Schriftliche Frage 225 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Wie hoch ist die derzeitige Beitragsleistung in der sozialen Pflegeversicherung für jeweils Versicherte und Arbeitgeber (in Euro und Prozent…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 225 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Wie hoch ist die derzeitige Beitragsleistung in der sozialen Pflegeversicherung für jeweils Versicherte und Arbeitgeber (in Euro und Prozent…
Frage 225 (Evelyn Schötz, Die Linke):
Wie hoch ist die derzeitige Beitragsleistung in der sozialen Pflegeversicherung für jeweils Versicherte und Arbeitgeber (in Euro und Prozent), und wie würde sich das nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,1 Prozent verändern (in Euro und Prozent)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. Juli 2026:
Eine Übersicht über die Höhe der Beitragssätze in Beitragssatzpunkten gibt die folgende Tabelle: Gruppen Gesamtbeitrag in Prozent AG-Beitrag in Prozent AN-Beitrag in Prozent Kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr 4,20 1,80 2,40 Mitglieder mit einem Kind oder mit mehreren Kindern, von denen nicht mindestens zwei Kinder jünger als 25 Jahre alt sind 3,60 1,80 1,80 Mitglieder mit zwei Kindern unter 25 Jahren 3,35 1,80 1,55 Mitglieder mit drei Kindern unter 25 Jahren 3,10 1,80 1,30 Mitglieder mit vier Kindern unter 25 Jahren 2,85 1,80 1,05 Mitglieder mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,60 1,80 0,80 Quelle: BMG; AG-Beitrag = Arbeitgeberbeitrag, AN-Beitrag = Arbeitnehmerbeitrag Die folgende Tabelle zeigt die in Euro gezahlten monatlichen Beiträge anhand des mittleren Bruttoverdienstes, gemessen am Median und einschließlich Sonderzahlungen des Jahres 2025. Dieser beläuft sich gemäß Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf monatlich 4.505,50 Euro (einsehbar unter www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil ungen/2026/04/PD26_113_621.html). Gruppen Gesamtbeitrag in Euro AG-Beitrag in Euro AN-Beitrag in Euro Kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr 189,23 81,10 108,13 Mitglieder mit einem Kind oder mit mehreren Kindern, von denen nicht mindestens zwei Kinder jünger als 25 Jahre alt sind 162,20 81,10 81,10 Mitglieder mit zwei Kindern unter 25 Jahren 150,93 81,10 69,84 Mitglieder mit drei Kindern unter 25 Jahren 139,67 81,10 58,57 Mitglieder mit vier Kindern unter 25 Jahren 128,41 81,10 47,31 Mitglieder mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren 117,14 81,10 36,04 Quelle: BMG; AG-Beitrag = Arbeitgeberbeitrag, AN-Beitrag = Arbeitnehmerbeitrag Eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags von derzeit 0,6 Prozent um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent würde auf Basis des mittleren Bruttoverdienstes zu einer Erhöhung des monatlichen Gesamtbeitrages von rechnerisch rund 4,50 Euro führen. Das entspricht rund 54 Euro jährlicher Mehrbelastung für das kinderlose Mitglied ab dem 23. Lebensjahr und einer Erhöhung von etwa 4,2 Prozent gegenüber dem geltenden Beitragsrecht. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt davon unberührt.
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