Schriftliche Frage 22 von Mirco Hanker (AfD): Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung betrieben, um durch Neubauvorhaben bzw. Ertüchtigung von im Bestand befindlichen Objekte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Mirco Hanker (AfD): Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung betrieben, um durch Neubauvorhaben bzw. Ertüchtigung von im Bestand befindlichen Objekte…
Frage 22 (Mirco Hanker, AfD):
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung betrieben, um durch Neubauvorhaben bzw. Ertüchtigung von im Bestand befindlichen Objekten auf den im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder untergeordneter Gebietskörperschaften befindlichen Liegenschaften Zivilschutzeinrichtungen für den Bevölkerungsschutz im Kriegsfall bzw. anderen Katastrophenlagen zu erstellen, um dem aktuellen Fehlbestand an Schutzplätzen, gemäß der bezweifelnd kritischen Lagebewertung durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul anlässlich seiner Finnlandreise im Juli 2026 (Zitat: „Haben wir irgendwie etwas erreicht?“, weiter: „[...] wir müssen einfach komplett umdenken“; Quelle: www.ntv.de/politik/Finnlands-Zivilschutz-versetzt-Wade phul-in-Staunen-id31092361.html) unter dem Eindruck der in Finnland vorhandenen Zivilschutzeinrichtungen, abzuhelfen, und für welche Anzahl von Personen sollen durch die Schaffung geeigneter Objekte Schutzplätze in Schutzräumen geschaffen werden (bitte die Anzahl der Objekte im Sinne der Fragestellung mit der jeweiligen Anzahl der darin bereitzustellenden Schutzplätze nach Jahren der geplanten Fertigstellung gliedern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juli 2026:
Hinter dem Begriff „Schutzraum“ verbergen sich speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Ein flächendeckender Neubau von Schutzräumen (mit entsprechenden „Schutzplätzen“) wie im Kalten Krieg ist in Deutschland nicht vorgesehen. Die aktuellen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Nutzung vorhandener Gebäude und die Erfassung von sogenannten „öffentlichen Zufluchtsräumen“, sodass Menschen in kurzer Zeit dezentral Zuflucht finden können. Ein Neubau von Schutzräumen würde hingegen Jahrzehnte in Anspruch nehmen und würde viele Mittel binden. Dabei verfügt Deutschland bereits flächendeckend über eine solide Bausubstanz, die unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz bieten kann. Zufluchtsräume sind Orte, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten bei akuter Gefahrenlage kurzfristig Schutz bieten können – etwa bestimmte Kellerräume, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Ziel ist es, im Ernstfall das Schadensausmaß militärischer Angriffe zu reduzieren und Menschen übergangsweise Zuflucht zu gewähren. Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Im Kern geht es dabei um die systematische Identifizierung und Erfassung öffentlicher Zufluchtsräume in Bestandsgebäuden. Nachdem das Bundeskabinett im Mai dieses Jahres den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen hat, wurde nun mit der Erfassung von Zufluchtsräumen in den Pilotkommunen begonnen.
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