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Rede von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen …

dip / rede 11.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder.

Das Protokoll 21/21 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 16.09.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen … Unser Antrag ist der Koalitionsvertrag. Wir sind auf vier Jahre gewählt. Wir haben uns ein ambitioniertes Arbeitsprogramm gegeben. Deswegen werden wir dieses Gesetz evaluieren, und das bezieht eine Neubewertung mit ein. Wir werden dieses Gesetz überprüfen. Ich glaube, es gibt ein ganz großes Bedürfnis in der Bevölkerung: Ja, helft dem Einzelnen, aber bitte verunsichert nicht das ganze Land. – Das ist ganz wichtig. Wenn man in Einzelfällen nachbessern muss, dann werden wir das tun. Ich fahre mit meiner Rede fort. Dann haben Sie ja sogar im Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz aufzuheben. Was Gewaltenteilung bedeutet – der Kollege Heveling hat es gesagt –, ist Ihnen nicht so ganz klar. Ihr Antrag hat also nicht ansatzweise das Level, das man in diesem Hohen Haus zu diesem schwierigen Thema erwarten dürfte. Diese Koalition wird mit der Evaluation, also der sachgerechten Bewertung dieses Gesetzes, dem Thema gerecht werden. Wir sehen in der gesellschaftlichen Debatte ja deutlich: Das Gesetz wird doch in begründeten Fällen schwieriger persönlicher Entscheidungen und innerlicher Konflikte von der Gesellschaft nicht infrage gestellt, sondern in Fällen, in denen das Gesetz missbraucht und als Vorwand genutzt wird, in denen wir Gesellschaft, Familien und Betroffene verunsichert statt getragen zurücklassen, in Fällen, in denen das Gesetz von Personen im Strafvollzug als Vorwand genutzt wird oder in denen ein Fitnessstudio unter unglaublichem Druck steht, weil es nur Frauen Zugang gewähren will, und nun sogar vor Gericht steht, weil der Gesetzgeber damals vielleicht vorschnell dem Einzelnen die Regulierung überlassen hat. Ich glaube, für manche Einzelfälle muss der Gesetzgeber dann schon eine generelle Regelung treffen. Auf alle diese Fragen hat meine Fraktion bereits in der letzten Legislatur hingewiesen. Es ist bei dem Thema aber für eine bürgerlich geführte Koalition der Mitte angemessen, hier nicht mit irgendwelchen handwerklich schlechten Anträgen zu arbeiten, sondern sich ordentlich hinzusetzen und das Gesetz sinnvoll und ehrlich zu bewerten. Sicherheitsrelevante Aspekte regelt das Bundesinnenministerium bereits in einer Verordnung. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir das Thema ernsthaft besprechen, ernst nehmen und dann gesellschaftlich versöhnend regeln. Herzlichen Dank.

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