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Rede von Stefan Möller (AfD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 14a und 14b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Stefan Möller (AfD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Liebe Frau Kollegin, das ist einfach: Sie müssen natürlich in das Dokument schauen, das ich Ihnen genannt habe. Das war der Bildungsplan bis 18 Jahre. Das ist ganz wichtig. Und glauben Sie mir: Ich war zehn Jahre lang Landtagsabgeordneter im Thüringer Landtag. Ich weiß genau, was in diesem Bildungsplan drinsteht, und ich habe ihn auch als PDF-Datei bei mir auf dem Rechner. Da können Sie ganz einfach mit Strg+F die Suchfunktion öffnen und die Worte eingeben. Dann werden Sie null Treffer bekommen, und bei „sexuell“ werden Sie eben 64 Treffer haben. Das ist eine ganz einfache Übung. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie das zwei-, dreimal; dann klappt’s auch. Also, wie gesagt, wenn ich mir den Gesetzentwurf angucke und die Aussagen vom Bundeskanzler höre, habe ich den Eindruck, mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist es in dieser Regierung nicht weit her. Möglicherweise weiß aber auch die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht, wobei ich bei Ihren Regierungsversuchen ein bisschen den Eindruck habe, dass Sie sowieso nur linke Hände haben. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang zum zweiten Gesetzentwurf, zur Schuldnerberatung, kommen, der Menschen betrifft, die von Überschuldung bedroht sind. Das grundsätzliche Anliegen der Schuldnerberatung unterstützen wir natürlich. Die Umsetzung im Gesetzentwurf ist vergleichsweise skurril; das muss ich einfach mal sagen. Sie räumen einerseits ein, dass Sie kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie nicht mal wissen, wie groß der Bedarf an Schuldnerberatungsstellen überhaupt ist. Sie haben andererseits keine Ahnung, was es kosten wird, diese Schuldnerberatungsstellen einzusetzen. Aber das macht ja nichts, weil Sie damit die Länder und die Kommunen belasten werden. Und trotz dieser interessanten Form der Verantwortungsabwälzung schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass dieser „den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ entspricht. Meine Damen und Herren, danke schön, dass ich vom Rinnsal dieser Erkenntnis schlürfen durfte. Ich hätte es sonst glatt übersehen. Genial ist übrigens auch Ihre Kostenregelung, meine Damen und Herren. Laut § 3 des Entwurfs sollen Schuldnerberatungen kostenfrei sein, die Stellen können aber Entgelte verlangen, solange sie keine unangemessene Belastung darstellen. Also, im Prinzip kostenfrei, außer es kostet was. Mal ehrlich, meine Damen und Herren, wenn jemand zur Schuldnerberatung geht, dann hat er kaum noch einen Cent in der Tasche, dann ist selbst ein Entgelt von 20 Euro schon eine unangemessene Belastung. Diese Regelung ergibt keinen Sinn. Es gibt weitere Fehler im Entwurf, beispielsweise mangelnde Qualifikationsvorgaben. Aber ich möchte zum Ende kommen, und da möchte ich ein bisschen versöhnlich werden. Also, ich bin Ihnen bei allen konzeptionellen Fehlgriffen dankbar, dass Sie ausweislich der Begründung die nachhaltige Gesetzentwurfsvariante gewählt haben. Wer weiß, was sonst dabei herausgekommen wäre. Vielen Dank.

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