Rede von Stefan Möller (AfD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 14a und 14b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Stefan Möller (AfD) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es ist einfach zu viel. Und darüber werden wir sprechen“, meinte der Bundeskanzler vor circa zwei Wochen zur EU-Kommissionspräsidentin. Zur Klarstellung: Er bezog sich da nicht auf die steigenden Umfragewerte der AfD, sondern auf den Bürokratieabbau. Seine Absichten erläuterte Friedrich Merz dann weiter:
„Wir müssen dieser Maschine in Brüssel jetzt mal das Stöckchen in die Räder halten, damit das […] aufhört.“
Gesagt, getan: Friedrich, der Tiger, sprang und landete als Bettvorleger. Direkt daneben schlug der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge auf. Und beim Lesen dieses Gesetzesentwurfs stellte ich mir die Frage: Wie konnte sich die Welt beim Kauf von Gummistiefeln für 25 Euro auf Rechnung bisher nur ohne die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung sorglos weiterdrehen?
Merz sei Dank sind diese Zeiten des Wildwestkundenservices bald vorbei; denn Sie regulieren unter anderem Zahlungsaufschübe für Kreditkarten, Überziehungskredite, „Buy now, pay later“-Angebote, also alles, was bisher unkompliziertes Massengeschäft war.
Fein dokumentiert werden muss es auch: Wer auf Rechnung kauft, bekommt bald ein mehrseitiges Formular, vermutlich Helvetica, Schriftgröße 8. Die Frage ist nur: Wem nützt das?
Unternehmen schon mal nicht; das schreiben Sie sogar in die Begründung des Gesetzentwurfs. Putzigerweise sind aber die größten Profiteure des Entwurfs wahrscheinlich die Scoring-Anbieter. Die Verbraucher geben Sie zwar vor zu schützen, tun es aber nicht. Die Verbraucher werden nämlich genauso genervt sein wie die Händler, 90 Prozent zu Recht, weil sie nämlich mit Geld umgehen können. Und die anderen, die es vielleicht nötig hätten, die lesen den Kram auch nicht. Es ist der erste Lehrsatz über gesetzliche Infopflichten: Seitenlange kleingedruckte Belehrungen interessieren die Leute nicht. Und das begreifen Sie sogar in Zeiten des Wahlkampfes, vergessen es aber nach der Wahl natürlich immer sofort, und das ist ein Problem.
Lassen Sie mich mal eines klarstellen in dem Zusammenhang: Natürlich wäre es wichtig, geschäftliche Unerfahrenheit und Überschuldung bei Verbrauchern zu verhindern. Aber dazu wäre es eben sinnvoller, in den Schulen anzusetzen und dort bereits Vorteile und Risiken von Schulden zu vermitteln.
Und hier wird es interessant. Wenn Sie beispielsweise mal den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre durchschauen, da finden Sie die Worte „Darlehen“ und „Schulden“ nicht ein einziges Mal. Das Wort „sexuell“ finden Sie hingegen 64-mal. Und es ist genau diese falsche, absurde Schwerpunktsetzung,
die einen Teil der jungen Generation zu potenziellen Kunden der Schuldnerberatung macht.
Meine Damen und Herren, wenn man statt auf Bildung auf ausufernde Belehrungs- und Prüfpflichten setzt, ist das ein Beleg für das politische Leitbild vom unmündigen Verbraucher. Sie trauen dem Verbraucher leider nicht zu, selbst zu entscheiden, was er will. Und genau aufgrund dieser Einstellung hat sich das deutsche Zivilrecht mittlerweile weit von einem austarierten Verhältnis aus Verbraucherrechten einerseits und Privatautonomie, also Freiheit, andererseits entfernt.
Lassen Sie mich noch kurz auf die erzwungene Bonitätsprüfung für Kleinstfinanzierungen zurückkommen, die Sie jetzt wollen. Da frage ich Sie: Was meinen Sie, was passiert, wenn so eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt und ein Abschlussverbot besteht? Die Betroffenen werden sich trotzdem Geld leihen, nur eben nicht bei seriösen Anbietern, sondern bei unseriösen, die sie erst richtig ausnehmen werden und vor denen dieser Staat schon lange keinen Schutz bietet.
Nach all dem darf man sich natürlich jetzt auf Ihre Ausreden freuen. Eine wäre natürlich: Jetzt ist die EU-Richtlinie nun mal da, man muss sie umsetzen. Aber nein, so ist es eben nicht. Das hat der Bundeskanzler ja durchaus richtig erkannt: Die Aufgabe der Bundesregierung wäre es eben nicht, EU-Bürokratievorgaben umzusetzen, sondern Stöckchen in die EU-Bürokratieräder zu halten.
Und im Übrigen setzen Sie die Richtlinie ja nicht einfach nur gefügig um, sondern schaffen sogar dort Bürokratie, wo nicht mal die EU welche will. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen oberhalb von 100 000 Euro, Ihr Gesetzentwurf nicht. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen für Zahlungsaufschub bei Kreditkarten, Ihr Gesetzentwurf nicht. Weitere Beispiele können Sie den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf entnehmen.
Also, von den markigen Sprüchen des Bundeskanzlers, der Bürokratie aus Brüssel Paroli bieten zu wollen, bleibt nach diesem Gesetzentwurf nicht mal eine Illusion zurück.
Relationen
- part_of → Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- spoke_in ← Stefan Möller (Rede)