Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen
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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6540
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Bernd Schattner, Andreas Mayer und der Fraktion der AfD
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und
Preiswirkungen
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel
für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden
unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in
neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie
bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/
DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient
e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Ene
rgie/20260205_bew_transformationsplaene.html).
Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen
finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere
Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger,
bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen,
Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche
Preiswirkungen für Endkunden.
Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht.
Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und
der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitions- und
Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter
Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014581.pdf; https://ds
erver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler
Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem
1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert;
förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die
Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum
1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktuelles/meldungen/bmwk-unt
erstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-fuer-die-kommunale; www.klima
schutz.de/de/service/meldungen/information-zur-foerderung-der-waermepla
nung).
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand,
Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten,
Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms
machen, und zwar hinsichtlich
a) der bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den
Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr,
Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand,
beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen
aufschlüsseln) sowie
b) der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland,
Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem
Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
2. Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026
geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art,
Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben?
3. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen
Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale
Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler
Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune,
Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand
aufschlüsseln)?
4. Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren
bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar
getrennt nach
a) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1
(Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und
b) der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur
Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung
neuer Anträge am 31. Dezember 2023
(bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet,
Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und
Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus
den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine
Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und
Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf
welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie
vorgehalten)?
5. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit
Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach
Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und
Fördervolumen aufschlüsseln)?
6. Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild,
Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung
oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben
systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren
Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)?
7. Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über
Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026,
also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele
abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)?
8. Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und
Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
a) Investitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau,
Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach
Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie,
Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine
systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben)
sowie
b) Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen,
Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen,
Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme?
9. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte
Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern,
Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten,
Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung
überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und
Anschlussleistungen?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem
Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur
Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter
Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich
a) der Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden
oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche
Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von
Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht
erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie
b) der Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von
Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise,
Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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