Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
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Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/749
21. Wahlperiode 03.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Julian Joswig und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
Nach den aktuellen Plänen der Europäischen Kommission zur Reform der EU-
Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 sollen u. a. Passagiere bei
Flugverspätungen und Flugausfällen künftig seltener finanziell entschädigt werden. Im
Rahmen der Beratungen der EU-Verkehrsministerinnen und EU-
Verkehrsminister am 5. Juni 2025 in Luxemburg konnte der Rat weder eine
Einigung auf den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vom
13. März 2013 noch auf erste Vorschläge der polnischen Ratspräsidentschaft
erzielen. Beide Vorschläge sahen eine Anhebung der Entschädigungsschwellen
und eine Absenkung der Entschädigungszahlungen vor. Es war u. a.
vorgesehen, dass eine Entschädigung erst bei einer Verspätung von mehr als fünf
Stunden (für Flüge bis zu 3 500 Kilometern) in Höhe von 250 Euro gezahlt
werden soll (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagi
ere-regeln-entschaedigungen-100.html). Stattdessen wurde ein Kompromiss
verabschiedet, der die bestehenden Verbraucherschutzstandards absenkt, und
dem die Bundesregierung schlussendlich nicht zugestimmt hat. Auch der
Kompromissvorschlag der Bundesregierung wäre aufgrund einer im Schnitt
niedrigeren Entschädigung eine Schwächung des Verbraucherschutzes gewesen (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-verbraucherschutz-li.326
4724). Bereits im Vorfeld wurde Kritik am beabsichtigten Verfahren der
polnischen Ratspräsidentschaft laut, das dem Europäischen Parlament u. a. weniger
Zeit für eine Stellungnahme gibt (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrauch
er/flugreisen-passagiere-regeln-entschaedigungen-100.html). Inhaltlich sieht
dieser Kompromiss vor, dass Reisende künftig u. a. erst nach vier Stunden
Verspätung eine Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft erhalten und nicht
bereits nach drei Stunden, wie es bisher der Fall ist. Zudem sind die Einführung
von Informationspflichten und Fristen sowie die Erhebung neuer Gebühren für
Handgepäck vorgesehen (de.euronews.com/my-europe/2025/06/06/eu-lander-g
eben-grunes-licht-fur-handgepack-gebuhren).Vor diesem Hintergrund stellt sich
die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Verabschiedung der Reform
der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 auf die Reisenden in
Deutschland und den Verbraucherschutz haben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Flugpassagiere und Flugpassagierinnen mit Abflug an einem
deutschen Flughafen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
2022 und 2024 Anspruch auf finanzielle Entschädigungen aufgrund von
Flugausfällen und Flugverspätungen (bitte nach Jahren, nach
Entschädigungsgrund und bei Flugverspätungen bitte nach den Schwellenwerten
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Flugpassagiere und Flugpassagierinnen mit Abflug an einem
deutschen Flughafen werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf
Grundlage des vom EU-Rat am 5. Juni 2025 angenommenen
Kompromissvorschlags Anspruch auf finanzielle Entschädigungen aufgrund von
Flugausfällen und Flugverspätungen haben (bitte aufschlüsseln)?
3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang der deutschen
Entschädigungsfälle ein, sollte die am 5. Juni 2025 beschlossene Reform,
insbesondere im Hinblick auf die neue Entschädigungsschwelle von vier
bzw. sechs Stunden, eingeführt werden?
4. Aus welchen Gründen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
polnische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 vorgenommen, die
Reform der EU-Fluggastrechteverordnung, die seit 2013 ruht,
voranzutreiben?
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der polnischen Ratspräsidentschaft
zum Reformbedarf der EU-Fluggastrechteverordnung?
6. Wie hoch bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer
Umsetzung der Reform im Rahmen der anstehenden dänischen
Ratspräsidentschaft, sollte das derzeitige Verfahren noch scheitern?
7. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dem verabschiedeten
Kompromissvorschlag am 5. Juni 2025 im Rat nicht zugestimmt (bitte
erläutern)?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Verfahrens
inhaltliche Verbesserungen der Reform zu erwirken, und wenn ja, welche
konkreten Anpassungen werden dabei angestrebt?
9. Warum hat sich die Bundesregierung im Vorfeld in einem eigenen
Kompromissvorschlag dafür ausgesprochen, eine „Drei-Stunden-Schwelle“ für
den Entschädigungsanspruch sowie eine feste Entschädigungszahlung von
300 Euro einzuführen, obwohl dies aufgrund einer im Schnitt niedrigeren
Entschädigung eine Verschlechterung der bisherigen Praxis für die
Reisenden bedeutet hätte?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die kurzen Verhandlungsfristen, die der
Rat dem Europäischen Parlament auferlegt, und teilt die Bundesregierung
die damit vermittelte Dringlichkeit des Verfahrens?
11. Wird die Bundesregierung auch weiterhin am eigenen
Kompromissvorschlag zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung festhalten (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-e
ntschaedigungen-100.html; bitte begründen)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die am 5. Juni 2025 vom EU-Rat
beschlossenen Entschädigungszahlungen in Höhe von 300 Euro bzw.
500 Euro im Falle von Flugverspätungen mit Blick auf den
Verbraucherschutz?
13. Welche Auswirkungen wird der am 5. Juni 2025 vom EU-Rat
geschlossene Kompromiss zur EU-Fluggastrechteverordnung auf deutsche
Flugpassagiere nach Einschätzung der Bundesregierung haben (bitte erläutern)?
14. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Fluggesellschaften durch die
Reform der EU-Fluggastrechteverordnung entlastet werden müssen, und
wenn ja, warum (vgl. www.merkur.de/verbraucher/fluggastrechte-auf-de
m-pruefstand-urlauber-koennen-geld-verlieren-zr-93774121.html; bitte
auch unterscheiden zwischen Fluggesellschaften, die Kurzstrecken-,
Mittelstrecken- und Langstreckenflüge anbieten)?
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fluggesellschaften und
deren Verbänden, dass die aktuell geltende Schwelle von drei Stunden für
Ersatzflüge o. Ä. in der Praxis für Airlines kaum umsetzbar ist und auf
solche verzichtet werde, weil die Entschädigungszahlungen ohnehin
angefallen seien, die Reform damit den Reisenden zugutekommt, und wenn ja,
warum (vgl. www.merkur.de/verbraucher/fluggastrechte-auf-dem-pruefsta
nd-urlauber-koennen-geld-verlieren-zr-93774121.html)?
16. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung von dem am 5. Juni 2025 vom
EU-Rat geschlossenen Kompromiss zur EU-Fluggastrechteverordnung
profitieren (bitte erläutern)?
17. Welche Auswirkungen auf den Tourismus innerhalb Europas erwartet die
Bundesregierung durch den am 5. Juni 2025 geschlossenen Kompromiss
zur EU-Fluggastrechteverordnung (bitte erläutern)?
18. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, wonach lediglich ein
Handgepäckstück, das unter den Sitz passt, kostenfrei mitgeführt werden
darf, während für weitere Gepäckstücke Gebühren erhoben werden, und
wenn ja, warum (vgl. de.euronews.com/my-europe/2025/06/06/eu-
landergeben-grunes-licht-fur-handgepack-gebuhren)?
19. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen,
automatisiert (smart contracts) Entschädigungen, die im Rahmen der
Fluggastrechteverordnung anfallen, zu zahlen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die im Kompromiss gefasste
Neuregelung zu multimodalen Reisen, also solchen, bei denen Passagiere während
einer Reise zwischen verschiedenen Verkehrsträgern wechseln?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Regelung zum Re-
Routing, insbesondere im Hinblick auf die Zeitschwellen und
Prozentgrenzen bei der Nutzung alternativer Verkehrsträger (vgl. de.euronew
s.com/my-europe/2025/06/06/eu-lander-geben-grunes-licht-fur-handgepac
k-gebuhren)?
22. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Konkretisierung der sogenannten
außergewöhnlichen Umstände, damit Beförderer nicht weiter auf dieses
Schlupfloch ausweichen und sich den Entschädigungsansprüchen
entziehen können?
23. Teilt die Bundesregierung die Forderung von Flightright, eine Erhöhung
der Entschädigungsbeiträge vorzunehmen, weil diese seit Inkrafttreten der
Verordnung im Jahr 2004 nie an die Inflation angepasst wurden, wenn ja,
plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Forderung zu
unterstützen, und wenn ja, welche?
24. Wie wird das bestehende Online-Portal des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) für digitale Klagen zu Fluggastrechten
bisher von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen, und
inwiefern plant die Bundesregierung eine stärkere Bewerbung des Portals oder
seine Weiterentwicklung, etwa hin zu mehr Barrierefreiheit?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Schaffung einer
Insolvenzabsicherung für Airlines, die Verbraucherinnen und Verbraucher
im Fall der Pleite einer Fluggesellschaft entschädigen würde, und
inwiefern hält sie die bestehende Praxis von Zahlungen des Flugpreises in
Vorkasse für gerechtfertigt?
Berlin, den 26. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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