Europäische Tourismuspolitik
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Europäische Tourismuspolitik
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1626
21. Wahlperiode 12.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Europäische Tourismuspolitik
Mit der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302) und der EU-
Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) stehen auf europäischer Ebene in den
nächsten Monaten weitreichende und den Tourismus betreffende Reformen auf
der Tagesordnung. Das übergeordnete Ziel der Revision der EU-
Pauschalreiserichtlinie ist es, Reisende in Zukunft wirksamer zu schützen und
bestimmte Aspekte der Richtlinie aus dem Jahr 2015 zu vereinfachen. Unter
anderem sollen die Rechte der Reisenden gestärkt und die Pflichten der
Pauschalreiseveranstalter in Bezug auf Erstattungen, Insolvenzschutz sowie die
Verwendung von Gutscheinen deutlicher und unionseinheitlicher definiert
werden (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/12/18/better-p
rotection-for-travellers-council-adopts-position-on-the-revised-package-
traveldirective/). Auch die Neuregelung der EU-Fluggastrechteverordnung sollte
nach Angaben des Rats der Europäischen Union eindeutigere Vorschriften für
Fluggäste schaffen und dabei, nach eigenen Aussagen, für ein ausgewogenes
Gleichgewicht zwischen hohem Schutz, Verkehrsanbindungen und fairen
Wettbewerbsbedingungen im EU-Luftfahrtmarkt sorgen (vgl. www.consilium.europ
a.eu/de/press/press-releases/2025/06/05/council-sets-position-on-clearer-and-i
mproved-rules-for-air-passengers/). Darüber hinaus hat die EU-Kommission
eine neue EU-Tourismusstrategie angekündigt. Mit der neuen Strategie soll ein
EU-Tourismussektor geschaffen werden, der sich durch größere Nachhaltigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit auszeichnet und dem Klimawandel, den
Entwicklungsungleichgewichten, den geopolitischen Spannungen sowie der
strukturellen Fragmentierung des Sektors Rechnung trägt (vgl. https://ec.europa.eu/info/l
aw/better-regulation/have-your-say/initiatives/14739-EU-Tourismusstrategi
e _de). Die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302), der EU-
Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sowie die Einführung der neuen EU-
Tourismusstrategie werden sowohl Reisende als auch die Tourismusbranche
unmittelbar betreffen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche
konkreten Folgen die anstehenden Entscheidungen auf die Tourismusbranchen,
die Reisenden und den Verbraucherschutz insgesamt haben werden und wie
sich die Bundesregierung hierzu jeweils positionieren und auf europäischer
Ebene politisch einbringen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung sich auch nach dem Ende des öffentlichen
Konsultationsprozesses in den Prozess zur Erstellung der neuen
Tourismusstrategie einbringen, und wenn ja, in welcher Form?
2. Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission, die
Europäische Union als weltweit führenden Akteur auf dem Gebiet des
nachhaltigen Tourismus zu positionieren, und welche konkreten Maßnahmen sieht
die Bundesregierung hierfür als erforderlich an?
3. Inwiefern strebt die Bundesregierung eine Verzahnung der EU-Strategie
mit ihrer Nationalen Tourismusstrategie an?
4. Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission, eine engere
Verknüpfung des Tourismus mit anderen Politikbereichen zu erreichen,
welche Politikbereiche schweben ihr hierfür insbesondere in Deutschland
vor, und inwiefern verfolgt sie einen ressortübergreifenden Arbeitsprozess
zur Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie?
5. Kennt die Bundesregierung die konkrete Auswirkung des 2022
veröffentlichten Berichts „Transition pathway for tourism“ auf den Tourismus in
Deutschland, und welche Erkenntnisse zieht sie hierzu auch im Hinblick
auf die neue EU-Tourismusstrategie?
6. Ist es korrekt, dass die Bundesregierung für das Jahr 2025 im
Förderprogramm „Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus –
LIFT“ einen neuen thematischen Schwerpunkt prüft (vgl. Ausschuss für
Tourismus, Ausschussdrucksache 21(20)7) bzw. sind die Prüfungen
bereits abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Soll der aktuelle Schwerpunkt auf innovative und nachhaltige Projekte bei
LIFT ersetzt werden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
8. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Neuausrichtung des LIFT-
Programms aus Sicht der Bundesregierung mit den formulierten Zielen
der EU-Tourismusstrategie vereinbar wäre, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
9. Wird die Bundesregierung auch weiterhin am eigenen
Kompromissvorschlag zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung festhalten (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-e
ntschaedigungen-100.html), und wenn ja, aus welchen Gründen?
10. Hat sich die Bundesregierung auch nach der Abstimmung der EU-
Verkehrsminister am 5. Juni 2025 für Nachbesserungen der EU-
Fluggastrechteverordnung eingesetzt, wenn ja, für welche konkreten
Maßnahmen, und über welche politischen Gremien?
11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich der Verbraucherschutz für
alle Passagiere durch den schnell vorgelegten Vorschlag zur Reform der
EU-Fluggastrechteverordnung im Vergleich zum aktuellen Standard
verschlechtern würde, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
12. Hat die Bundesregierung Vorbereitungen für ein eventuelles Scheitern des
aktuellen Verfahrens getroffen, beabsichtigt sie, dann eine zügige
Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Neuregelung, wenn ja, aus
welchen Gründen, und wenn nein, warum nicht?
13. Hat die Bundesregierung Vorbereitungen für den Fall eines Scheiterns des
Verfahrens getroffen, und wird sie dann in einer möglichen
Wiederaufnahme an ihrer aktuellen Position festhalten und eine „Drei-Stunden-
Schwelle“ für den Entschädigungsanspruch sowie eine feste
Entschädigungszahlung von 300 Euro befürworten?
14. Wie hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten in den
Revisionsprozess zur EU-Pauschalreiserichtlinie inhaltlich eingebracht?
15. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit Blick auf die Revision der
EU-Pauschalreiserichtlinie?
16. Befürwortet die Bundesregierung eine Beibehaltung der Verbundenen
Reiseleistung (VRL) als Reiseform, und wie begründet sie grundsätzlich
ihre Position zur VRL?
17. Welche Position bezieht die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen
Einführung einer sogenannten Drei-Stunden-Regelung, die besagen
würde, dass eine Kombination verschiedener Reiseleistungen, die innerhalb
von drei Stunden nach der Buchung einer ersten Leistung gebucht wird,
als Pauschalreise gilt?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung hinsichtlich einer möglichen
Neuregelung der Haftung für unvermeidbare und außergewöhnliche
Umstände (z. B. durch Naturkatastrophen) am Wohnort des Reisenden
gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
19. Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich einer möglichen
Neuregelung der Anzahlungspraxis von Pauschalreisen (z. B. der 20-Prozent-
Grenze für Anzahlungen), die u. a. im Vorschlag der EU-Kommission
vorgesehen ist, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
20. Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich einer möglichen
Neuregelung des Anspruchs auf Erstattung gegenüber dem touristischen
Dienstleister im Falle einer Annullierung, wenn ja, wie lautet diese, und
wenn nein, warum nicht?
21. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der
Verabschiedung der Revision der Pauschalreiserichtlinie auf europäischer
Ebene, und wie sieht der Zeitplan für die anschließende Umsetzung in
nationales Recht aus?
22. Bleibt die Bundesregierung bei der Position der vorherigen
Bundesregierung (vgl. https://cms.gruene.de/uploads/assets/Koalitionsvertrag-SPD-G
RUENE-FDP-2021-2025.pdf, S. 113), dass sich auf europäischer Ebene
dafür eingesetzt werden sollte, den Schutz von Fluggästen bei der
Insolvenz von Fluggesellschaften z. B. durch eine feste Insolvenzabsicherung
zu verbessern, wie verfolgt sie dieses Ziel, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Berlin, den 10. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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