Rede von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen …
Teil von Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder.
Das Protokoll 21/21 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 16.09.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege von der Linken, diese Unionsfraktion ist nicht ansatzweise eine Gefahr, sondern, wenn man es so bezeichnen will, die Brandmauer gegen die extreme Rechte in diesem Land.
Sie müssen sich noch über die Definition von Sozialismus unterhalten. Wir repräsentieren die Mitte in diesem Land und den gesunden Menschenverstand,
und wir betreiben eine pragmatische Politik.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin neu in diesem Parlament. Und dennoch sind auch mir die heftigen Debatten in Erinnerung geblieben, die dieses Parlament und infolgedessen auch eine aufgebrachte Gesellschaft im Zuge der Einführung des Gesetzes, um das es jetzt geht, geführt hat.
Noch immer führen wir Diskussionen, und wir spüren auch eine Verunsicherung dazu im Land. Die Union steht vorbehaltlos zu den Grundrechten aller Menschen.
Und ja, der Rechtszustand vor dem Selbstbestimmungsgesetz war nicht zufriedenstellend, und das Bundesverfassungsgericht hatte mehrmals eingegriffen. Insofern bestand Handlungsbedarf.
Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Doch wir sind auch die Fraktion im Parlament, die die Rechte des Einzelnen schützen will, ohne dabei die Augen vor der Realität und vor dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft zu verschließen. Denn eines ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz muss in seiner jetzigen Form – wie im Übrigen eigentlich jedes Gesetz nach und nach – überprüft werden. Es war deswegen richtig, dass wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, die Evaluierung dieses Gesetzes vorzuziehen.
Gerade deswegen ist dieser handwerklich schlechte Antrag der AfD – der Kollege Heveling hat es schon gesagt, aber ich will noch auf etwas anderes eingehen – überhaupt nicht nachzuvollziehen. Nur zwei kurze Beispiele:
Sie wollen unter Ziffer I.4 Ihres Antrags festgestellt haben, dass nur eine Evaluierung, aber – achten Sie jetzt auf den Wortlaut – „keine kritische […] Neubewertung“ des Gesetzes geplant wird. Ich empfehle hier einen Blick in das deutscheste Buch schlechthin, den Duden; ich zitiere daraus mit Erlaubnis der Präsidentin. „Evaluation“ wird dort – zugegeben: „bildungssprachlich“ – definiert als Substantiv, feminin, von lateinisch „valere“, wert sein, stark sein. Es meint die fach- und sachgerechte Bewertung von etwas. Damit ist die Feststellung, die Sie treffen, schon obsolet und falsch. Deutsche Sprache, schwere Sprache, zumindest für die AfD!