Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1554)
Text
Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1554)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2951
21. Wahlperiode 27.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Kay Gottschalk,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1554 –
Kommunalen Kollaps verhindern – Gemeindefreiheit stärken
A. Problem
Die Antragsteller fordern, die Pflichtaufgaben von Städten und Gemeinden auf
ein dauerhaft finanzierbares Niveau zu verringern. Dazu sollten die gegenwärtige
Migrationspolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für
die Kommunen umgehend gestoppt und umgekehrt werden und die gegenwärtige
Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für
die Kommunen umgehend beendet werden. Ferner sollten kommunale Aufgaben,
die auf bestehenden gesetzlichen Standards beruhen oder bundesgesetzlich
zugewiesen seien, mit dem Ziel geprüft werden, nicht finanzierte oder nicht
umsetzbare Pflichten zu streichen oder zu begrenzen. Die bürokratische Belastung der
Kommunen solle ebenfalls reduziert werden. In Zusammenarbeit mit den Ländern
müsse das Konnexitätsprinzip garantiert sein und dazu sei die Einführung eines
„Konnexitätsprüfungsausschusses“ im Bundesrat zu prüfen.
Die Kommunen hätten laut antragstellender Fraktion im Jahr 2024 ein
Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Das sei das höchste Defizit
seit der deutschen Wiedervereinigung. Bis heute hätten Städte und Gemeinden
einen Investitionsrückstand von 215,7 Milliarden Euro aufgebaut. Die
Sozialausgaben würden die kommunalen Haushalte besonders schwer belasten, denn sie
seien im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 11,7 Prozent gestiegen und würden
sich insgesamt auf 84,5 Milliarden Euro belaufen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1554 abzulehnen.
Berlin, den 12. November 2025
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/1554 in seiner 22. Sitzung am
12. September 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an der Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit
und Soziales, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Kommunen hätten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Es sei das
höchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Gefordert werde die Verringerung der Pflichtaufgaben von
Städten und Gemeinden auf ein dauerhaft finanzierbares Niveau. Dazu sollten die gegenwärtige Migrationspolitik
des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend gestoppt und die
gegenwärtige Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen
umgehend beendet werden. Die Neuverschuldung durch das „Sondervermögen Infrastruktur“ solle zurückgenommen
und stattdessen sollten Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit den Mitteln des regulären Haushalts
getätigt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 16. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Finanzausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 17. Sitzung am
12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache
21/1554 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags
empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD.
Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass die Kommunen nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände
vor der schwersten Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg stünden und mittlerweile über 95 Prozent ihrer
Ressourcen nur noch für Pflichtaufgaben aufwenden könnten, von denen viele aus Bundesrecht resultierten. Als
wesentliche Kostentreiber würden von den Verbänden insbesondere migrations- und energiepolitische Vorgaben des
Bundes benannt. Der Bund komme seiner Finanzierungsverantwortung häufig nicht ausreichend nach; allein im
Bereich Migration müssten Kommunen jährlich über 3 Milliarden Euro zuschießen. Der Antrag fordere daher,
Bundesaufgaben gegenüber den Kommunen zu reduzieren, gesetzliche Vorgaben auf das notwendige Minimum
zurückzuführen und das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ (Konnexitätsprinzip) konsequent anzuwenden. Zudem
wird auf die Überlastung durch über 90 kleinteilige Förderprogramme hingewiesen und eine grundlegende
Neuordnung der Fördermittelstrukturen verlangt. Ziel sei es, ideologisch aufgeladene Zusatzlasten zu vermeiden und
die kommunale Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass der Antrag nicht zustimmungsfähig sei. Zwar werde die Lage der
Kommunalfinanzen in Teilen zutreffend beschrieben, jedoch enthalte der Antrag zentrale Fehleinschätzungen.
Die Koalition habe bereits Maßnahmen wie Standardreduzierung, Bürokratieabbau und die Vereinfachung der
Förderlandschaft auf den Weg gebracht; man sehe den Antrag daher als überflüssig an. Die Trendwende bei den
Kommunalfinanzen sei bereits eingeleitet; grundlegende Reformen würden in enger Abstimmung mit Ländern
und Kommunen vorbereitet. Der Antrag bleibe hinter den bestehenden Koalitionsvereinbarungen – etwa dem
Praxischeck mit ausreichender Beteiligungsfrist – zurück. Zudem zeige die Forderung nach umfassender
Bundesfinanzierung kommunaler Investitionen verfassungsrechtliche Unkenntnis, da der Bund nur begrenzt finanzieren
dürfe. Die im Antrag vorgesehene Fokussierung kommunaler Investitionen auf öffentliche Gebäude und
Verkehrsinfrastruktur stelle außerdem eine unzulässige Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung dar. Man
lehne den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, man habe seit langem auf die schwierige Lage der
kommunalen Haushalte hingewiesen und hierfür konkrete Vorschläge vorgelegt. Ziel müsse es sein, das Gemeinwohl zu
stärken. Zu fordern seien unter anderem höhere kommunale Steueranteile, der Abbau bürokratischer Hürden in
der Fördermittellandschaft, eine bessere Digitalisierung der Verwaltung sowie eine Investitionsoffensive, die
tatsächlich vor Ort wirke. Den Antrag lehne man ab, da dieser den Eindruck erwecke, man wolle
Integrationsprozesse erschweren, obwohl erfolgreiche Integration und ausreichend Fachkräfte für die Kommunen zentral seien.
Mit Blick auf den Klimaschutz wurde auf die Notwendigkeit klarer Finanzierungswege und langfristiger Vorsorge
hingewiesen. Klimaanpassung dürfe nicht ausgeklammert werden, da fehlende Maßnahmen später höhere Kosten
verursachten.
Die Fraktion der SPD betonte, dass es in dem Antrag offenbar nicht um Kommunalpolitik, sondern um eine
grundsätzliche Infragestellung der europäischen Integration gehe. Von sieben Forderungen begännen fünf mit den
Worten „im geeigneten Rahmen dafür sorgen“, darunter die zentrale Passage, Deutschland solle die EU lediglich
als Bund souveräner Nationalstaaten auffassen. Dies komme faktisch einem Ausstieg aus der Europäischen Union
gleich. Verwiesen wurde auf historische Parallelen zum Deutschen Bund von 1815 bis 1866, um zu zeigen, dass
der Antrag rückwärtsgewandt sei und gegen das Grundgesetz sowie gegen europäische Verträge verstoße.
Deutschland habe seinen Wohlstand gerade durch die europäische Einbindung erlangt; nötig sei eine
Weiterentwicklung Europas, nicht eine Rückabwicklung der EU. Auch andere Oppositionsfraktionen wollten Europa
weiterentwickeln, nicht jedoch zurückdrehen. Der Antrag führe in die Vergangenheit und sei deshalb, zusätzlich zu
den bereits genannten verfassungsrechtlichen Einwänden, klar abzulehnen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte den Antrag als stark verkürzte und unterkomplexe Darstellung der
kommunalen Finanzlage. Die Behauptung, Kommunen litten primär unter Kosten für Geflüchtete oder
Klimaschutzmaßnahmen, greife zu kurz und verschiebe Verantwortung in problematischer Weise auf Menschen mit
Migrationsgeschichte. Zudem werde der Klimawandel in einer Weise relativiert oder geleugnet, die zentrale Fakten
ausblende. Man lehne den Antrag ab.
Berlin, den 12. November 2025
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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