investitionen ist gegeben, wenn die durch dieses Gesetz finanzierten Investitionen
zu einer Erhöhung der dynamisierten Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jeweiligen Landes
führen. Dies gilt nicht für den Anteil, den die Länder den Kommunen zuweisen.“
Der Haushaltsausschuss lehnte diesen Antrag auf Ausschussdrucksache 21(8)1791 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke ab.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD beantragten mit der Ausschussdrucksache 21(8)1793 folgenden
Maßgabebeschluss:
„Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
1. Der Haushaltsausschuss betont, dass die Länder und Kommunen mit den 100 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität eine enorme finanzielle Unterstützung des Bundes für
Investitionen erhalten, um vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit zu investieren.
2. Der Haushaltsausschuss verweist darauf, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine schnelle, unbürokratische
und flexible Mittelbereitstellung vorsieht. Er erwartet, dass diese Zielsetzung auch bei der Ausgestaltung der
noch zwischen dem Bund und den Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung leitend ist, ohne dabei
aber berechtigte Verfahrens- und Informationspflichten an den Bund zu missachten.
3. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, ihm die endverhandelte Verwaltungsvereinbarung
vor Abschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.“
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung der Ziffern des Maßgabebeschlusses auf Ausschussdrucksache 21(8)1793.
Ziffer 1 des Maßgabebeschlusses auf Ausschussdrucksache 21(8)1793 wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
angenommen. Ziffer 2 des Maßgabebeschlusses auf Ausschussdrucksache 21(8)1793 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die
Linke angenommen. Ziffer 3 des Maßgabebeschlusses auf Ausschussdrucksache 21(8)1793 wurde einstimmig
angenommen.
Sodann erfolgte die Abstimmung des Haushaltsausschusses über den gesamten Maßgabebeschluss auf
Ausschussdrucksache 21(8)1793, der mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke angenommen
wurde.
Abschließend beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1085 in unveränderter Fassung anzunehmen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Christian Haase
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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- authored ← Haushaltsausschuss
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