Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern - Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken
Text
Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern - Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken
Antrag
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra Detzer, Dr. Andrea Lübcke,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar,
Chantal Kopf, Sylvia Rietenberg, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation,
Nachhaltigkeit und Resilienz stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unsere chemische Industrie befindet sich infolge geopolitischer Spannungen und
struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise. Die Produktions- und
Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen liegen seit Jahren unter
dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich.1 Besonders betroffen sind Grundstoff- und
Verbundstandorte, deren Stabilität die Voraussetzung zentraler industrieller
Wertschöpfungsketten ist – von der Automobilbranche, Baustoffen und der
Pharmaindustrie bis hin zu energie-, sicherheits- und verteidigungsrelevanten Anwendungen. Der
Wegfall einzelner Anlagen gefährdet ganze industrielle Verbundstrukturen, welche
wiederum das Rückgrat des Industriestandortes Deutschland bilden.
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes2 stagniert die chemische Produktion seit
Jahren unter dem Niveau von Anfang 2022, von vor Beginn der Energiekrise infolge
des russischen Angriffskrieges. Investitionen werden zurückgestellt, Kapazitäten
stillgelegt oder verlagert. Bei sinkender nationaler Nachfrage verlagern sich internationale
Bezüge zunehmend auf chemische Vorprodukte aus Drittstaaten, insbesondere aus
China, das auf unfairen Wettbewerb setzt und mit Dumpingpreisen unserer
Grundstoffindustrie schwer schadet. Die Folgen sind fragile Lieferketten, wachsende
strategische Abhängigkeiten Europas sowie die Verlagerung emissionsintensiver
Produktionen (Carbon Leakage). Strukturelle Gründe hierfür sind hohe fossile Rohstoff- und
Energiepreise, globale Überkapazitäten, wachsender Importdruck sowie komplexe
Genehmigungs- und Beihilfeverfahren.
Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch
in Zukunft so bleiben. Als Schlüsselbranche für industrielle Resilienz,
Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft muss die Chemieindustrie integraler Bestandteil einer ver-
1 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (2025): Quartalsbericht 2025. Verfügbar unter:
www.vci.de/ergaenzende-downloads/qb-22025.pdf; Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026):
Pressemitteilung Nr. 017 vom 15. Januar 2026. Verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2026/01/PD26_017_811.html?templateQueryString=chemieindustrie
2 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Industrie, Verarbeitendes Gewerbe Bedeutung der
energieintensiven Industriezweige in Deutschland, verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-
Unternehmen/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/produktionsindex-energieintensive-branchen.html
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4755
21. Wahlperiode 17.03.2026
zahnten Wirtschafts-, Klima- und Umweltpolitik sein. Mit einer wirkungsvollen,
ambitionierten und zügig implementierten „Chemieagenda 2045“, einer strategischen
Neuausrichtung auf klimaneutrale, fossilfreie und umweltschonende
Produktionsprozesse und Investitionsanreize besteht die Chance auf neue wirtschaftliche Stärke,
technologische Innovationen und strategische Souveränität.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche zu stärken, ihre
Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten zu
beschleunigen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und hierfür
insbesondere
2. schnellstmöglich eine verbindliche „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit
mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorzulegen,
die mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus
Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung
strategisch zusammenführt;
3. die Umsetzung der „Chemieagenda 2045“ gemeinsam mit den Ländern, der
chemisch-pharmazeutischen Industrie sowie der Raffinerieindustrie, den
Gewerkschaften und Umweltverbänden kontinuierlich zu monitoren und
Handlungsempfehlungen aus den Fortschritten der Umsetzung abzuleiten;
4. eine stärkere europäische Koordinierung und Skalierung der Industriepolitik
voranzutreiben, insbesondere durch eine engere Abstimmung von
Industriestrompreis-, CO₂-Differenzvertrags- und Beihilferegelungen auf EU-Ebene, um
nationale Alleingänge zu vermeiden, einen Subventionswettlauf zwischen
Mitgliedstaaten zu verhindern und europäische Instrumente wie gemeinsame
Ausschreibungen und IPCEI-Strukturen gezielt zu nutzen, insbesondere im Rahmen des EU
Industrial Accelerator Act (IAA) als Teil des Clean Industrial Deal (CID), der auf
einer beschleunigten Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, einer
Förderung umweltschonender Verfahren und Produkte sowie eine stärkere Bündelung
und Koordinierung europäischer industriepolitischer Instrumente abzielt;
5. durch einen finanziell starken Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU gemeinsame strategische Investitionen zur
Stärkung von industrieller Wertschöpfung und Innovation zu unterstützen;
6. wettbewerbsfähige, planbare und verlässliche Energiepreise für energieintensive
Teile der chemischen Industrie sicherzustellen, insbesondere durch den
beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energiequellen, die vollständige und zügige
Umsetzung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben zur Strompreiskompensation für
indirekte CO₂-Kosten sowie durch die schnellstmögliche Einführung
beziehungsweise Weiterentwicklung eines beihilferechtlich abgesicherten
Industriestrompreises als unbürokratische, ex-ante wirkende Entlastung innerhalb des
europäischen Beihilferahmens bis 2030, die unmittelbar in die
Produktionskostenkalkulation einfließen kann und damit ihre wettbewerbliche Wirkung voll entfaltet, bei
Kopplung an grundlegende und verhältnismäßige Transformationsnachweise,
Energieeffizienzmaßnahmen sowie Investitionen in klimaneutrale und
umweltschonende Produktionsverfahren und Standortbindung im beihilferechtlich
zulässigen Rahmen;
7. den EU-Emissionshandel (EU-ETS) als zentrales marktwirtschaftliches
Instrument der europäischen Klimaschutzarchitektur in seiner jetzigen Ausgestaltung
zu sichern, das Emissions-Cap und das Abschmelzen der kostenlosen Zuteilung
nicht aufzuweichen und Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten,
den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bürokratiearm, praxistauglich
und wettbewerbsfähig weiterzuentwickeln und perspektivisch auszuweiten;
8. die Unternehmen durch zielgenaue Maßnahmen innerhalb des bestehenden ETS-
Rahmens zu entlasten und die Einnahmen an die Industrie zurückzuführen,
insbesondere durch den Einsatz von CO₂-Differenzverträgen (Klimaschutzverträge)
für Investitionen in klimaneutrale und umweltschonende Produktionsverfahren;
9. den CBAM auch für Düngemittel konsequent beizubehalten und praxistauglich
weiterzuentwickeln, um faire Wettbewerbsbedingungen für die energieintensive
Grundstoffchemie, insbesondere bei Ammoniak, zu sichern und Investitionen in
klimaneutrale Produktionsverfahren zu ermöglichen sowie flankierend die
Abhängigkeit der Landwirtschaft von synthetischem Stickstoff schrittweise zu
verringern;
10. die Identifizierung von Flexibilitätspotenzialen insbesondere in
Verbundstandorten zu unterstützen sowie systemdienliche Flexibilisierung bei den Netzentgelten
zu belohnen und bestehende Hürden der Flexibilität abzuschaffen, um
Strombeschaffungskosten zu senken;
11. Bürokratieabbau konsequent auf Transformationsprojekte auszurichten,
insbesondere durch klare Positivlisten für emissionsmindernde Investitionen, die
Vermeidung von Doppelprüfungen zwischen EU-, Bundes- und Landesebene sowie
durch praxistaugliche Vereinfachungen für Vorhaben, die nachweislich dazu
beitragen, dass die Chemieindustrie klimaneutral wird, auch im Rahmen einer
effizienteren Verzahnung von REACH-Verfahren, industrie- und
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, der europäischen Critical Alliance sowie des
Industrial Accelerator Act (IAA), ohne Umwelt-, Klima- oder Sozialstandards
abzusenken;
12. eine zukunftsorientierte Modernisierung des Chemikalienrechts zu forcieren, das
durch eine konsequente erweiterte Herstellerverantwortung faire
Wettbewerbsbedingungen schafft und die öffentliche Hand verlässlich von den Kosten der
Schadensbeseitigung entlastet, das durch finanzielle Anreize die Entwicklung
umweltfreundlicher Stoffe belohnt, den Innovationsstandort und die
Substitutionsforschung stärkt, um besonders besorgniserregende Stoffe durch sichere und
nachhaltige Alternativen zu ersetzen;
13. REACH zu überbearbeiten, um Beschränkungsverfahren zu beschleunigen und
so zu gewährleisten, dass riskante Stoffe schnell vom Markt genommen werden
und insbesondere mit Blick auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)
grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag für die gesamte Stoffgruppe zu
unterstützen, das Vorsorgeprinzip zu unterstützen, damit Risiken frühzeitig erkannt
werden und gefährliche Stoffe nie auf den Markt kommen sowie Innovationen in
schadstoffarmen Technologien gezielt zu unterstützen;
14. Genehmigungs- und Planungsverfahren für industrielle
Transformationsinvestitionen verbindlich zu beschleunigen sowie emissionsmindernden Umbauten im
Bestand, unter anderem durch verbindliche Fristen, gebündelte Zuständigkeiten
und One-Stop-Anlaufstellen, ohne Umwelt- und Sicherheitsstandards
abzusenken;
15. chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle
Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen
Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und
Carbon Leakage konsequent zu begrenzen, insbesondere durch den gezielten
Einsatz europäischer Handelsschutzinstrumente, darunter Antidumping- und
Antisubventionsverfahren, Schutzmaßnahmen (Safeguards), den CO₂-
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sowie das Instrument gegen drittstaatliche
Zwangsmaßnahmen (Anti-Coercion Instrument), vor dem Hintergrund globaler
Überkapazitäten bei chemischen Grundstoffen, sowie gegen Marktverzerrungen
durch als Rezyklate deklarierte Importe vorzugehen, die tatsächlich Primärware
darstellen, und durch wirksame Kontroll-, Zertifizierungs- und
Nachweismechanismen sicherzustellen, dass geltendes europäisches Produkt-, Abfall- und
Umweltrecht konsequent eingehalten wird, um den Rezyklatmarkt in Deutschland
und der EU zu schützen;
16. den europäischen Binnenmarkt als wichtigsten Exportmarkt der chemischen
Industrie (mit rund zwei Dritteln der Gesamtexporte3) zu stärken und als zentralen
Absatz- und Produktionsraum zu sichern, insbesondere durch die Vereinfachung
grenzüberschreitender Genehmigungs-, Nachweis- und meldeverfahren, sowie
die Sicherstellung eines reibungslosen Waren- und Güterverkehrs im
Schengenraum, um Kosten zu senken, Lieferketten zu stabilisieren und die
Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union nachhaltig zu verbessern;
17. sich für schnelle Anti-Dumping Verfahren auf EU-Ebene einzusetzen, damit der
unfaire Wettbewerb mit China unterbunden wird;
18. internationale Partnerschaften zum Handel klimafreundlicher chemischer
Zwischenprodukte sowie zur Sicherstellung klimafreundlicher Wasserstoff-
Importkapazitäten durch langfristige Abnahmeverträge, die Absicherung von
Direktinvestitionen und resilienter Lieferketten insbesondere mit Staaten des Maghreb-
Raums mit dem Zielbild einer defossilisierten und umweltverträglichen
Chemieindustrie aufzubauen und in bestehende Allianzen zu integrieren;
19. beim Export von Chemikalien in Länder außerhalb der Europäischen Union
angesichts der geopolitischen Lage die bestehenden exportkontrollrechtlichen
Instrumente konsequent anzuwenden und, wo erforderlich, weiterzuentwickeln, um
sicherzustellen, dass Stoffe mit Dual-Use-Eigenschaften oder mit potenzieller
militärischer Verwendung nicht in die falschen Hände gelangen;
20. Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der chemischen Industrie – etwa für die
klimaneutrale Bereitstellung von Prozesswärme, z. B. durch Elektrifizierung, für
die Umstellung von fossiler auf nachhaltige Rohstoffbasis und Anpassung der
notwendigen Prozesse oder für den Aufbau neuer Prozesse wie beispielsweise der
methanolbasierten Grundstoffchemie – gezielt abzusichern und zu priorisieren,
insbesondere durch die Weiterentwicklung von CO₂-Differenzverträgen,
geeignete steuerliche Abschreibungsinstrumente sowie einen klaren Fokus auf
Grundstoffchemie und Chemieparks, um den klimaneutralen und umweltgerechten
Umbau zentraler Verbundstrukturen zu ermöglichen und strukturell bedingte
Stilllegungen zu vermeiden, wobei die rechtzeitige Verfügbarkeit der hierfür
erforderlichen Infrastruktur, insbesondere leistungsfähiger Stromnetze,
ausreichender erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten sowie eines bedarfsgerechten
Wasserstoffnetzes, sicherzustellen ist;
21. zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft das Kernnetz bedarfsgerecht weiter
auszubauen, den Hochlauf von grünem Wasserstoff durch Kostensenkung und
Infrastrukturbereitstellung zu unterstützen und Zielquoten so zu setzen, dass sie an
die tatsächliche Verfügbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit gekoppelt sind,
um perspektivisch grauen Wasserstoff in Raffinerien zu ersetzen, sowie grünen
Wasserstoff und biogenes CO2 als Ausgangsstoff für die chemische
Grundstoffindustrie zu nutzen und die Erzeugung von grünem Ammoniak in Deutschland
zu fördern;
22. Transformationsinfrastruktur, und wo unvermeidbar, auch Transport- und
Speicherinfrastruktur für die CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCU), als
eigenständigen industriepolitischen Schwerpunkt zu behandeln, um Unternehmen
im Übergang zur Klimaneutralität verlässliche Rahmenbedingungen sowie
Investitions- und Planungssicherheit zu geben, insbesondere durch eine beschleunigte
Planung und Genehmigung von Stromnetzen für industrielle Elektrifizierung;
3 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (2025): Chemieparks in Deutschland. Verfügbar unter:
www.vci.de/vci/downloads-vci/che-mieparks-in-deutschland.pdf
23. in der angekündigten Langfriststrategie Negativemissionen (LNe)
Rahmenbedingungen für dauerhafte, zusätzliche und überprüfbare Negativemissionen sowie
Technologien zur dauerhaften Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon
Dioxide Removal, CDR) zu schaffen, die klar von Emissionsminderungen
abgegrenzt sind, indem insbesondere auf ökosystembasierte Lösungen sowie auf
technische Verfahren mit nachweislich dauerhafter Speicherung gesetzt wird und ein
belastbarer Zertifizierungs- und Vergütungsrahmen für CDR aufgebaut wird, der
Nachhaltigkeits-, Permanenz- und Zusätzlichkeitskriterien verbindlich
berücksichtigt;
24. die Kreislaufwirtschaft als zentralen industriepolitischen Hebel auszubauen,
unter anderem durch höhere Rezyklateinsatzquoten und die Förderung von
ressourceneffizienter Kunststoffnutzung im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung,
die Priorität auf Abfallvermeidung, Mehrweg, Design for Recycling und den
Ausbau des werkstofflichen Recyclings zu legen und die Anrechnung anderer
Verfahren so auszugestalten, dass keine ökologisch nachteilige Umleitung
werkstofflich geeigneter Kunststoffströme erfolgt, sowie gezielte
Infrastrukturinvestitionen an bestehenden Verbundstandorten tätigen, um Rohstoffabhängigkeiten zu
reduzieren und europäische Wertschöpfung zu sichern;
25. die nachhaltige und ressourcenschonende Erschließung erneuerbarer
Kohlenstoffquellen für die stoffliche Nutzung durch die chemische Industrie
technologieoffen zu unterstützen, ohne zusätzliche Flächenkonkurrenzen zu verschärfen
oder Importabhängigkeiten zu vertiefen, sowie die Verfügbarkeit von grünem
Wasserstoff in ausreichendem Umfang als komplementären Grundstoff
sicherzustellen und den frühzeitigen Aufbau der hierfür erforderlichen Infrastruktur –
insbesondere für Transport und Nutzung von biogenem oder industriellem CO₂ als
Kohlenstoffquelle – voranzutreiben;
26. ökonomische Anreize zu schaffen, die Rohstoffbasis auf erneuerbare Ressourcen
umzustellen und dementsprechend die Nutzung fossiler Ressourcen zu besteuern
sowie die bestehende Marktverzerrung zu Gunsten umwelt-, klimaschädlicher
und energieaufwendiger Produkte zu beenden;
27. die sorgsame Nutzung von Biomasse als erneuerbare, nachhaltige
Kohlenstoffquelle, orientiert an der Kaskaden- und Mehrfachnutzung sowie an der
verstärkten Nutzung von Grüngut aus der Landschaftspflege zu unterstützen, unter der
Voraussetzung, dass Biomasse nachhaltig erzeugt wird, nicht in Konkurrenz zur
Nahrungsmittelproduktion steht, zur Wiederherstellung und zum Schutz der
Biodiversität beiträgt und im Einklang mit den planetaren Grenzen erfolgt, sowie
dass zugleich die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff als komplementären
Grundstoff gesichert wird und der frühzeitige Aufbau der erforderlichen
Infrastruktur für Transport und Nutzung von biogenem oder industriellem CO₂
vorangebracht wird, um den Einsatz fossiler Brennstoffe – auch in der Landwirtschaft
– schnell und deutlich zu senken;
28. Forschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte für klimaneutrale und
umweltschonende Chemieproduktionsprozesse gezielt zu stärken, insbesondere durch
die Förderung von Demonstrations- und First-of-a-Kind-Anlagen, mit einem
Schwerpunkt auf Elektrifizierung industrieller Prozesse, sowie durch eine bessere
Verzahnung von Forschung, industrieller Anwendung und Regulierung unter
gezielter Einbindung technologieorientierter Start-ups;
29. das Reallabore-Gesetz endlich in die Praxis umzusetzen und durch
bürokratiearme, innovationsfreundliche Experimentierklauseln flächendeckend und
insbesondere in den Industrieregionen Forschung und Entwicklung anzureizen;
30. die Potenziale der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz (KI) in der
industriellen Produktion konsequent zu heben, insbesondere durch den Einsatz von
Predictive Maintenance (PdM), digitalem Anlagenmonitoring und digitalen
Zwillingen, verlässliche und interoperable Datenräume als Grundlage für Skalierung und
Innovation zu schaffen, die Schnittstellen zwischen Industrie, Forschung und
Start-ups gezielt zu stärken sowie Fachkräftesicherung und Weiterbildung im
digitalen Bereich systematisch auszubauen;
31. grüne Leitmärkte für klimaneutrale und umweltschonende chemische Produkte –
etwa als Grundlage für zertifizierte Baustoffe – systematisch aufzubauen, wobei
Quoten und Beschaffungskriterien an die tatsächliche Marktverfügbarkeit
klimaneutraler Produkte gekoppelt werden und innerhalb der Gruppe nachhaltig
zertifizierter Produkte bei gleichwertigen Nachhaltigkeitskriterien eine Bevorzugung
europäischer Wertschöpfung vorzusehen ist, wobei Nachhaltigkeit stets Vorrang
vor Herkunft hat, zudem sind Mehrkosten transparent auszuweisen und
haushaltspolitisch abzusichern, um Planungs- und Nachfragesicherheit zu generieren
und Investitionen anzureizen;
32. gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft ein EU-weit harmonisiertes,
wissenschaftsbasiertes Transparenz- und Nachweissystem für die Klima- und
Ressourceneigenschaften von Basischemikalien und Kunststoffen zu entwickeln, das an
bestehende europäische Vorgaben anknüpft und digitale, interoperable
Nachweise nutzt, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und Wettbewerbsfähigkeit
zu sichern;
33. Qualifizierung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungsstabilität in der
chemischen Industrie systematisch mit der Modernisierung der Branche zu verzahnen,
insbesondere durch gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme, die
Unterstützung betrieblicher Transformationsvereinbarungen sowie eine enge
Abstimmung von Industrie-, Arbeitsmarkt- und Weiterbildungspolitik, sowie die
Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung durch vereinfachte Visa- und
Berufsanerkennungsverfahren für qualifiziertes Personal aus Drittstaaten, um die
Transformation sozial abzusichern und Fachkräfte am Industriestandort zu halten.
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Alaa Alhamwi (Antrag)
- authored ← Andrea Lübcke (Antrag)
- authored ← Ayse Asar (Antrag)
- authored ← Chantal Kopf (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Julian Joswig (Antrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Antrag)
- authored ← Michael Kellner (Antrag)
- authored ← Sandra Detzer (Antrag)
- authored ← Sandra Stein (Antrag)
- authored ← Sebastian Schäfer (Antrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Antrag)
- part_of_vorgang → Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern - Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken (Antrag)