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Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1554)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2951 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1554) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2951 21. Wahlperiode 27.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Kay Gottschalk, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1554 – Kommunalen Kollaps verhindern – Gemeindefreiheit stärken A. Problem Die Antragsteller fordern, die Pflichtaufgaben von Städten und Gemeinden auf ein dauerhaft finanzierbares Niveau zu verringern. Dazu sollten die gegenwärtige Migrationspolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend gestoppt und umgekehrt werden und die gegenwärtige Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend beendet werden. Ferner sollten kommunale Aufgaben, die auf bestehenden gesetzlichen Standards beruhen oder bundesgesetzlich zugewiesen seien, mit dem Ziel geprüft werden, nicht finanzierte oder nicht umsetzbare Pflichten zu streichen oder zu begrenzen. Die bürokratische Belastung der Kommunen solle ebenfalls reduziert werden. In Zusammenarbeit mit den Ländern müsse das Konnexitätsprinzip garantiert sein und dazu sei die Einführung eines „Konnexitätsprüfungsausschusses“ im Bundesrat zu prüfen. Die Kommunen hätten laut antragstellender Fraktion im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Das sei das höchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Bis heute hätten Städte und Gemeinden einen Investitionsrückstand von 215,7 Milliarden Euro aufgebaut. Die Sozialausgaben würden die kommunalen Haushalte besonders schwer belasten, denn sie seien im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 11,7 Prozent gestiegen und würden sich insgesamt auf 84,5 Milliarden Euro belaufen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1554 abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Carolin Bachmann Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/1554 in seiner 22. Sitzung am 12. September 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Kommunen hätten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Es sei das höchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Gefordert werde die Verringerung der Pflichtaufgaben von Städten und Gemeinden auf ein dauerhaft finanzierbares Niveau. Dazu sollten die gegenwärtige Migrationspolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend gestoppt und die gegenwärtige Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend beendet werden. Die Neuverschuldung durch das „Sondervermögen Infrastruktur“ solle zurückgenommen und stattdessen sollten Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit den Mitteln des regulären Haushalts getätigt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 16. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Finanzausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1554 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache 21/1554 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass die Kommunen nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände vor der schwersten Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg stünden und mittlerweile über 95 Prozent ihrer Ressourcen nur noch für Pflichtaufgaben aufwenden könnten, von denen viele aus Bundesrecht resultierten. Als wesentliche Kostentreiber würden von den Verbänden insbesondere migrations- und energiepolitische Vorgaben des Bundes benannt. Der Bund komme seiner Finanzierungsverantwortung häufig nicht ausreichend nach; allein im Bereich Migration müssten Kommunen jährlich über 3 Milliarden Euro zuschießen. Der Antrag fordere daher, Bundesaufgaben gegenüber den Kommunen zu reduzieren, gesetzliche Vorgaben auf das notwendige Minimum zurückzuführen und das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ (Konnexitätsprinzip) konsequent anzuwenden. Zudem wird auf die Überlastung durch über 90 kleinteilige Förderprogramme hingewiesen und eine grundlegende Neuordnung der Fördermittelstrukturen verlangt. Ziel sei es, ideologisch aufgeladene Zusatzlasten zu vermeiden und die kommunale Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass der Antrag nicht zustimmungsfähig sei. Zwar werde die Lage der Kommunalfinanzen in Teilen zutreffend beschrieben, jedoch enthalte der Antrag zentrale Fehleinschätzungen. Die Koalition habe bereits Maßnahmen wie Standardreduzierung, Bürokratieabbau und die Vereinfachung der Förderlandschaft auf den Weg gebracht; man sehe den Antrag daher als überflüssig an. Die Trendwende bei den Kommunalfinanzen sei bereits eingeleitet; grundlegende Reformen würden in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen vorbereitet. Der Antrag bleibe hinter den bestehenden Koalitionsvereinbarungen – etwa dem Praxischeck mit ausreichender Beteiligungsfrist – zurück. Zudem zeige die Forderung nach umfassender Bundesfinanzierung kommunaler Investitionen verfassungsrechtliche Unkenntnis, da der Bund nur begrenzt finanzieren dürfe. Die im Antrag vorgesehene Fokussierung kommunaler Investitionen auf öffentliche Gebäude und Verkehrsinfrastruktur stelle außerdem eine unzulässige Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung dar. Man lehne den Antrag ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, man habe seit langem auf die schwierige Lage der kommunalen Haushalte hingewiesen und hierfür konkrete Vorschläge vorgelegt. Ziel müsse es sein, das Gemeinwohl zu stärken. Zu fordern seien unter anderem höhere kommunale Steueranteile, der Abbau bürokratischer Hürden in der Fördermittellandschaft, eine bessere Digitalisierung der Verwaltung sowie eine Investitionsoffensive, die tatsächlich vor Ort wirke. Den Antrag lehne man ab, da dieser den Eindruck erwecke, man wolle Integrationsprozesse erschweren, obwohl erfolgreiche Integration und ausreichend Fachkräfte für die Kommunen zentral seien. Mit Blick auf den Klimaschutz wurde auf die Notwendigkeit klarer Finanzierungswege und langfristiger Vorsorge hingewiesen. Klimaanpassung dürfe nicht ausgeklammert werden, da fehlende Maßnahmen später höhere Kosten verursachten. Die Fraktion der SPD betonte, dass es in dem Antrag offenbar nicht um Kommunalpolitik, sondern um eine grundsätzliche Infragestellung der europäischen Integration gehe. Von sieben Forderungen begännen fünf mit den Worten „im geeigneten Rahmen dafür sorgen“, darunter die zentrale Passage, Deutschland solle die EU lediglich als Bund souveräner Nationalstaaten auffassen. Dies komme faktisch einem Ausstieg aus der Europäischen Union gleich. Verwiesen wurde auf historische Parallelen zum Deutschen Bund von 1815 bis 1866, um zu zeigen, dass der Antrag rückwärtsgewandt sei und gegen das Grundgesetz sowie gegen europäische Verträge verstoße. Deutschland habe seinen Wohlstand gerade durch die europäische Einbindung erlangt; nötig sei eine Weiterentwicklung Europas, nicht eine Rückabwicklung der EU. Auch andere Oppositionsfraktionen wollten Europa weiterentwickeln, nicht jedoch zurückdrehen. Der Antrag führe in die Vergangenheit und sei deshalb, zusätzlich zu den bereits genannten verfassungsrechtlichen Einwänden, klar abzulehnen. Die Fraktion Die Linke kritisierte den Antrag als stark verkürzte und unterkomplexe Darstellung der kommunalen Finanzlage. Die Behauptung, Kommunen litten primär unter Kosten für Geflüchtete oder Klimaschutzmaßnahmen, greife zu kurz und verschiebe Verantwortung in problematischer Weise auf Menschen mit Migrationsgeschichte. Zudem werde der Klimawandel in einer Weise relativiert oder geleugnet, die zentrale Fakten ausblende. Man lehne den Antrag ab. Berlin, den 12. November 2025 Carolin Bachmann Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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