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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde Herr Abgeordneter, Sie haben in Ihrer Ausgangsfrage gefragt, ob die Justiz unabhängig sei. Sie ist unabhängig, und sie arbeitet natürlich auf Grundlage von Gesetzen. Und am Ende entscheidet die Justiz in ihrer Verantwortung, wie sie entsprechend vorgeht. Ich kann hier das Vorgehen im Einzelnen, das ja auch auf Länderebene stattfindet, nicht kommentieren. Herr Bolz war vor vielen Jahren mal mein Professor an der Universität in Essen. Insofern: Er ist jemand, der schon immer durchaus entsprechend streitbar war. Aber die Bewertung, ob bestimmte Dinge Gesetze verletzen, muss am Ende in der Tat die Justiz vornehmen. Ansonsten: Sie verweisen in Ihrer Frage auf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Ja, dort gibt es Weisungsbefugnisse von Regierungen. Von denen kann aber auch nur im Rahmen der Gesetze entsprechend Gebrauch gemacht werden. Deswegen glaube ich, dass in Deutschland damit sehr verantwortlich umgegangen wird.

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