Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte
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Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6770
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte
Der Fernwärmemarkt unterscheidet sich strukturell von den Märkten für Strom
und Gas. Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
beschreiben Fernwärmenetze als vertikal integrierte natürliche Monopole und
weisen darauf hin, dass der Fernwärmemarkt nicht in gleicher Weise reguliert
ist wie Strom- und Gasmärkte (www.bundestag.de/resource/blob/1021382/529
0cd9a501645aaa9536af43156f335/WD-5-108-24-pdf.pdf).
Die Monopolkommission hat im 10. Sektorgutachten Energie 2025
Transparenz- und Regulierungsvorschläge zur Fernwärme unterbreitet. Das
Bundeskartellamt führt seit 2023 Verfahren wegen des Verdachts
missbräuchlich überhöhter Preisanpassungen bei Fernwärme (https://monopolkommissi-
on.de/de/gutachten/sektorgutachten/sektorgutachten-energie/477-10-
sektorgutachten-energie-2025.html; www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Me
ldung/DE/Pressemitteilungen/2023/16_11_2023_Einleitung_Fernwaerm
e.html). Eine Kurzanalyse der Deutschen Energie-Agentur weist darauf hin,
dass die Finanzierung und die Preisgestaltung der Fernwärmeversorgung
bislang nicht gesetzlich geregelt sind und Preisgleitklauseln regelmäßig
angewendet werden (www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Benoetige
n_wir_eine_neue_Preisregulierung_fuer_die_Fernwaerme_.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller stellen sich angesichts monopolnaher
Marktstrukturen Fragen nach der Entwicklung von Arbeitspreisen, Grundpreisen,
Leistungspreisen, Messpreisen, Preisgleitklauseln, Anschlusswerten,
Verbraucherbeschwerden, Wechselmöglichkeiten und regulatorischen Vorkehrungen. Dies gilt
besonders, wenn kommunale Wärmeplanung und Bundesförderung den
Ausbau leitungsgebundener Wärmeversorgung verstärken. Über die
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert die Bundesregierung unter anderem
Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue
Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte
Betriebskosten (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waer
menetze/effiziente_waermenetze_node.html).
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Fernwärmepreise,
Marktstrukturen, Verbraucherrechte, kartellrechtliche Verfahren und mögliche
Regulierungsansätze.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2020 zur Entwicklung
der Fernwärmepreise für Haushalte, und zwar hinsichtlich
a) Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen und Messpreisen,
b) regionaler Preisunterschiede, insbesondere zwischen
Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern,
c) der Entwicklung im Vergleich zu Preisen für Gas, Heizöl,
Haushaltsbeziehungsweise Wärmepumpenstrom oder Biomasse?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Beschwerden von
Verbrauchern zu Fernwärmepreisen, Preisgleitklauseln, Anschlusswerten,
Grundpreisen oder Leistungspreisen, soweit diese Beschwerden den
Bundesbehörden, dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur oder den
bundesgeförderten Beratungsstellen vorliegen, und welche Rückschlüsse
zieht sie aus diesen?
3. Welche Erkenntnisse und rechtlichen Bewertungen liegen der
Bundesregierung ggf. zu Preisgleitklauseln, Anschlusswerten und
Preisbestandteilen in Fernwärmeverträgen vor, insbesondere dazu, ob
Preisgleitklauseln nach Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien,
unvermeidbare Abwärme oder andere Energieträger weiterhin die
tatsächliche Kostenstruktur abbilden und welche rechtlichen Möglichkeiten
Fernwärmekunden zur Überprüfung oder Reduzierung überhöhter
Anschlusswerte, Grundpreise oder Leistungspreise haben?
4. Welche regulatorischen Schlussfolgerungen zieht oder plant die
Bundesregierung ggf. im Bereich Fernwärme, und zwar hinsichtlich
a) einer Preisaufsicht, Entgeltregulierung, Transparenzplattform,
Benchmarkregelung, Zugangsregulierung oder Änderung der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme,
b) der Unterschiede zwischen der Regulierung von Strom- und
Gasnetzen einerseits und Fernwärmenetzen andererseits sowie der
rechtlichen, tatsächlichen und regulatorischen Gründe für die bislang
fehlende vergleichbare Entgeltregulierung von Fernwärmenetzen,
c) der Empfehlungen der Monopolkommission zur Fernwärme im
10. Sektorgutachten Energie 2025, insbesondere zu
Transparenzplattform, Preisbenchmark und Regulierungsmöglichkeiten?
5. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über den aktuellen
Sachstand der Verfahren, Sektoruntersuchungen, Marktbeobachtungen oder
sonstigen Prüfungen des Bundeskartellamts zu Fernwärme,
Fernwärmepreisen oder Preisgleitklauseln seit 2020, und welchen Verfahrensstand
haben diese jeweils nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage?
6. Welche Erkenntnisse und Bewertungen hat die Bundesregierung zu
Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Preisänderungsklauseln,
Wechselmöglichkeiten und sonstigen Vorkehrungen, damit der Ausbau
von Fernwärme nicht zu einer strukturellen Verschlechterung der
Verbraucherposition gegenüber dezentralen Heizungsalternativen führt, soweit
diese Erkenntnisse aus den Bundesbehörden, dem Bundeskartellamt, der
Bundesnetzagentur, der Monopolkommission oder den bundesgeförderten
Beratungsstellen stammen?
7. Welche Vorgaben, Empfehlungen, Prüfschritte, Transparenzpflichten oder
rechtlichen Vorkehrungen sehen Bundesleitfäden,
Bundesförderbedingungen oder sonstige Materialien des Bundes vor, damit mögliche
Interessenkonflikte berücksichtigt werden, wenn Kommunen zugleich
planungsverantwortliche Stelle der Wärmeplanung und mittelbare oder unmittelbare
Eigentümer von Fernwärmeversorgern sind, und damit kommunale
Wärmeplanung nicht zugunsten eigener kommunaler
Energieversorgungsunternehmen verzerrt wird?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Renditen,
Gewinnmargen oder Kapitalverzinsungen im Fernwärmegeschäft, soweit solche
Erkenntnisse aus Bundesgutachten, Untersuchungen des Bundeskartellamts,
der Monopolkommission oder sonstigen Bundesquellen stammen?
9. Welche bundesrechtlichen Regelungen, Erkenntnisse oder Bewertungen
liegen der Bundesregierung zu der Stellung von Eigentümern vor, wenn
ihr Gebäude in einem kommunalen Wärmeplan als Teil eines künftigen
Fernwärmegebiets ausgewiesen wird, ein angekündigter
Fernwärmeanschluss nicht, verspätet oder nur zu deutlich höheren Kosten realisiert
wird oder Eigentümer wegen eines angekündigten Fernwärmeanschlusses
auf Investitionen in eine dezentrale Heizungsanlage verzichten?
10. Welche bundesrechtlichen Regelungen, Bundesleitfäden oder
Bundesförderbedingungen betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Anschluss-
und Benutzungszwänge im Bereich Fernwärme, wirtschaftliche
Zumutbarkeit, Ausnahmetatbestände, Befreiungsmöglichkeiten sowie
Anforderungen an Transparenz, Kostenangaben und Alternativprüfung?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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