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Schriftliche Frage 3 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/188, dass ihr seit dem Jahr 2016 keine unzulässigen Cum-Cum…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 3 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/188, dass ihr seit dem Jahr 2016 keine unzulässigen Cum-Cum… Frage 3 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 08/188, dass ihr seit dem Jahr 2016 keine unzulässigen Cum-Cum- Gestaltungen bekannt sind, zu den öffentlich bekannt gewordenen Fällen bei der Deka Bank (Rückzahlung von nahezu 500 Mio. Euro bis 2018 einschließlich; siehe Geschäftsbericht 2025 der Deka Bank, S. 449, https://gb.deka.de/documents/Deka Gruppe_Geschaeftsbericht_2025_DE_s.pdf), der Deutschen Bank (Rückforderung von rund 600 Mio. Euro bis 2019 einschließlich; siehe Berichterstattung auf tagesschau.de vom 20. März 2026, www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-c um-deutsche-bank-100.html) und der SEB-DSK Hyp (Rückforderung von rund 936 Mio. Euro; siehe Berichterstattung in Finanz-Szene vom 18. Juni 2025, https://finanz-szene.de/banking/mil liarden-spiel-die-irren-cum-cum-dimensionen-a m-beispiel-der-deutschen-seb/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2026: Auf Grundlage der Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern und den Obersten Finanzbehörden der Länder zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden keine Verfahren zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer aus Cum/Cum-Gestaltungen gemeldet, die Zeiträume nach 2016 zum Gegenstand haben. Gleichwohl zeigen die zitierten Quellen, dass die Finanzverwaltung Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung umfassend prüft. Nach den Angaben im zitierten Geschäftsbericht der Deka-Bank wurde die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag für die Jahre 2013 bis 2018 ohne inhaltliche Prüfung der Geschäfte insgesamt versagt. Aus den Angaben im Geschäftsbericht geht nicht hervor, dass durch die Deka-Bank bis in das Jahr 2018 Cum/Cum-Gestaltungen durchgeführt wurden. Es wurden durch die Finanzverwaltung die Voraussetzungen geschaffen, um eine inhaltliche Prüfung der Geschäfte vorzunehmen. Die in den weiteren Quellen genannten Rückforderungsbeträge erstrecken sich laut der Berichterstattung auf Zeiträume bis 2016. Im Übrigen kann der Berichterstattung entnommen werden, dass sich die Prüfungen der Finanzverwaltung nicht auf bestimmte Zeiträume beschränken, sondern der inhaltliche und zeitliche Umfang der Prüfungen weit gefasst wird und auch die Zeiträume nach 2016 im Hinblick auf Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung betrachtet werden. Aber auch hier sind bislang keine Cum-/Cum-Gestaltungen bekannt geworden. Darüber hinaus soll durch den vorgestellten Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz künftig der Graubereich aggressiver Steuergestaltung noch stärker in den Blick genommen und dabei auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen insbesondere im Bereich der Dividendengestaltungen geprüft werden.

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