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Schriftliche Frage 35 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit vertiefter Sicherheitskooperationen zwischen Polizei, Nachrichtendie…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 35 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit vertiefter Sicherheitskooperationen zwischen Polizei, Nachrichtendie… Frage 35 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit vertiefter Sicherheitskooperationen zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und internationalen Partnerdiensten, insbesondere im Hinblick auf das Trennungsgebot, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Vorgaben des Artikels 10 des Grundgesetzes, und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Reformbedarf, um die verfassungsrechtliche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026: Bei der informationellen Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten sowie deren Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden sind die jeweils anzuwendenden Befugnisse bei der Übermittlung personenbezogener Daten maßgebend. Diese sind auch Ausfluss des informationellen Trennungsprinzips. Spezielle Schutzvorgaben, etwa aufgrund der Anforderungen des Artikels 10 des Grundgesetzes oder hinsichtlich des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind im jeweiligen Fachrecht abgebildet und werden in der Durchführungspraxis berücksichtigt.

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