Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4471)
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Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4471)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6153
21. Wahlperiode 27.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4471 –
Gutes Leben für alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen
A. Problem
Die Antragsteller führen unter Berufung auf Angaben des Statistischen
Bundesamtes aus, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im ersten Halbjahr 2025
auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich
auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und
Gemeinden könne keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
Angesichts dieser äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen, fordert
die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der
Kommunen wiederherzustellen. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf
vorlegen, der verbindlich festlege, dass den Kommunen vom Bund bei
Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen
finanziellen Mittel bereitgestellt würden. Als Soforthilfeprogramm solle ein
Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds solle als
Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet würden.
Außerdem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“
auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des
Strukturwandels unterstütze. Darüber hinaus verlangten die Antragsteller eine
Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben.
Betriebe sollen auf diesem Weg wieder in das Eigentum der öffentliche Hand
gelangen, um damit Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die
Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4471 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Sahra Mirow
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Sahra Mirow
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/4471 in seiner 63. Sitzung
am 6. März 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Angaben der Antragsteller ist die Finanzlage in deutschen Städten und Gemeinden äußerst prekär und sie
verschärfe sich zunehmend. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es nicht, einen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Es wird daher gefordert, dass der Bund den Kommunen bei Aufgabenübertragung
bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstelle und ein Gesetzentwurf zur Errichtung
eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Soforthilfeprogramm vorgelegt werde.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 37. Sitzung am
20. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4471 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am
20. Mai 2026 den Antrag auf Drucksache 21/4471 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass die strukturelle Haushaltskrise die Kommunen stark belaste. Sie würden
finanziell enorm unter der Aufgabenausweitung leiden. Dennoch handele es sich um Aufgaben, die Fraktion Die
Linke als sehr wichtig erachte, beispielsweise in den Bereichen Inklusion oder Erziehungshilfen. Eine
Rückabwicklung der Leistungen mache die jahrelangen Kämpfe von Verbänden und Initiativen wieder zunichte und sei
der falsche Weg. Vielmehr sei es möglich, mit gezielten Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen
wiederherzustellen. Gefordert werde daher die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und ein Gesetzentwurf zur
Errichtung eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Soforthilfeprogramm, der zur Überbrückung diene, bis
die Kommunen strukturell entlastet würden. Ferner solle der Bund bei der kommunalen Klimaanpassung
finanziell unterstützen.
Die Fraktion der CDU/CSU entgegnete, dass sie eine diametral unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der
weiteren Vorgehensweise habe. Es gebe bei den Fraktionen kein Erkenntnisproblem zur Finanzlage der
Kommunen. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass auch die Haushaltslage des Bundes, der Bundesländer und der
Landkreise katastrophal sei. Für zukünftige Vorhaben solle die Veranlassungskonnexität deutlich gestärkt werden. Die
Konnexität für vergangene Maßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere bei den Sozialleistungen, sei nicht
möglich, da dem Bund hierfür die finanziellen Spielräume fehlten. Soziale Errungenschaften der letzten Jahre, wie
beispielsweise Eingliederungshilfen oder Inklusion, die sicherlich vielfach gut und richtig seien, müssten zunächst
auf den Prüfstand gestellt werden, ob diese noch leistbar und praktikabel seien. Ein „Weiter-So“ werde es nicht
geben.
Die Fraktion der AfD würdigte den kommunalen Investitionsrückstand grundsätzlich als beachtliches Problem,
verwies jedoch darauf, dass unterschiedliche Fraktionen bereits zahlreiche Vorschläge zur Besserung der
Situation in den Beratungsprozess eingebracht hätten. Es gebe kein Erkenntnis-, sondern ein Lösungsproblem mit
grundlegend unterschiedlichen Auffassungen über Ursachen und Reformansätze. Kritisiert wurden insbesondere
steigende Sozialausgaben, Folgen der Migrationspolitik, hohe Energiepreise sowie wirtschaftliche
Fehlentwicklungen als Belastung für die Kommunen. Die Forderungen nach zusätzlichen Mitteln und Rekommunalisierung
würden die Ursachen nicht beheben und ließen Finanzierungsfragen offen. Gefordert wurden stattdessen
grundlegende Reformen sowie eine Enquete-Kommission zur gemeinsamen Analyse der Ursachen und möglicher
nachhaltiger Lösungen.
Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung mit parlamentarischen
Vorlagen zur Kommunalpolitik, unabhängig vom jeweiligen politischen Absender. Kritisiert wurde, dass der
Antrag zentrale Fragen der Zuständigkeit für Kommunalfinanzierung sowie mögliche Lösungsansätze nicht
ausreichend berücksichtige. Hervorgehoben wurde die maßgebliche Verantwortung der Länder für die
Kommunalfinanzen sowie die Notwendigkeit gemeinsamer Lösungen seitens aller staatlichen Ebenen. Ziel müsse ein
wirksamer Staat sein, der Kommunen entlaste, Bürokratie reduziere und staatliches Handeln spürbar verbessere.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte zahlreiche Forderungen des Antrags und betonte die
Mitverantwortung des Bundes für die finanzielle Lage der Kommunen. Kritisiert wurde, dass geplante Entlastungen
die Kommunen nicht unmittelbar erreichten. Auch blieben Umfang und nachhaltige Finanzierung des
vorgeschlagenen Rekommunalisierungsfonds offen, weshalb man sich der Stimme enthalten werde. Zu befürworten seinen
eine stärkere Förderung öffentlichen Eigentums, der Wohngemeinnützigkeit sowie bessere kommunale
Vorkaufsrechte.
Berlin, den 20. Mai 2026
Sahra Mirow
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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