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Rede von Otto Strauß (AfD) – Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

dip / rede 18.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.

Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Otto Strauß (AfD) – Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Eines muss man gleich zu Beginn klar festhalten: Das Luftverkehrsgesetz und die LuftVO haben Sie nicht gelesen. Anlass für diesen Entwurf waren doch die Meldungen über Drohnen bei Flughäfen und anderen kritischen Infrastrukturen. Doch das ignorieren Sie in Ihrem Placebogesetz. Sie verkaufen es als Beitrag zu mehr Sicherheit. Tatsächlich aber legen Sie einen Entwurf vor, der an entscheidenden Stellen unklar bleibt, zentrale Risiken ausblendet und die Realität schlicht ignoriert. Besonders deutlich wird das beim Umgang mit Drohnen. Drohnen sind längst Massenware. Man bekommt sie heute im Supermarkt oder per Mausklick im Versandhandel vollkommen unkompliziert, vollkommen unkontrolliert. Der Käufer erhält bis heute keinerlei Informationen darüber, was er darf und was er nicht darf. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig. Wer hier von mehr Schutz spricht, verweigert sich der Verantwortung im Alltag. Deshalb gehört zu jeder Drohne zwingend eine Art Beipackzettel, in dem die gesetzlichen Bestimmungen klar und unmissverständlich aufgeführt sind. Wer fliegt, muss wissen, was erlaubt ist und was strafbar ist. Und wenn wir wirklich auf der ganz sicheren Seite sein wollen, dann müssen alle Drohnen, die nach Deutschland geliefert werden, mit einem GPS-Tracker ausgerüstet sein. Nur so lassen sich Standort und Käufer eindeutig feststellen. Nur so können kritische Infrastrukturen wie Flughäfen durch Geofencing wirksam geschützt werden. Alles andere ist längst in den Abschnitten 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes angelegt. Sie nutzen diese Instrumente nur nicht. Was wir brauchen, sind klare Regeln für zu sanktionierende Handlungen. Schreiben Sie diese klar und deutlich in das Gesetz, nicht versteckt hinter Querverweisen, Verordnungen und juristischen Verrenkungen. Ross und Reiter gehören genannt, damit der Bürger weiß, woran er ist. Meine Damen und Herren, Sicherheit entsteht nicht durch halbherzige Gesetze, sondern durch Klarheit, Konsequenz und den politischen Willen, Probleme wirklich zu lösen. Dieser Gesetzentwurf ist nichts weiter als Papierverschwendung und ein Placebo für eine vermeintliche Sicherheit.

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