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Frage von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Woran macht die Bundesregierung die Prioritätensetzung, Innovationspolitik habe für Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesregierung oberste Priorität, konkret fest, obwohl der Anteil des Forschungsetats am Gesamthaushalt bis zum Jahr 2029 von 4,44 auf 3,67 Prozent sinken soll, und durch welche konkreten Maßnahmen wird diese Prioritätensetzung manifestiert? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Feststellung, dass die Innovationspolitik für die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz höchste Priorität hat, ist richtig. Deutschland und die Europäische Union müssen selbst in der Lage sein, Schlüsseltechnologien zu entwickeln und zu produzieren, um im Technologiewettbewerb bestehen zu können. Die Bundesregierung forciert über verschiedene Instrumente den Ausbau von Zukunftstechnologien und investiert in ihre Förderung. So ist im Koalitionsvertrag etwa das Ziel hinterlegt, dass Wirtschaft und Staat bis 2030 jährlich mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung aufwenden sollen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hat in ihrer Rede am 25. September zum Haushaltsgesetz 2026 ausgeführt, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in dieser Legislaturperiode für die Hightech Agenda Deutschland mindestens 18 Milliarden Euro investieren wird. Für die Hightech Agenda sind in dieser Legislaturperiode rund 5,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie rund 4,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Mit der Hightech Agenda beabsichtigt die Bundesregierung, Deutschland zu einem führenden Standort für neue Technologien zu machen und dadurch auch Fachkräfte, Talente, Investoren und innovative Unternehmen anzuziehen. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung darüber hinaus bereits die Förderbedingungen für die steuerliche Forschungszulage deutlich verbessert (unter anderem Ausweitung auf Gemeinkosten, Anhebung der Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro). Zudem gehören zu einer erfolgreichen Innovationspolitik auch nichtmonetäre Maßnahmen, etwa Experimentierklauseln oder die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Start-up-Finanzierung. Mit dem geplanten Bundesexperimentiergesetz wird durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen sowie durch Reallabore und Abweichungsrechte die Innovationskraft Deutschlands gefördert und die Gesetzgebung innovationsfreundlicher gestaltet. Schließlich werden die verfügbaren Haushaltsmittel durch Bürokratieabbau zielgerichteter genutzt. Hier sind die Entschlackung der Förderbestimmungen bzw. die Auswahl bürokratiearmer innovativer Förderverfahren gerade für die mittelständische Wirtschaft wichtige Bausteine. So haben wir im Januar im ZIM-Programm eine neue Förderrichtlinie mit optimierten Förderbedingungen gestartet.

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