Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen (Antwort zu Drs. 21/7526)
Text
Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen (Antwort zu Drs. 21/7526)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7840
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7526 –
Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie
Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten soll der islamistisch motivierte Attentäter Abdul
Ballout vor dem Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention
Network gGmbH geführt haben (www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1621
132.html?utm_source=chatgpt.com). Die Organisation war zuvor als Verein
organisiert. Ob bereits eine eigentliche Deradikalisierungsmaßnahme
begonnen hatte, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig
geklärt.
Der Anschlag wirft bei den Fragetellern dennoch Fragen hinsichtlich der
Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungs- und
Präventionsangebote sowie der Evaluation öffentlich finanzierter Maßnahmen auf (https://violenc
e-prevention-network.de/ueber-uns/jahresberichte-und-mehr/ und https://gang
way.de/ueber-uns/spenden-unterstuetzen/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches
öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung, der
Erfolgskontrolle und der staatlichen Aufsicht über entsprechende
Zuwendungsempfänger.
1. Welche Bundesmittel wurden seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder
mittelbar an den früheren Violence Prevention Network e. V. und die heutige
Violence Prevention Network gGmbH bewilligt und tatsächlich
ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger,
Bundesministerium, Förderprogramm, Projektbezeichnung sowie bewilligter und
ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung wird auf die Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 2. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der
gegebenenfalls laufenden oder abgeschlossenen, durch den Bund
geförderten Projekte des Violence Prevention Network eingeleitet oder
veranlasst, wenn ja, wann, durch welche Stelle, mit welchem konkreten
Prüfauftrag, welchem Bearbeitungsstand und welchen bisherigen
Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Nach Befragung des Projektnehmers besteht kein Anlass zur Einleitung einer
Sonderprüfung.
3. Welche bereits bewilligten Bundesmittel wurden seit dem Anschlag an
das Violence Prevention Network ausgezahlt beziehungsweise sollen
noch ausgezahlt werden, und wurde geprüft, diese Zahlungen bis zum
Abschluss einer Sonderprüfung auszusetzen oder mit zusätzlichen
Auflagen zu versehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Mittel werden wie vorgesehen gemäß Bewilligung und Mittelanforderung
ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Anzahl, Datum, Anlass und Inhalt der Kontakte Abdul Ballouts mit
staatlich geförderten Trägern vor, und handelte es sich dabei jeweils um
Kontaktgespräche, eine Eignungsprüfung, eine Aufnahmephase oder die
tatsächliche Teilnahme an einer Deradikalisierungs- oder
Präventionsmaßnahme?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
5. Hatte Abdul Ballout nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu
weiteren vom Bund unmittelbar oder mittelbar finanzierten
Deradikalisierungs- oder Präventionsprojekten, unabhängig davon, ob er dort
aufgenommen, abgelehnt, nur geprüft oder eine Teilnahme später abgebrochen
wurde (bitte Träger, Förderprogramm, Zeitraum und Status des
jeweiligen Kontakts angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
6. Welche Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen,
Beanstandungen, Rückforderungen, Kürzungen oder Auszahlungsstopps gab es
seit 2014 gegebenenfalls bei Bundesförderungen des Violence
Prevention Network oder von Gangway e. V. (bitte nach Jahr, Träger, Projekt,
Betrag, Anlass, Ergebnis und gegebenenfalls noch laufendem Verfahren
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß Verwaltungsvorschriften
zu den § 23 und § 44 BHO hat es für diese Zeitraum keine Beanstandungen
gegeben.
7. Sind Bundesmittel seit 2014 unmittelbar oder mittelbar an Gangway e. V.
geflossen, und bestanden dabei gemeinsame Projekte, Unteraufträge,
Personalgestellungen oder Weiterleitungen von Mitteln zwischen
Gangway e. V. und dem Violence Prevention Network (bitte nach Jahr,
Projekt, Förderstelle und Betrag aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Bundestagsdrucksache 21/7573
verwiesen.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Anschlags die
Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte insgesamt zu
überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung arbeitet stetig daran, Extremismusprävention und
Deradikalisierungsarbeit weiterzuentwickeln. So zum Beispiel im Rahmen der
Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Rahmen der
Arbeit des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises
Islamismusprävention und -bekämpfung.
9. Welche Bundesmittel wurden seit 2014 für Maßnahmen der
Islamismusprävention bewilligt und/oder ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr,
Programm, Projekt, Zuwendungsempfänger, Zahl der vorgesehenen
Teilnehmer und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsjahre bis einschließlich des Jahres 2023 wird auf die
Antworten der Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 20/13216, 20/4404,
20/145 verwiesen. Für die Zeit ab dem Jahr 2024 finden sich die Zahlen unter
www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden; für die
Jahre 2025 und 2026 unter www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-f
oerdern. Darüber hinaus wurden ab 2024 Mittel bewilligt, welche in einer
Übersicht in Anlage 1* genauer dargestellt werden.
10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, viele Personen
seit 2014 an unmittelbar oder mittelbar vom Bund finanzierten
Maßnahmen der Islamismusprävention teilgenommen haben, die später wegen
islamistischer oder terroristischer Straftaten als Beschuldigte geführt oder
rechtskräftig verurteilt wurden, und falls diese Angaben nicht
systematisch erhoben werden, aus welchen Gründen wird auf eine solche
Nachverfolgung verzichtet, und auf welcher Datengrundlage bewertet die
Bundesregierung dann die nachhaltige Wirksamkeit der geförderten
Maßnahmen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten der Bundesregierung in
den Bundestagsdrucksachen 21/3712, 21/7509 sowie 21/7573 verwiesen.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen Verantwortliche oder
Mitarbeiter des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V.
derzeit Ermittlungsverfahren wegen förderrelevanter Sachverhalte geführt
werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7840 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle oder
organisatorische Verflechtungen zwischen dem Violence Prevention Network,
Gangway e. V. und weiteren aus Bundesmitteln geförderten
Organisationen?
13. Welche Funktionen übt der Mitbegründer des Violence Prevention
Network, Thomas Mücke, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
öffentlich geförderten Organisationen aus?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung Informationen im Sinne
der Fragestellungen zu erfassen und zu bewerten.
KA 21/7526 - Anlage 1 zu Frage Nr. 9 – Islamismusprävention
Haushaltsjahr Programm (jeweils
Projektförderung)
Zuwendungsempfänger Bewilligte
Summe in
€
2024 Richtlinienförderung der
BpB
Akademie Schwerin e. V. 1.840,90
2024 Richtlinienförderung der
BpB
Deutsche Gesellschaft e. V. 527,50
2024 Richtlinienförderung der
BpB
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.
V.
8.145,76
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Grüner Vogel e. V. 809.015,57
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universität Ulm – Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie
385.202,10
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Interdisziplinäres Zentrum für
Radikalisierungsprävention und
Demokratie-förderung e. V.
254.347,15
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
VPN gGmbH 165.000,00
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 188.102,43
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
AVP e. V. 876.591,65
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universitätsklinikum Hamburg-
Eppendorf – Klinik und Poliklinik
für Psychotherapie, Zentrum für
Psychosoziale Medizin
95.004,44
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Charité – Universitätsmedizin
Berlin
485.016,50
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universität Ulm – Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie
311.978,03
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Bayrisches Landeskriminalamt 97.000,00
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern – Fachbereich
Polizei
80.115,07
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 375.993,36
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Vereinigung Pestalozzi
gemeinnützige GmbH
390.808,05
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
VPN gGmbH 200.000,00
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Freie Hansestadt Bremen 300.720,50
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Vereinigung Pestalozzi
gemeinnützige GmbH
217.884,41
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 172.498,70
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Ministerium des Innern des
Landes Nordrhein-Westfalen
79.836,55
2024 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hessisches Landeskriminalamt 37.909,67
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
518.257,09
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Heidelberg
124.723,35
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Vechta 122.035,20
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Bielefeld
96.295,31
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
FH Münster
89.314,01
2024
Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
IU Internationale Hochschule
GmbH
67.004,33
2024
Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Vechta
83.836,38
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Duisburg-Essen 179.070,85
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Osnabrück 62.564,77
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Leibniz-Institut für
Bildungsmedien Georg-Eckert-
Institut
54.320,19
2024
Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Leipzig
230.732,08
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Rheinisch-Westfälische
Technische Hochschule Aachen
101.008,69
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
82.868,81
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und Koniktforschung
346.594,73
2024
Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Bielefeld
165.787,69
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Deutsches Zentrum für
Integrations- und
Migrationsforschung e. V.
18.938,58
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Münster
12.690,87
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Ruhr-Universität Bochum
21.198,17
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Hochschule Bielefeld – University
of Applied Sciences and Arts
(HSBI)
2.771,55
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Münster
437.482,17
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Institut für Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg (IFSH)
171.537,18
2024 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und Koniktforschung
171.043,68
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
40.062,26
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Leibniz-Institut für
Bildungsmedien Georg-Eckert-
Institut
5.009,99
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und Koniktforschung
381.339,70
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Bielefeld
207.367,30
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Deutsches Zentrum für
Integrations- und
Migrationsforschung e. V.
2.480,27
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Münster
269.401,88
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Institut für Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg (IFSH)
18.740,47
2025 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und Koniktforschung
58.292,79
2025 Richtlinienförderung der
BpB
Akademie Schwerin e. V. 1.957,80
2025 Richtlinienförderung der
BpB
BAG RelEx
17.476,87
2025 Richtlinienförderung der
BpB
Deutsche Gesellschaft e. V. 500,00
2025 Richtlinienförderung der
BpB
Gesellschaft der Europahäuser und
Europäischen Akademien e. V.
(GEEA)
2.336,86
2025 Modellförderung der BpB Schwarzkopf-Stiftung Junges
Europa
80.000,00
2025 Modellförderung der BpB BAG RelEx 129.692,28
2023-2025 Modellförderung der BpB Aktion Gemeinwesen und
Beratung e. V. (AGB)
699.326,23
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Grüner Vogel e. V. 840.793,90
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
AVP e. V. 890.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Charité – Universitätsmedizin
Berlin
500.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universität Ulm – Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und
Psychotherapie
475.062,44
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 399.110,61
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Freie Hansestadt Bremen 244.106,67
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Interdisziplinäres Zentrum für
Radikalisierungsprävention und
Demokratieförderung e. V.
30.000,12
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universität Osnabrück 291.840,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Bayrisches Landeskriminalamt 87.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern – Fachbereich
Polizei
77.845,88
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
VPN gGmbH 143.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Interdisziplinäres Zentrum für
Radikalisierungsprävention und
Demokratieförderung e. V.
299.980,78
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Vereinigung Pestalozzi
gemeinnützige GmbH
228.125,91
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Bayrisches Landeskriminalamt 155.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Bayrisches Landeskriminalamt 145.000,00
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern – Fachbereich
Polizei
54.095,20
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern – Fachbereich
Polizei
64.006,46
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 205.077,76
2025 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hessisches Landeskriminalamt 102.096,81
2026-
2027
Modellförderung der BpB Aktion Gemeinwesen und
Beratung e. V. (AGB)
504.999,98
2026 Modellförderung der BpB BAG RelEx 148.663,07
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Grüner Vogel e. V. 978.871,62
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universität Münster 321.649,76
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Interdisziplinäres Zentrum für
Radikalisierungsprävention und
Demokratie-förderung e. V.
29.851,63
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Interdisziplinäres Zentrum für
Radikalisierungsprävention und
Demokratie-förderung e. V.
347.986,42
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
AVP e. V. 947.221,68
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Charité – Universitätsmedizin
Berlin
537.308,08
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Universitätsklinikum Ulm 379.999,15
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
VPN gGmbH 50.000,00
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e. V. 46.159,94
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
IFAK e.V. 433.476,77
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Vereinigung Pestalozzi
gemeinnützige GmbH
132.327,53
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH 129.956,02
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Bayrisches Landeskriminalamt 179.200,00
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern – Fachbereich
Polizei
98.727,71
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Freie Hansestadt Bremen 262.534,10
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
VPN gGmbH 98.560,01
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Alhambra Gesellschaft e. V. 184.862,13
2026 Einzelfallförderung nach §
23, 44 BHO
Hessisches Landeskriminalamt 76.317,40
2026 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
PRIF – Leibniz-Institut für
Friedens- und Koniktforschung
271.641,27
2026 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Bielefeld
96.570,20
2026 Rahmenprogramm für
Geistes- und
Sozialwissenschaften; hier:
Islamismus-Forschung
Universität Münster
13.103,30
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333