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Einsetzung einer Enquete-Kommission "Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4756)

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5672 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Einsetzung einer Enquete-Kommission "Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4756) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5672 21. Wahlperiode 30.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4756 – Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“ A. Problem Die Fraktion der AfD fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Laut Antrag solle die Kommission aus 14 Abgeordneten und 14 externen Sachverständigen bestehen und die finanzielle Lage der Kommunen umfassend untersuchen und aufarbeiten. Dazu gehöre unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems sowie die Bewertung der kommunalen Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich sowie die Prüfung von möglichen Anpassungen. Außerdem sollten die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Ferner solle die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Am Ende solle die Kommission Handlungsempfehlungen abgeben. Der Abschlussbericht müsse bis zum 31. August 2028 vorgelegt werden und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für das Jahr 2029. Die Antragsteller begründen ihre Forderungen mit der kommunalen Finanzkrise. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei so erheblich eingeschränkt, dass zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz und Zukunftsinvestitionen nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4756 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Carolin Bachmann Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4756 in seiner 65. Sitzung am 19. März 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung dem Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Kommunen würden sich in einer der schwierigsten Finanzkrisen seit der Nachkriegszeit befinden. Die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission solle die Ursachen, Auswirkungen und strukturellen Ungleichheiten der kommunalen Finanzlage untersuchen, umfassend aufarbeiten und konkrete Empfehlungen sowie Reformvorschläge ableiten, unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4756 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 22. April 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4756 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 28. Sitzung am 22. April 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4756 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 22. April 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4756 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4756 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 den Antrag auf Drucksache 21/4756 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Die Fraktion der AfD sprach auf eigenen Wunsch als letzte Fraktion. Sie betonte, dass alle Fraktionen die Finanzlage der Kommunen kennen würden. Im letzten Jahr hätten 13 Oberbürgermeister im Rahmen eines offenen Briefes deutlich erklärt, dass der Bund verstehen müsse, dass die Kommunen am absoluten Limit seien. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen reichten nicht. Der Landkreistag habe darüber hinaus Vorschläge zur Verbesserung der Situation gefordert. Es werde eine Reduzierung von Aufgaben und der Abbau von Standards benötigt und vor allem eine Strukturreform. Es würde keine Enquete-Kommission benötigt, wenn die Bundesregierung Strukturreformen einleiten würde. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass der Antrag in Ansätzen die Situation richtig beschreibe. Eine Enquete-Kommission helfe jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt in keiner Weise weiter, denn die Kommunen bräuchten jetzt dringend Entlastung und nicht erst nach Abschluss eines Berichts der Enquete-Kommission im Jahr 2028. Herr Dr. Ruge als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages habe in der letzten Woche im Rahmen des öffentlichen Fachgesprächs ausgeführt, dass es kein Erkenntnisproblem gebe. Der Weg der Koalition sei die Einsetzung eines „Bund-Länder-Kommunen-Zukunftspakts“. Im Zuge der Sozialgesetzgebung seien in den letzten Jahren erhebliche Fehler gemacht worden mit der Übertragung der Kostenlast auf die Kommunen. Das Ziel sei nun eine kommunale Entlastung, die durch den Bund-Länder-Zukunftspakt vorangebracht werden solle. Die Fraktion der SPD verwies auf die lange Laufzeit einer Enquete-Kommission. Sie könne zwei und mehr Jahre laufen, so dass Ergebnisse erst nach dieser Zeit vorhanden wären. Sie sei daher nicht zielführend. Im Hinblick auf die Finanzlage der Kommunen müssten schneller Resultate vorliegen. Es gebe eine Unterfinanzierung der Kommunen und alle seien gefordert, diese nicht nur zu verhindern, sondern auch die Situation der Kommunen zu verbessern. Der Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission sei Effekthascherei, aber keine Hilfe für die Kommunen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass die kommunale Finanzkrise aktuell vorliegen würde und man wisse, wie sofort geholfen werden könne. Wie man langfristig helfen könne, sei in der letzten Woche auch im Ausschuss beraten worden. Eine Enquete-Kommission, die erst bis Mitte 2028 Ergebnisse vorlegen würde, helfe nicht. Die Bundesregierung habe ein „Geld für Söder“-Gesetz mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG vorgesehen. Man frage sich, was das Gesetz für die Kommunen bringen solle. Wie werde die Einbringung eines Gesetzes begründet, welches nicht Kommunen, sondern Bundesländer entlaste. Die Fraktion Die Linke kritisierte den erwogenen Abbau von Sozialleistungen als Lösung des Problems. Es gehe dabei beispielsweise um Leistungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention, für die Verbände und Betroffene lange gekämpft hätten. Unter der Rückabwicklung würden viele Familien leiden, insbesondere auch unter dem Wegfall von Erziehungshilfen oder Integrationshilfen für junge geflüchtete Menschen mit Behinderung. Die AfD sei sich bei dem Sozialleistungsabbau offenbar einig mit der Fraktion der CDU/CSU. Berlin, den 22. April 2026 Carolin Bachmann Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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