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Schriftliche Frage 164 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Angebotsschocks auf fossilen Energiemärkten sowie strukturelle Wettbewerbsnachteile der Ind…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 164 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Angebotsschocks auf fossilen Energiemärkten sowie strukturelle Wettbewerbsnachteile der Ind… Frage 164 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Angebotsschocks auf fossilen Energiemärkten sowie strukturelle Wettbewerbsnachteile der Industrie nicht durch Eingriffe in den Europäischen Emissionshandel (EU ETS), sondern durch ergänzende energie- und industriepolitische Maßnahmen adressiert werden sollten, und wird sie sich im Rahmen der anstehenden ETS-Reform dafür einsetzen, den Emissionshandel als verlässliches CO2-Preissignal beizubehalten und stattdessen einen größeren Anteil der Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Dekarbonisierung der Industrie zu verwenden, vor dem Hintergrund, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärt hat, derzeit flössen weniger als fünf Prozent dieser Einnahmen in die Dekarbonisierung der Industrie (https://live.deutsche-boers e.com/nachrichten/Von-der-Leyen-Mehr-Geld-au s-Klimazertifikaten-fuer-Industrie-a8b5cb22-792 1-4976-9f24-1abb8d7b434e)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. August 2026: Der Emissionshandel hat bereits bedeutend dazu beigetragen, die Energieversorgung zu diversifizieren und zu dekarbonisieren und die EU damit resilienter gegen etwaige Angebotsschocks bei fossilen Energieträgern gemacht. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) dafür ein, den Emissionshandel zukunftsfähig zu gestalten und Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. Dabei steht der Erhalt der Kernfunktionen des ETS 1 im Fokus: Klimazielerreichung, Stabilität, Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit. Kurzfristige Maßnahmen, die das CO2-Preis-Signal verzerren oder Investitionsanreize für flexible, CO2-arme Kapazitäten schwächen, sollen vermieden werden. In Deutschland fließen die Einnahmen aus dem ETS zum Großteil in den Klima- und Transformationsfonds und werden somit bereits jetzt zur Dekarbonisierung der Industrie genutzt, etwa über das Instrument der CO2-Differenzverträge. Die Bundesregierung hat außerdem mit dem Industriestrompreis ein zusätzliches Instrument geschaffen, um Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie anzureizen. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die notwendigen Voraussetzungen für die Transformation in Deutschland und Europa zu schaffen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft langfristig zu stärken. Um Investitionen in klimafreundliche Produktion von Grundstoffen und Klimaschutztechnologien zu stärken und damit die Wettbewerbsfähigkeit von strategisch bedeutsamen Industriezweigen und Zukunftsbranchen in Europa zu sichern, spielen Leitmärkte eine wichtige Rolle. Deshalb setzt sich die Bundesregierung zur Stärkung der europäischen Nachfrage und Resilienz in geopolitisch instabilen Zeiten auf europäischer Ebene für eine schnelle Verabschiedung des Industrial Accelerator Acts in angepasster Form ein.

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