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Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4471)

dip / drucksache 27.05.2026 · WP 21 · 21/6153 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4471) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6153 21. Wahlperiode 27.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4471 – Gutes Leben für alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen A. Problem Die Antragsteller führen unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes aus, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im ersten Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden könne keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Angesichts dieser äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen, fordert die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der verbindlich festlege, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt würden. Als Soforthilfeprogramm solle ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds solle als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet würden. Außerdem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstütze. Darüber hinaus verlangten die Antragsteller eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Betriebe sollen auf diesem Weg wieder in das Eigentum der öffentliche Hand gelangen, um damit Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4471 abzulehnen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Sahra Mirow Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Sahra Mirow I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/4471 in seiner 63. Sitzung am 6. März 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach Angaben der Antragsteller ist die Finanzlage in deutschen Städten und Gemeinden äußerst prekär und sie verschärfe sich zunehmend. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Es wird daher gefordert, dass der Bund den Kommunen bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstelle und ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Soforthilfeprogramm vorgelegt werde. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 den Antrag auf Drucksache 21/4471 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass die strukturelle Haushaltskrise die Kommunen stark belaste. Sie würden finanziell enorm unter der Aufgabenausweitung leiden. Dennoch handele es sich um Aufgaben, die Fraktion Die Linke als sehr wichtig erachte, beispielsweise in den Bereichen Inklusion oder Erziehungshilfen. Eine Rückabwicklung der Leistungen mache die jahrelangen Kämpfe von Verbänden und Initiativen wieder zunichte und sei der falsche Weg. Vielmehr sei es möglich, mit gezielten Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen. Gefordert werde daher die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Soforthilfeprogramm, der zur Überbrückung diene, bis die Kommunen strukturell entlastet würden. Ferner solle der Bund bei der kommunalen Klimaanpassung finanziell unterstützen. Die Fraktion der CDU/CSU entgegnete, dass sie eine diametral unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise habe. Es gebe bei den Fraktionen kein Erkenntnisproblem zur Finanzlage der Kommunen. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass auch die Haushaltslage des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise katastrophal sei. Für zukünftige Vorhaben solle die Veranlassungskonnexität deutlich gestärkt werden. Die Konnexität für vergangene Maßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere bei den Sozialleistungen, sei nicht möglich, da dem Bund hierfür die finanziellen Spielräume fehlten. Soziale Errungenschaften der letzten Jahre, wie beispielsweise Eingliederungshilfen oder Inklusion, die sicherlich vielfach gut und richtig seien, müssten zunächst auf den Prüfstand gestellt werden, ob diese noch leistbar und praktikabel seien. Ein „Weiter-So“ werde es nicht geben. Die Fraktion der AfD würdigte den kommunalen Investitionsrückstand grundsätzlich als beachtliches Problem, verwies jedoch darauf, dass unterschiedliche Fraktionen bereits zahlreiche Vorschläge zur Besserung der Situation in den Beratungsprozess eingebracht hätten. Es gebe kein Erkenntnis-, sondern ein Lösungsproblem mit grundlegend unterschiedlichen Auffassungen über Ursachen und Reformansätze. Kritisiert wurden insbesondere steigende Sozialausgaben, Folgen der Migrationspolitik, hohe Energiepreise sowie wirtschaftliche Fehlentwicklungen als Belastung für die Kommunen. Die Forderungen nach zusätzlichen Mitteln und Rekommunalisierung würden die Ursachen nicht beheben und ließen Finanzierungsfragen offen. Gefordert wurden stattdessen grundlegende Reformen sowie eine Enquete-Kommission zur gemeinsamen Analyse der Ursachen und möglicher nachhaltiger Lösungen. Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit parlamentarischen Vorlagen zur Kommunalpolitik, unabhängig vom jeweiligen politischen Absender. Kritisiert wurde, dass der Antrag zentrale Fragen der Zuständigkeit für Kommunalfinanzierung sowie mögliche Lösungsansätze nicht ausreichend berücksichtige. Hervorgehoben wurde die maßgebliche Verantwortung der Länder für die Kommunalfinanzen sowie die Notwendigkeit gemeinsamer Lösungen seitens aller staatlichen Ebenen. Ziel müsse ein wirksamer Staat sein, der Kommunen entlaste, Bürokratie reduziere und staatliches Handeln spürbar verbessere. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte zahlreiche Forderungen des Antrags und betonte die Mitverantwortung des Bundes für die finanzielle Lage der Kommunen. Kritisiert wurde, dass geplante Entlastungen die Kommunen nicht unmittelbar erreichten. Auch blieben Umfang und nachhaltige Finanzierung des vorgeschlagenen Rekommunalisierungsfonds offen, weshalb man sich der Stimme enthalten werde. Zu befürworten seinen eine stärkere Förderung öffentlichen Eigentums, der Wohngemeinnützigkeit sowie bessere kommunale Vorkaufsrechte. Berlin, den 20. Mai 2026 Sahra Mirow Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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