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Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen (Antwort zu Drs. 21/7526)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7840 · Antwort · Original ↗

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Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen (Antwort zu Drs. 21/7526) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7840 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7526 – Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Medienberichten soll der islamistisch motivierte Attentäter Abdul Ballout vor dem Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention Network gGmbH geführt haben (www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1621 132.html?utm_source=chatgpt.com). Die Organisation war zuvor als Verein organisiert. Ob bereits eine eigentliche Deradikalisierungsmaßnahme begonnen hatte, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig geklärt. Der Anschlag wirft bei den Fragetellern dennoch Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungs- und Präventionsangebote sowie der Evaluation öffentlich finanzierter Maßnahmen auf (https://violenc e-prevention-network.de/ueber-uns/jahresberichte-und-mehr/ und https://gang way.de/ueber-uns/spenden-unterstuetzen/). Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung, der Erfolgskontrolle und der staatlichen Aufsicht über entsprechende Zuwendungsempfänger.  1. Welche Bundesmittel wurden seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar an den früheren Violence Prevention Network e. V. und die heutige Violence Prevention Network gGmbH bewilligt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Bundesministerium, Förderprogramm, Projektbezeichnung sowie bewilligter und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Hat die Bundesregierung nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der gegebenenfalls laufenden oder abgeschlossenen, durch den Bund geförderten Projekte des Violence Prevention Network eingeleitet oder veranlasst, wenn ja, wann, durch welche Stelle, mit welchem konkreten Prüfauftrag, welchem Bearbeitungsstand und welchen bisherigen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Nach Befragung des Projektnehmers besteht kein Anlass zur Einleitung einer Sonderprüfung.  3. Welche bereits bewilligten Bundesmittel wurden seit dem Anschlag an das Violence Prevention Network ausgezahlt beziehungsweise sollen noch ausgezahlt werden, und wurde geprüft, diese Zahlungen bis zum Abschluss einer Sonderprüfung auszusetzen oder mit zusätzlichen Auflagen zu versehen, und wenn nein, warum nicht? Die Mittel werden wie vorgesehen gemäß Bewilligung und Mittelanforderung ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Anzahl, Datum, Anlass und Inhalt der Kontakte Abdul Ballouts mit staatlich geförderten Trägern vor, und handelte es sich dabei jeweils um Kontaktgespräche, eine Eignungsprüfung, eine Aufnahmephase oder die tatsächliche Teilnahme an einer Deradikalisierungs- oder Präventionsmaßnahme? Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen im Sinne der Fragestellung vor.  5. Hatte Abdul Ballout nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu weiteren vom Bund unmittelbar oder mittelbar finanzierten Deradikalisierungs- oder Präventionsprojekten, unabhängig davon, ob er dort aufgenommen, abgelehnt, nur geprüft oder eine Teilnahme später abgebrochen wurde (bitte Träger, Förderprogramm, Zeitraum und Status des jeweiligen Kontakts angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.  6. Welche Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen, Beanstandungen, Rückforderungen, Kürzungen oder Auszahlungsstopps gab es seit 2014 gegebenenfalls bei Bundesförderungen des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. (bitte nach Jahr, Träger, Projekt, Betrag, Anlass, Ergebnis und gegebenenfalls noch laufendem Verfahren aufschlüsseln)? Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß Verwaltungsvorschriften zu den § 23 und § 44 BHO hat es für diese Zeitraum keine Beanstandungen gegeben.  7. Sind Bundesmittel seit 2014 unmittelbar oder mittelbar an Gangway e. V. geflossen, und bestanden dabei gemeinsame Projekte, Unteraufträge, Personalgestellungen oder Weiterleitungen von Mitteln zwischen Gangway e. V. und dem Violence Prevention Network (bitte nach Jahr, Projekt, Förderstelle und Betrag aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen.  8. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Anschlags die Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte insgesamt zu überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung arbeitet stetig daran, Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit weiterzuentwickeln. So zum Beispiel im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Rahmen der Arbeit des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises Islamismusprävention und -bekämpfung.  9. Welche Bundesmittel wurden seit 2014 für Maßnahmen der Islamismusprävention bewilligt und/oder ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Programm, Projekt, Zuwendungsempfänger, Zahl der vorgesehenen Teilnehmer und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)? Für die Haushaltsjahre bis einschließlich des Jahres 2023 wird auf die Antworten der Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 20/13216, 20/4404, 20/145 verwiesen. Für die Zeit ab dem Jahr 2024 finden sich die Zahlen unter www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden; für die Jahre 2025 und 2026 unter www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-f oerdern. Darüber hinaus wurden ab 2024 Mittel bewilligt, welche in einer Übersicht in Anlage 1* genauer dargestellt werden. 10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, viele Personen seit 2014 an unmittelbar oder mittelbar vom Bund finanzierten Maßnahmen der Islamismusprävention teilgenommen haben, die später wegen islamistischer oder terroristischer Straftaten als Beschuldigte geführt oder rechtskräftig verurteilt wurden, und falls diese Angaben nicht systematisch erhoben werden, aus welchen Gründen wird auf eine solche Nachverfolgung verzichtet, und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung dann die nachhaltige Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten der Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 21/3712, 21/7509 sowie 21/7573 verwiesen. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen Verantwortliche oder Mitarbeiter des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. derzeit Ermittlungsverfahren wegen förderrelevanter Sachverhalte geführt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7840 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen dem Violence Prevention Network, Gangway e. V. und weiteren aus Bundesmitteln geförderten Organisationen? 13. Welche Funktionen übt der Mitbegründer des Violence Prevention Network, Thomas Mücke, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in öffentlich geförderten Organisationen aus? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung Informationen im Sinne der Fragestellungen zu erfassen und zu bewerten. KA 21/7526 - Anlage 1 zu Frage Nr. 9 – Islamismusprävention Haushaltsjahr Programm (jeweils Projektförderung) Zuwendungsempfänger Bewilligte Summe in € 2024 Richtlinienförderung der BpB Akademie Schwerin e. V. 1.840,90 2024 Richtlinienförderung der BpB Deutsche Gesellschaft e. V. 527,50 2024 Richtlinienförderung der BpB Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V. 8.145,76 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Grüner Vogel e. V. 809.015,57 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universität Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie 385.202,10 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratie-förderung e. V. 254.347,15 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO VPN gGmbH 165.000,00 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 188.102,43 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO AVP e. V. 876.591,65 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf – Klinik und Poliklinik für Psychotherapie, Zentrum für Psychosoziale Medizin 95.004,44 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Charité – Universitätsmedizin Berlin 485.016,50 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universität Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie 311.978,03 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Bayrisches Landeskriminalamt 97.000,00 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei 80.115,07 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 375.993,36 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH 390.808,05 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO VPN gGmbH 200.000,00 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Freie Hansestadt Bremen 300.720,50 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH 217.884,41 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 172.498,70 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 79.836,55 2024 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hessisches Landeskriminalamt 37.909,67 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 518.257,09 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Heidelberg 124.723,35 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Vechta 122.035,20 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Bielefeld 96.295,31 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung FH Münster 89.314,01 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung IU Internationale Hochschule GmbH 67.004,33 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Vechta 83.836,38 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Duisburg-Essen 179.070,85 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Osnabrück 62.564,77 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Leibniz-Institut für Bildungsmedien Georg-Eckert- Institut 54.320,19 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Leipzig 230.732,08 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen 101.008,69 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 82.868,81 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Koniktforschung 346.594,73 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Bielefeld 165.787,69 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V. 18.938,58 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Münster 12.690,87 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Ruhr-Universität Bochum 21.198,17 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Hochschule Bielefeld – University of Applied Sciences and Arts (HSBI) 2.771,55 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Münster 437.482,17 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) 171.537,18 2024 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Koniktforschung 171.043,68 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 40.062,26 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Leibniz-Institut für Bildungsmedien Georg-Eckert- Institut 5.009,99 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Koniktforschung 381.339,70 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Bielefeld 207.367,30 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V. 2.480,27 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Münster 269.401,88 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) 18.740,47 2025 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Koniktforschung 58.292,79 2025 Richtlinienförderung der BpB Akademie Schwerin e. V. 1.957,80 2025 Richtlinienförderung der BpB BAG RelEx 17.476,87 2025 Richtlinienförderung der BpB Deutsche Gesellschaft e. V. 500,00 2025 Richtlinienförderung der BpB Gesellschaft der Europahäuser und Europäischen Akademien e. V. (GEEA) 2.336,86 2025 Modellförderung der BpB Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa 80.000,00 2025 Modellförderung der BpB BAG RelEx 129.692,28 2023-2025 Modellförderung der BpB Aktion Gemeinwesen und Beratung e. V. (AGB) 699.326,23 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Grüner Vogel e. V. 840.793,90 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO AVP e. V. 890.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Charité – Universitätsmedizin Berlin 500.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universität Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie 475.062,44 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 399.110,61 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Freie Hansestadt Bremen 244.106,67 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung e. V. 30.000,12 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universität Osnabrück 291.840,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Bayrisches Landeskriminalamt 87.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei 77.845,88 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO VPN gGmbH 143.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung e. V. 299.980,78 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH 228.125,91 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Bayrisches Landeskriminalamt 155.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Bayrisches Landeskriminalamt 145.000,00 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei 54.095,20 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei 64.006,46 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 205.077,76 2025 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hessisches Landeskriminalamt 102.096,81 2026- 2027 Modellförderung der BpB Aktion Gemeinwesen und Beratung e. V. (AGB) 504.999,98 2026 Modellförderung der BpB BAG RelEx 148.663,07 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Grüner Vogel e. V. 978.871,62 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universität Münster 321.649,76 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratie-förderung e. V. 29.851,63 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Interdisziplinäres Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratie-förderung e. V. 347.986,42 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO AVP e. V. 947.221,68 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Charité – Universitätsmedizin Berlin 537.308,08 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Universitätsklinikum Ulm 379.999,15 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO VPN gGmbH 50.000,00 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e. V. 46.159,94 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO IFAK e.V. 433.476,77 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige GmbH 132.327,53 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH 129.956,02 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Bayrisches Landeskriminalamt 179.200,00 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei 98.727,71 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Freie Hansestadt Bremen 262.534,10 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO VPN gGmbH 98.560,01 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Alhambra Gesellschaft e. V. 184.862,13 2026 Einzelfallförderung nach § 23, 44 BHO Hessisches Landeskriminalamt 76.317,40 2026 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Koniktforschung 271.641,27 2026 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Bielefeld 96.570,20 2026 Rahmenprogramm für Geistes- und Sozialwissenschaften; hier: Islamismus-Forschung Universität Münster 13.103,30 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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