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Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern - Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4755 · Antrag · Original ↗

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Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern - Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken Antrag der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra Detzer, Dr. Andrea Lübcke, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Chantal Kopf, Sylvia Rietenberg, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Unsere chemische Industrie befindet sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen liegen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich.1 Besonders betroffen sind Grundstoff- und Verbundstandorte, deren Stabilität die Voraussetzung zentraler industrieller Wertschöpfungsketten ist – von der Automobilbranche, Baustoffen und der Pharmaindustrie bis hin zu energie-, sicherheits- und verteidigungsrelevanten Anwendungen. Der Wegfall einzelner Anlagen gefährdet ganze industrielle Verbundstrukturen, welche wiederum das Rückgrat des Industriestandortes Deutschland bilden. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes2 stagniert die chemische Produktion seit Jahren unter dem Niveau von Anfang 2022, von vor Beginn der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges. Investitionen werden zurückgestellt, Kapazitäten stillgelegt oder verlagert. Bei sinkender nationaler Nachfrage verlagern sich internationale Bezüge zunehmend auf chemische Vorprodukte aus Drittstaaten, insbesondere aus China, das auf unfairen Wettbewerb setzt und mit Dumpingpreisen unserer Grundstoffindustrie schwer schadet. Die Folgen sind fragile Lieferketten, wachsende strategische Abhängigkeiten Europas sowie die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen (Carbon Leakage). Strukturelle Gründe hierfür sind hohe fossile Rohstoff- und Energiepreise, globale Überkapazitäten, wachsender Importdruck sowie komplexe Genehmigungs- und Beihilfeverfahren. Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben. Als Schlüsselbranche für industrielle Resilienz, Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft muss die Chemieindustrie integraler Bestandteil einer ver- 1 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (2025): Quartalsbericht 2025. Verfügbar unter: www.vci.de/ergaenzende-downloads/qb-22025.pdf; Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Pressemitteilung Nr. 017 vom 15. Januar 2026. Verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/2026/01/PD26_017_811.html?templateQueryString=chemieindustrie 2 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Industrie, Verarbeitendes Gewerbe Bedeutung der energieintensiven Industriezweige in Deutschland, verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen- Unternehmen/Industrie-Verarbeitendes-Gewerbe/produktionsindex-energieintensive-branchen.html Deutscher Bundestag Drucksache 21/4755 21. Wahlperiode 17.03.2026 zahnten Wirtschafts-, Klima- und Umweltpolitik sein. Mit einer wirkungsvollen, ambitionierten und zügig implementierten „Chemieagenda 2045“, einer strategischen Neuausrichtung auf klimaneutrale, fossilfreie und umweltschonende Produktionsprozesse und Investitionsanreize besteht die Chance auf neue wirtschaftliche Stärke, technologische Innovationen und strategische Souveränität. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche zu stärken, ihre Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten zu beschleunigen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und hierfür insbesondere 2. schnellstmöglich eine verbindliche „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorzulegen, die mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführt; 3. die Umsetzung der „Chemieagenda 2045“ gemeinsam mit den Ländern, der chemisch-pharmazeutischen Industrie sowie der Raffinerieindustrie, den Gewerkschaften und Umweltverbänden kontinuierlich zu monitoren und Handlungsempfehlungen aus den Fortschritten der Umsetzung abzuleiten; 4. eine stärkere europäische Koordinierung und Skalierung der Industriepolitik voranzutreiben, insbesondere durch eine engere Abstimmung von Industriestrompreis-, CO₂-Differenzvertrags- und Beihilferegelungen auf EU-Ebene, um nationale Alleingänge zu vermeiden, einen Subventionswettlauf zwischen Mitgliedstaaten zu verhindern und europäische Instrumente wie gemeinsame Ausschreibungen und IPCEI-Strukturen gezielt zu nutzen, insbesondere im Rahmen des EU Industrial Accelerator Act (IAA) als Teil des Clean Industrial Deal (CID), der auf einer beschleunigten Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, einer Förderung umweltschonender Verfahren und Produkte sowie eine stärkere Bündelung und Koordinierung europäischer industriepolitischer Instrumente abzielt; 5. durch einen finanziell starken Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU gemeinsame strategische Investitionen zur Stärkung von industrieller Wertschöpfung und Innovation zu unterstützen; 6. wettbewerbsfähige, planbare und verlässliche Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie sicherzustellen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energiequellen, die vollständige und zügige Umsetzung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben zur Strompreiskompensation für indirekte CO₂-Kosten sowie durch die schnellstmögliche Einführung beziehungsweise Weiterentwicklung eines beihilferechtlich abgesicherten Industriestrompreises als unbürokratische, ex-ante wirkende Entlastung innerhalb des europäischen Beihilferahmens bis 2030, die unmittelbar in die Produktionskostenkalkulation einfließen kann und damit ihre wettbewerbliche Wirkung voll entfaltet, bei Kopplung an grundlegende und verhältnismäßige Transformationsnachweise, Energieeffizienzmaßnahmen sowie Investitionen in klimaneutrale und umweltschonende Produktionsverfahren und Standortbindung im beihilferechtlich zulässigen Rahmen; 7. den EU-Emissionshandel (EU-ETS) als zentrales marktwirtschaftliches Instrument der europäischen Klimaschutzarchitektur in seiner jetzigen Ausgestaltung zu sichern, das Emissions-Cap und das Abschmelzen der kostenlosen Zuteilung nicht aufzuweichen und Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten, den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bürokratiearm, praxistauglich und wettbewerbsfähig weiterzuentwickeln und perspektivisch auszuweiten; 8. die Unternehmen durch zielgenaue Maßnahmen innerhalb des bestehenden ETS- Rahmens zu entlasten und die Einnahmen an die Industrie zurückzuführen, insbesondere durch den Einsatz von CO₂-Differenzverträgen (Klimaschutzverträge) für Investitionen in klimaneutrale und umweltschonende Produktionsverfahren; 9. den CBAM auch für Düngemittel konsequent beizubehalten und praxistauglich weiterzuentwickeln, um faire Wettbewerbsbedingungen für die energieintensive Grundstoffchemie, insbesondere bei Ammoniak, zu sichern und Investitionen in klimaneutrale Produktionsverfahren zu ermöglichen sowie flankierend die Abhängigkeit der Landwirtschaft von synthetischem Stickstoff schrittweise zu verringern; 10. die Identifizierung von Flexibilitätspotenzialen insbesondere in Verbundstandorten zu unterstützen sowie systemdienliche Flexibilisierung bei den Netzentgelten zu belohnen und bestehende Hürden der Flexibilität abzuschaffen, um Strombeschaffungskosten zu senken; 11. Bürokratieabbau konsequent auf Transformationsprojekte auszurichten, insbesondere durch klare Positivlisten für emissionsmindernde Investitionen, die Vermeidung von Doppelprüfungen zwischen EU-, Bundes- und Landesebene sowie durch praxistaugliche Vereinfachungen für Vorhaben, die nachweislich dazu beitragen, dass die Chemieindustrie klimaneutral wird, auch im Rahmen einer effizienteren Verzahnung von REACH-Verfahren, industrie- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, der europäischen Critical Alliance sowie des Industrial Accelerator Act (IAA), ohne Umwelt-, Klima- oder Sozialstandards abzusenken; 12. eine zukunftsorientierte Modernisierung des Chemikalienrechts zu forcieren, das durch eine konsequente erweiterte Herstellerverantwortung faire Wettbewerbsbedingungen schafft und die öffentliche Hand verlässlich von den Kosten der Schadensbeseitigung entlastet, das durch finanzielle Anreize die Entwicklung umweltfreundlicher Stoffe belohnt, den Innovationsstandort und die Substitutionsforschung stärkt, um besonders besorgniserregende Stoffe durch sichere und nachhaltige Alternativen zu ersetzen; 13. REACH zu überbearbeiten, um Beschränkungsverfahren zu beschleunigen und so zu gewährleisten, dass riskante Stoffe schnell vom Markt genommen werden und insbesondere mit Blick auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag für die gesamte Stoffgruppe zu unterstützen, das Vorsorgeprinzip zu unterstützen, damit Risiken frühzeitig erkannt werden und gefährliche Stoffe nie auf den Markt kommen sowie Innovationen in schadstoffarmen Technologien gezielt zu unterstützen; 14. Genehmigungs- und Planungsverfahren für industrielle Transformationsinvestitionen verbindlich zu beschleunigen sowie emissionsmindernden Umbauten im Bestand, unter anderem durch verbindliche Fristen, gebündelte Zuständigkeiten und One-Stop-Anlaufstellen, ohne Umwelt- und Sicherheitsstandards abzusenken; 15. chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen, insbesondere durch den gezielten Einsatz europäischer Handelsschutzinstrumente, darunter Antidumping- und Antisubventionsverfahren, Schutzmaßnahmen (Safeguards), den CO₂- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sowie das Instrument gegen drittstaatliche Zwangsmaßnahmen (Anti-Coercion Instrument), vor dem Hintergrund globaler Überkapazitäten bei chemischen Grundstoffen, sowie gegen Marktverzerrungen durch als Rezyklate deklarierte Importe vorzugehen, die tatsächlich Primärware darstellen, und durch wirksame Kontroll-, Zertifizierungs- und Nachweismechanismen sicherzustellen, dass geltendes europäisches Produkt-, Abfall- und Umweltrecht konsequent eingehalten wird, um den Rezyklatmarkt in Deutschland und der EU zu schützen; 16. den europäischen Binnenmarkt als wichtigsten Exportmarkt der chemischen Industrie (mit rund zwei Dritteln der Gesamtexporte3) zu stärken und als zentralen Absatz- und Produktionsraum zu sichern, insbesondere durch die Vereinfachung grenzüberschreitender Genehmigungs-, Nachweis- und meldeverfahren, sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Waren- und Güterverkehrs im Schengenraum, um Kosten zu senken, Lieferketten zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union nachhaltig zu verbessern; 17. sich für schnelle Anti-Dumping Verfahren auf EU-Ebene einzusetzen, damit der unfaire Wettbewerb mit China unterbunden wird; 18. internationale Partnerschaften zum Handel klimafreundlicher chemischer Zwischenprodukte sowie zur Sicherstellung klimafreundlicher Wasserstoff- Importkapazitäten durch langfristige Abnahmeverträge, die Absicherung von Direktinvestitionen und resilienter Lieferketten insbesondere mit Staaten des Maghreb- Raums mit dem Zielbild einer defossilisierten und umweltverträglichen Chemieindustrie aufzubauen und in bestehende Allianzen zu integrieren; 19. beim Export von Chemikalien in Länder außerhalb der Europäischen Union angesichts der geopolitischen Lage die bestehenden exportkontrollrechtlichen Instrumente konsequent anzuwenden und, wo erforderlich, weiterzuentwickeln, um sicherzustellen, dass Stoffe mit Dual-Use-Eigenschaften oder mit potenzieller militärischer Verwendung nicht in die falschen Hände gelangen; 20. Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der chemischen Industrie – etwa für die klimaneutrale Bereitstellung von Prozesswärme, z. B. durch Elektrifizierung, für die Umstellung von fossiler auf nachhaltige Rohstoffbasis und Anpassung der notwendigen Prozesse oder für den Aufbau neuer Prozesse wie beispielsweise der methanolbasierten Grundstoffchemie – gezielt abzusichern und zu priorisieren, insbesondere durch die Weiterentwicklung von CO₂-Differenzverträgen, geeignete steuerliche Abschreibungsinstrumente sowie einen klaren Fokus auf Grundstoffchemie und Chemieparks, um den klimaneutralen und umweltgerechten Umbau zentraler Verbundstrukturen zu ermöglichen und strukturell bedingte Stilllegungen zu vermeiden, wobei die rechtzeitige Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Infrastruktur, insbesondere leistungsfähiger Stromnetze, ausreichender erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten sowie eines bedarfsgerechten Wasserstoffnetzes, sicherzustellen ist; 21. zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft das Kernnetz bedarfsgerecht weiter auszubauen, den Hochlauf von grünem Wasserstoff durch Kostensenkung und Infrastrukturbereitstellung zu unterstützen und Zielquoten so zu setzen, dass sie an die tatsächliche Verfügbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit gekoppelt sind, um perspektivisch grauen Wasserstoff in Raffinerien zu ersetzen, sowie grünen Wasserstoff und biogenes CO2 als Ausgangsstoff für die chemische Grundstoffindustrie zu nutzen und die Erzeugung von grünem Ammoniak in Deutschland zu fördern; 22. Transformationsinfrastruktur, und wo unvermeidbar, auch Transport- und Speicherinfrastruktur für die CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCU), als eigenständigen industriepolitischen Schwerpunkt zu behandeln, um Unternehmen im Übergang zur Klimaneutralität verlässliche Rahmenbedingungen sowie Investitions- und Planungssicherheit zu geben, insbesondere durch eine beschleunigte Planung und Genehmigung von Stromnetzen für industrielle Elektrifizierung; 3 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (2025): Chemieparks in Deutschland. Verfügbar unter: www.vci.de/vci/downloads-vci/che-mieparks-in-deutschland.pdf 23. in der angekündigten Langfriststrategie Negativemissionen (LNe) Rahmenbedingungen für dauerhafte, zusätzliche und überprüfbare Negativemissionen sowie Technologien zur dauerhaften Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) zu schaffen, die klar von Emissionsminderungen abgegrenzt sind, indem insbesondere auf ökosystembasierte Lösungen sowie auf technische Verfahren mit nachweislich dauerhafter Speicherung gesetzt wird und ein belastbarer Zertifizierungs- und Vergütungsrahmen für CDR aufgebaut wird, der Nachhaltigkeits-, Permanenz- und Zusätzlichkeitskriterien verbindlich berücksichtigt; 24. die Kreislaufwirtschaft als zentralen industriepolitischen Hebel auszubauen, unter anderem durch höhere Rezyklateinsatzquoten und die Förderung von ressourceneffizienter Kunststoffnutzung im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung, die Priorität auf Abfallvermeidung, Mehrweg, Design for Recycling und den Ausbau des werkstofflichen Recyclings zu legen und die Anrechnung anderer Verfahren so auszugestalten, dass keine ökologisch nachteilige Umleitung werkstofflich geeigneter Kunststoffströme erfolgt, sowie gezielte Infrastrukturinvestitionen an bestehenden Verbundstandorten tätigen, um Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren und europäische Wertschöpfung zu sichern; 25. die nachhaltige und ressourcenschonende Erschließung erneuerbarer Kohlenstoffquellen für die stoffliche Nutzung durch die chemische Industrie technologieoffen zu unterstützen, ohne zusätzliche Flächenkonkurrenzen zu verschärfen oder Importabhängigkeiten zu vertiefen, sowie die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff in ausreichendem Umfang als komplementären Grundstoff sicherzustellen und den frühzeitigen Aufbau der hierfür erforderlichen Infrastruktur – insbesondere für Transport und Nutzung von biogenem oder industriellem CO₂ als Kohlenstoffquelle – voranzutreiben; 26. ökonomische Anreize zu schaffen, die Rohstoffbasis auf erneuerbare Ressourcen umzustellen und dementsprechend die Nutzung fossiler Ressourcen zu besteuern sowie die bestehende Marktverzerrung zu Gunsten umwelt-, klimaschädlicher und energieaufwendiger Produkte zu beenden; 27. die sorgsame Nutzung von Biomasse als erneuerbare, nachhaltige Kohlenstoffquelle, orientiert an der Kaskaden- und Mehrfachnutzung sowie an der verstärkten Nutzung von Grüngut aus der Landschaftspflege zu unterstützen, unter der Voraussetzung, dass Biomasse nachhaltig erzeugt wird, nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht, zur Wiederherstellung und zum Schutz der Biodiversität beiträgt und im Einklang mit den planetaren Grenzen erfolgt, sowie dass zugleich die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff als komplementären Grundstoff gesichert wird und der frühzeitige Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für Transport und Nutzung von biogenem oder industriellem CO₂ vorangebracht wird, um den Einsatz fossiler Brennstoffe – auch in der Landwirtschaft – schnell und deutlich zu senken; 28. Forschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte für klimaneutrale und umweltschonende Chemieproduktionsprozesse gezielt zu stärken, insbesondere durch die Förderung von Demonstrations- und First-of-a-Kind-Anlagen, mit einem Schwerpunkt auf Elektrifizierung industrieller Prozesse, sowie durch eine bessere Verzahnung von Forschung, industrieller Anwendung und Regulierung unter gezielter Einbindung technologieorientierter Start-ups; 29. das Reallabore-Gesetz endlich in die Praxis umzusetzen und durch bürokratiearme, innovationsfreundliche Experimentierklauseln flächendeckend und insbesondere in den Industrieregionen Forschung und Entwicklung anzureizen; 30. die Potenziale der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz (KI) in der industriellen Produktion konsequent zu heben, insbesondere durch den Einsatz von Predictive Maintenance (PdM), digitalem Anlagenmonitoring und digitalen Zwillingen, verlässliche und interoperable Datenräume als Grundlage für Skalierung und Innovation zu schaffen, die Schnittstellen zwischen Industrie, Forschung und Start-ups gezielt zu stärken sowie Fachkräftesicherung und Weiterbildung im digitalen Bereich systematisch auszubauen; 31. grüne Leitmärkte für klimaneutrale und umweltschonende chemische Produkte – etwa als Grundlage für zertifizierte Baustoffe – systematisch aufzubauen, wobei Quoten und Beschaffungskriterien an die tatsächliche Marktverfügbarkeit klimaneutraler Produkte gekoppelt werden und innerhalb der Gruppe nachhaltig zertifizierter Produkte bei gleichwertigen Nachhaltigkeitskriterien eine Bevorzugung europäischer Wertschöpfung vorzusehen ist, wobei Nachhaltigkeit stets Vorrang vor Herkunft hat, zudem sind Mehrkosten transparent auszuweisen und haushaltspolitisch abzusichern, um Planungs- und Nachfragesicherheit zu generieren und Investitionen anzureizen; 32. gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft ein EU-weit harmonisiertes, wissenschaftsbasiertes Transparenz- und Nachweissystem für die Klima- und Ressourceneigenschaften von Basischemikalien und Kunststoffen zu entwickeln, das an bestehende europäische Vorgaben anknüpft und digitale, interoperable Nachweise nutzt, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern; 33. Qualifizierung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungsstabilität in der chemischen Industrie systematisch mit der Modernisierung der Branche zu verzahnen, insbesondere durch gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme, die Unterstützung betrieblicher Transformationsvereinbarungen sowie eine enge Abstimmung von Industrie-, Arbeitsmarkt- und Weiterbildungspolitik, sowie die Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung durch vereinfachte Visa- und Berufsanerkennungsverfahren für qualifiziertes Personal aus Drittstaaten, um die Transformation sozial abzusichern und Fachkräfte am Industriestandort zu halten. Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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