Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen Wärmeplanung
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Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen Wärmeplanung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6780
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner,
Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen
Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung wird durch Bundesrecht wesentlich geprägt.
Das Wärmeplanungsgesetz setzt den Rahmen für Wärmepläne und sieht Fristen
bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern
sowie bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Gemeindegebiete vor (www.gesetze-i
m-internet.de/wpg/). Die Bundesregierung hat in früheren Antworten Angaben
zum Stand der Wärmeplanung gemacht und zugleich auf begrenzte netzscharfe
beziehungsweise planbezogene Daten hingewiesen (https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/145/2014581.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/210134
6.pdf). Weitere methodische Fragen ergeben sich aus dem als
Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleiteten Regierungsentwurf eines
Gebäudemodernisierungsgesetzes (https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0292-26.pdf).
Für die Aussagekraft kommunaler Wärmepläne sind nach Auffassung der
Fragesteller nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern insbesondere die verwendeten
methodischen Annahmen maßgeblich. Diese Annahmen können Einfluss
darauf haben, welche Wärmeversorgungsoptionen in kommunalen Wärmeplänen
als geeignet, wirtschaftlich oder vorrangig erscheinen und welche
Investitionsentscheidungen von Eigentümern, Versorgern, Kommunen und
Fördermittelgebern hierauf gestützt werden.
In öffentlich zugänglichen Materialien zur Wärmebedarfskartierung wird
beschrieben, dass theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe durch empirische
Anpassungsfaktoren an reale Verbrauchswerte angepasst werden; verwiesen
wird dabei unter anderem auf Gebäudetypologie-, IWU- beziehungsweise
TABULA-Ansätze. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) beschreibt TABU-
LA als Ansatz zur Entwicklung von Gebäudetypologien zur energetischen
Bewertung des Wohngebäudebestands und verweist dabei auch auf eine
Kalibrierung auf typische Verbrauchsniveaus (www.iwu.de/index.php?id=205). In der
Kurzbeschreibung der Methodik der digitalen Wärmebedarfskarte
Niedersachsen wird ein solcher Anpassungsfaktor als „APF“ bezeichnet und die Methodik
als Grundlage zur Unterstützung kommunaler Wärmeplanung beschrieben
(www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/Veranstaltungsdokumente/W
aermebedarfskarte/2023-11-Kurzbeschreibung_der_Methodik_Waermebedarfs
karte.pdf?m=1707313903&).
Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb offenzulegen, welche Annahmen zu
Wärmebedarf, Energiepreisen, CO2-Preisen, Netzentgelten, Investitionskosten,
Sanierungsraten, Heizungstauschraten, Anschlussquoten und
Technologievergleichen verwendet werden. Dies gilt insbesondere, soweit Bundesleitfäden,
Bundesförderverfahren, Bundesinstitutionen oder bundesrechtliche Vorgaben
kommunale Wärmepläne, Wärmebedarfskarten, Transformationspläne oder
Machbarkeitsstudien mittelbar beeinflussen.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert nach Angaben des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter anderem
Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, systemische Investitionen und bestimmte
Betriebskosten; die entsprechenden Förderverfahren können daher auch für die
methodische Bewertung von Transformations- und Machbarkeitsstudien von
Bedeutung sein (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effi
ziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html). Gegenstand dieser
Kleinen Anfrage sind daher Datenbasis, rechtlicher Rahmen, methodische
Annahmen, Dienstleisterstrukturen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche in der
kommunalen Wärmeplanung und in bundesmittelgeförderten Transformations- und
Machbarkeitsstudien.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Änderungen und neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage gegenüber ihren Antworten auf den Bundestagsdrucksachen
20/14581 und 21/1346 zum Stand der kommunalen Wärmeplanung,
insbesondere in Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern, vor?
2. Welche Erkenntnisse, Quellen und Datenbestände nutzt die
Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung, und
zwar hinsichtlich
a) der Quellen zum Stand der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere
Meldungen der Länder, Daten oder Informationen des
Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung, Förderverfahren der Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze oder sonstige Bundesquellen,
b) der derzeit erhobenen, gespeicherten oder genutzten Datenfelder zu
kommunalen Wärmeplänen,
c) der künftig nach § 34 des Wärmeplanungsgesetzes zentral zu
erfassenden und zu veröffentlichenden Datenfelder?
3. Hält die Bundesregierung die derzeitige Datenlage zu Fernwärmepreisen,
Energieträgern, Netzverlusten, Investitionskosten, Endkundenpreisen und
Verbraucherfolgen für ausreichend, um den weiteren Ausbau von
Fernwärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu bewerten, und
welche Maßnahmen hat sie seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache
21/1346 ggf. ergriffen oder geplant, um entsprechende Datenlücken zu
schließen?
4. Welche Folgen hat der als Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleitete
Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes nach Auffassung
der Bundesregierung hinsichtlich
a) der Auslegung kommunaler Wärmepläne und der Bewertung von
Fernwärmegebieten, die unter der bisherigen Kopplung von
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung ausgewiesen wurden,
b) der Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Fernwärme,
Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und
Hybridheizungen sowie entsprechender Förderentscheidungen, Leitfäden und
Bewertungsmaßstäbe zur Wärmeplanung,
c) der vorgesehenen Festlegung beziehungsweise Ermittlung von
Primärenergiefaktoren für Fernwärme, insbesondere bei Kraft-Wärme-
Kopplung nach der Carnot-Methode, auf Wirtschaftlichkeits-,
Primärenergie- und Klimabilanzvergleiche zwischen Fernwärme und
dezentralen Heizungsalternativen?
5. Inwieweit macht der Bund in seinen Leitfäden, Förderbedingungen (z. B.
Bundesförderung für effiziente Wärmenutzung [BEW]) oder durch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ggf.
Vorgaben zur Verwendung von Anpassungsfaktoren (wie APF, IWU, TABU-
LA) für die kommunale Wärmeplanung?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, welche
Anpassungsfaktoren, Verbrauchskalibrierungen oder empirischen
Korrekturfaktoren, insbesondere auf Grundlage von IWU-, TABULA- oder
Gebäudetypologie-Ansätzen, in kommunalen Wärmeplänen,
Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden oder durch Bundesmittel geförderten
Transformationsplänen verwendet werden, auf welcher empirischen
Datengrundlage beruhen diese Faktoren, und welche Auswirkungen haben sie
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Technologievergleiche zwischen
Wärmepumpen, Fernwärme, Gasbrennwerttechnik, Ölheizungen,
Biomasseheizungen und Hybridheizungen?
7. Welche Annahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
kommunalen Wärmeplänen, Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden und durch
Bundesmittel geförderten Transformationsplänen für
Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen leitungsgebundener und dezentraler
Wärmeversorgung verwendet, insbesondere zu Energiepreisen, CO2-Preisen,
Netzentgelten, Grund- und Leistungspreisen, Jahresarbeitszahlen von
Wärmepumpen, sonstigen technischen Kennwerten, Investitionskosten,
Wartungskosten, Lebensdauern und Förderquoten?
8. Welche Erkenntnisse und Maßstäbe liegen der Bundesregierung nach
Bundesrecht, Bundesleitfäden, Förderbedingungen oder sonstigen
Bundesquellen dazu vor, ob und unter welchen Voraussetzungen kommunale
Wärmepläne und durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderte Transformationspläne die Wirtschaftlichkeit von Fernwärme
gegenüber dezentralen Alternativen wie Gasbrennwerttechnik,
Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen oder Quartierslösungen
auf Grundlage einer Vollkostenbetrachtung ausweisen?
9. Bewertet die Bundesregierung, soweit sie über eigene Modellierungen,
Gutachten, Förderprogramme, gesetzliche Begründungen oder
Ressortabstimmungen verfügt, ob der Ausbau von Fernwärme gegenüber
dezentralen Wärmeversorgungslösungen für Verbraucher, öffentliche Haushalte
und das Energiesystem vorteilhaft ist, und wenn ja, auf welcher
methodischen Grundlage?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu externen
Dienstleistern, Gutachtern, Instituten oder Konsortien im Zusammenhang mit
kommunaler Wärmeplanung, Wärmebedarfskarten, Transformationsplänen
und Machbarkeitsstudien, soweit diese Erkenntnisse Methodik,
Datenbasis, Szenarioannahmen, Textbausteine, Bewertungsmodelle oder
Softwarewerkzeuge betreffen, und zwar hinsichtlich
a) der in entsprechenden Vorhaben verwendeten Datengrundlagen,
Annahmen, Bewertungsmodelle und Softwarewerkzeuge,
b) der Mehrfachverwendung gleichartiger Methodiken,
Szenarioannahmen, Textbausteine, Bewertungsmodelle oder Softwarewerkzeuge,
soweit diese Erkenntnisse aus Bundesförderverfahren (insbesondere den
Verwendungsnachweisen und Qualitätsprüfungen im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), Bundesleitfäden, dem
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, dem Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung oder sonstigen Bundesquellen
stammen?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Sanierungsraten,
Heizungstauschraten und Anschlussquoten in kommunalen Wärmeplänen und
durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten
Transformationsplänen, und zwar hinsichtlich
a) der dort typischerweise unterstellten Sanierungs- und
Heizungstauschraten sowie der aus Sicht der Bundesregierung bis 2030, 2035,
2040 und 2045 realistisch erreichbaren Sanierungs- und
Heizungstauschrate im Gebäudebestand,
b) der Vereinbarkeit dieser Annahmen mit den tatsächlichen Sanierungs-
und Heizungstauschraten der vergangenen Jahre und des privaten
Investitionsbedarfs von Eigentümern zur Erreichung der unterstellten
Wärmebedarfsreduktionen und Heizungstauschpfade,
c) der Frage, ob entsprechende Pläne Szenarien für den Fall enthalten,
dass geplante Anschlussquoten, Heizungstauschraten oder
angenommene Gebäudesanierungsraten nicht erreicht werden?
Berlin, den 15. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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