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Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6770 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte Deutscher Bundestag Drucksache 21/6770 21. Wahlperiode 29.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Stefan Henze und der Fraktion der AfD Fernwärmepreise, Marktstrukturen und Verbraucherrechte Der Fernwärmemarkt unterscheidet sich strukturell von den Märkten für Strom und Gas. Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages beschreiben Fernwärmenetze als vertikal integrierte natürliche Monopole und weisen darauf hin, dass der Fernwärmemarkt nicht in gleicher Weise reguliert ist wie Strom- und Gasmärkte (www.bundestag.de/resource/blob/1021382/529 0cd9a501645aaa9536af43156f335/WD-5-108-24-pdf.pdf). Die Monopolkommission hat im 10. Sektorgutachten Energie 2025 Transparenz- und Regulierungsvorschläge zur Fernwärme unterbreitet. Das Bundeskartellamt führt seit 2023 Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Preisanpassungen bei Fernwärme (https://monopolkommissi- on.de/de/gutachten/sektorgutachten/sektorgutachten-energie/477-10- sektorgutachten-energie-2025.html; www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Me ldung/DE/Pressemitteilungen/2023/16_11_2023_Einleitung_Fernwaerm e.html). Eine Kurzanalyse der Deutschen Energie-Agentur weist darauf hin, dass die Finanzierung und die Preisgestaltung der Fernwärmeversorgung bislang nicht gesetzlich geregelt sind und Preisgleitklauseln regelmäßig angewendet werden (www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Benoetige n_wir_eine_neue_Preisregulierung_fuer_die_Fernwaerme_.pdf). Aus Sicht der Fragesteller stellen sich angesichts monopolnaher Marktstrukturen Fragen nach der Entwicklung von Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Preisgleitklauseln, Anschlusswerten, Verbraucherbeschwerden, Wechselmöglichkeiten und regulatorischen Vorkehrungen. Dies gilt besonders, wenn kommunale Wärmeplanung und Bundesförderung den Ausbau leitungsgebundener Wärmeversorgung verstärken. Über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert die Bundesregierung unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waer menetze/effiziente_waermenetze_node.html). Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Fernwärmepreise, Marktstrukturen, Verbraucherrechte, kartellrechtliche Verfahren und mögliche Regulierungsansätze. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2020 zur Entwicklung der Fernwärmepreise für Haushalte, und zwar hinsichtlich a) Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen und Messpreisen, b) regionaler Preisunterschiede, insbesondere zwischen Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern, c) der Entwicklung im Vergleich zu Preisen für Gas, Heizöl, Haushaltsbeziehungsweise Wärmepumpenstrom oder Biomasse?  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Beschwerden von Verbrauchern zu Fernwärmepreisen, Preisgleitklauseln, Anschlusswerten, Grundpreisen oder Leistungspreisen, soweit diese Beschwerden den Bundesbehörden, dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur oder den bundesgeförderten Beratungsstellen vorliegen, und welche Rückschlüsse zieht sie aus diesen?  3. Welche Erkenntnisse und rechtlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung ggf. zu Preisgleitklauseln, Anschlusswerten und Preisbestandteilen in Fernwärmeverträgen vor, insbesondere dazu, ob Preisgleitklauseln nach Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder andere Energieträger weiterhin die tatsächliche Kostenstruktur abbilden und welche rechtlichen Möglichkeiten Fernwärmekunden zur Überprüfung oder Reduzierung überhöhter Anschlusswerte, Grundpreise oder Leistungspreise haben?  4. Welche regulatorischen Schlussfolgerungen zieht oder plant die Bundesregierung ggf. im Bereich Fernwärme, und zwar hinsichtlich a) einer Preisaufsicht, Entgeltregulierung, Transparenzplattform, Benchmarkregelung, Zugangsregulierung oder Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, b) der Unterschiede zwischen der Regulierung von Strom- und Gasnetzen einerseits und Fernwärmenetzen andererseits sowie der rechtlichen, tatsächlichen und regulatorischen Gründe für die bislang fehlende vergleichbare Entgeltregulierung von Fernwärmenetzen, c) der Empfehlungen der Monopolkommission zur Fernwärme im 10. Sektorgutachten Energie 2025, insbesondere zu Transparenzplattform, Preisbenchmark und Regulierungsmöglichkeiten?  5. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über den aktuellen Sachstand der Verfahren, Sektoruntersuchungen, Marktbeobachtungen oder sonstigen Prüfungen des Bundeskartellamts zu Fernwärme, Fernwärmepreisen oder Preisgleitklauseln seit 2020, und welchen Verfahrensstand haben diese jeweils nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage?  6. Welche Erkenntnisse und Bewertungen hat die Bundesregierung zu Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Preisänderungsklauseln, Wechselmöglichkeiten und sonstigen Vorkehrungen, damit der Ausbau von Fernwärme nicht zu einer strukturellen Verschlechterung der Verbraucherposition gegenüber dezentralen Heizungsalternativen führt, soweit diese Erkenntnisse aus den Bundesbehörden, dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur, der Monopolkommission oder den bundesgeförderten Beratungsstellen stammen?  7. Welche Vorgaben, Empfehlungen, Prüfschritte, Transparenzpflichten oder rechtlichen Vorkehrungen sehen Bundesleitfäden, Bundesförderbedingungen oder sonstige Materialien des Bundes vor, damit mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt werden, wenn Kommunen zugleich planungsverantwortliche Stelle der Wärmeplanung und mittelbare oder unmittelbare Eigentümer von Fernwärmeversorgern sind, und damit kommunale Wärmeplanung nicht zugunsten eigener kommunaler Energieversorgungsunternehmen verzerrt wird?  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Renditen, Gewinnmargen oder Kapitalverzinsungen im Fernwärmegeschäft, soweit solche Erkenntnisse aus Bundesgutachten, Untersuchungen des Bundeskartellamts, der Monopolkommission oder sonstigen Bundesquellen stammen?  9. Welche bundesrechtlichen Regelungen, Erkenntnisse oder Bewertungen liegen der Bundesregierung zu der Stellung von Eigentümern vor, wenn ihr Gebäude in einem kommunalen Wärmeplan als Teil eines künftigen Fernwärmegebiets ausgewiesen wird, ein angekündigter Fernwärmeanschluss nicht, verspätet oder nur zu deutlich höheren Kosten realisiert wird oder Eigentümer wegen eines angekündigten Fernwärmeanschlusses auf Investitionen in eine dezentrale Heizungsanlage verzichten? 10. Welche bundesrechtlichen Regelungen, Bundesleitfäden oder Bundesförderbedingungen betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Anschluss- und Benutzungszwänge im Bereich Fernwärme, wirtschaftliche Zumutbarkeit, Ausnahmetatbestände, Befreiungsmöglichkeiten sowie Anforderungen an Transparenz, Kostenangaben und Alternativprüfung? Berlin, den 16. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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