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Schriftliche Frage 73 von Peter Felser (AfD): Welche von der Bundesregierung im Rahmen der zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Reformen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherun…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 73 von Peter Felser (AfD): Welche von der Bundesregierung im Rahmen der zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Reformen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherun… Frage 73 (Peter Felser, AfD): Welche von der Bundesregierung im Rahmen der zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Reformen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung den Projektionen bis 2030 zugrunde gelegten Annahmen zur Zuwanderung als Finanzierungsfaktor der Sozialversicherung (insbesondere jährliche Nettozuwanderung, Erwerbsbeteiligung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und durchschnittliche Beitragsleistung je Zuwanderer) werden jeweils mit konkreten Jahreswerten quantifiziert angesetzt, und welchen jährlich bezifferten Nettoeffekt (in Euro und Beitragssatzpunkten; auf Einnahmen, Ausgaben und gesamten Finanzierungsbedarf einschließlich Bundeszuschüsse, insbesondere im Fall der Unterschreitung dieser Annahmen mit Ausweis der daraus resultierenden zusätzlichen Finanzierungslücke sowie des hierdurch ausgelösten Anpassungsbedarfs bei Beitragssätzen oder Bundesmitteln) ergeben diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Juni 2026: Die Modellberechnungen zu Finanzen der Sozialversicherungen basieren grundsätzlich auf den Eckwerten der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung sowie auf den Annahmen der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes, die zudem bei der Projektion der Arbeitsmarktentwicklung berücksichtigt werden. Die Annahmen der aktuellen 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (KBV) des Statistischen Bundesamtes können online abgerufen werden: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U mwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/annahmen_ergeb nisse_16te_kBv.html?nn=208696#1440810. Die Annahmen der Außenwanderungen im Rahmen der Projektionen der Bundesregierung basieren grundsätzlich auf der mittleren Variante („W2“) der 16. KBV. Sie werden in den Projektionen der Bundesregierung regelmäßig anhand des zwischenzeitlich am aktuellen Rand tatsächlich eingetretenen Wanderungsgeschehens innerhalb des von der 16. KBV vorgegebenen Rahmens aktualisiert. Nettoeffekte durch Zuwanderung entsprechend der Fragestellung werden in den Modellberechnungen nicht ermittelt.

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