Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Deutschen Richterbundes an, dass das Weisungsrecht der Justizministerien über Staatsanwaltschaften in Deutschland ein mögliches Einfallstor für politische Einflussnahme darstellt, und wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften wirksam geschützt wird, oder plant sie eine Abschaffung oder grundsätzliche Reform dieses Weisungsrechts im Sinne einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Weisungsfreiheit (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/staatsanwaelte-nicht-unabhaengig-weisungsrecht-justizminister-100.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Das Weisungsrecht der Justizministerinnen und Justizminister ist bereits seit Langem Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen.
Allerdings muss bei allen Vorschlägen immer berücksichtigt werden, die demokratische Rückbindung der Staatsanwaltschaft sicherzustellen und ihre Kontrolle durch das Parlament zu ermöglichen. Gründe für die Beibehaltung des Weisungsrechts liegen in der Ausgestaltung des Systems der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft gehört trotz ihrer Eingliederung in die Justiz zur Exekutive. Für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist die jeweilige Justizministerin oder der jeweilige Justizminister dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig.
Relationen
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