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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)

dip / rede 21.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167) Wie positioniert sich die Bundesregierung zum aktuellen Stand der Revision der EU-Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004) im Rahmen der laufenden Diskussionen in der EU-Ratsarbeitsgruppe – insbesondere in Bezug auf die Abschaffung der Drei-Stunden-Regel oder die unzureichende Definition von „außergewöhnlichen Umständen“ (bitte begründen) –, nachdem die polnische Ratspräsidentschaft am 5. Juni 2025 einen Beschluss fassen will (www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/fluggastrechte.html), und wie positioniert sich die Bundesregierung zum beabsichtigten beschleunigten Gesetzgebungsverfahren dazu im EU-Rat? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Bei der Neuregelung der Fluggastrechte setzt sich die Bundesregierung für ein hohes Niveau an Verbraucherschutz und einen angemessenen Ausgleich mit den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Reisewirtschaft ein. Die Geltendmachung der Fluggastrechte sollte für Reisende möglichst einfach sein, es sollten Anreize für den Qualitätswettbewerb gesetzt und die Rechtsanwendung bei Gerichten und Schlichtungsstellen sollte möglichst erleichtert werden. Zu den Einzelheiten des Vorschlags stimmt sich die neue Bundesregierung derzeit ab und wird sich rechtzeitig bis zur Entscheidung im Verkehrsministerrat am 5. Juni 2025 positionieren. Dies gilt insbesondere für die Verspätungsentschädigung und die Frage der „außergewöhnlichen Umstände“, bei deren Vorliegen die Airlines nicht auf Entschädigung haften. Zum Gesetzgebungsverfahren gibt es folgenden Sachstand: Der Botschafterausschuss in Brüssel hat die Tagesordnung für den kommenden Verkehrsministerrat bereits in der letzten Woche – am 14. Mai – angenommen. Die derzeitige polnische Ratspräsidentschaft möchte beim Verkehrsministerrat am 5. Juni eine politische Einigung erreichen. Damit würde das förmliche Gesetzgebungsverfahren nach den EU-Verträgen fortgesetzt und nicht zunächst die sonst üblichen informellen Trilog-Verhandlungen mit dem Parlament eingeleitet. Dieses Vorgehen war im Vorfeld auf Kritik aus dem Europäischen Parlament gestoßen. Die Ratspräsidentschaft hat daraufhin im Botschafterausschuss versichert, dass sie auf eine gute interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament achten werde. Sie hat auch angekündigt, sich mit dem Parlament über den Zeitpunkt abzustimmen, zu dem der Beschluss des Rates an das Parlament übermittelt wird, weil damit für das Parlament eine dreimonatige Stellungnahmefrist zu laufen beginnt. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der weiteren Verhandlungen für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rat und Parlament einsetzen.

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