Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Finanzierung und Umsetzung von Pflegeunterstützungskräften im Rahmen des Haushaltstitels „Ausbildu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Finanzierung und Umsetzung von Pflegeunterstützungskräften im Rahmen des Haushaltstitels „Ausbildu…
Frage 22 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Finanzierung und Umsetzung von Pflegeunterstützungskräften im Rahmen des Haushaltstitels „Ausbildung der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen“ (Einzelplan 06, Kapitel 0628, Titel 684 04) im Bundeshaushalt 2026?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026:
Die Förderung der Pflegeunterstützungskräfte (PUK) zielt auf der Grundlage des § 24 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) und den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) darauf ab, die Selbsthilfefähigkeit und Resilienz der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall zu stärken. Dies soll durch die Qualifizierung von PUK erreicht werden, die in der Lage sind, Pflegeund Gesundheitsleistungen im Zivilschutz und Katastrophenfall zu erbringen. Zudem soll die Stärkung des Ehrenamtes als tragende Säule des Bevölkerungsschutzes gemäß § 20 ZSKG erreicht werden. Derzeit wird eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften erarbeitet. Das Förderprogramm soll eine Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 haben.
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