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alfaview GmbH

lobbyregister / register_entry 28.09.2026 · Original ↗

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alfaview GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Ziel der Interessenvertretung ist es, die sichere und souveräne Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft sowie in Wissenschaft, Bildung und Gesellschaft zu fördern. Die alfaview GmbH setzt sich dafür ein, dass bei politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen sowie bei strategischen Entscheidungen zur digitalen Zusammenarbeit die Einsatzmöglichkeiten leistungsfähiger und souveräner Videokonferenz- und Kollaborationslösungen angemessen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien geführt. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen Informations- und Dialogveranstaltungen, auch im parlamentarischen Umfeld, beteiligt sich mit Fachvorträgen und Beiträgen an relevanten Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen und stellt fachliche Informationen sowie Praxisbeispiele bereit. Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Berufliche Bildung; EU-Gesetzgebung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Industriepolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Digitalisierung; Internetpolitik; Hochschulbildung; Wettbewerbsrecht; Cybersicherheit; Schulische Bildung Regelungsvorhaben: - Verankerung souveräner Videokonferenz- und Kollaborationsdienste im Deutschland-Stack: Die alfaview GmbH setzt sich dafür ein, souveräne Videokonferenz- und Kollaborationsdienste im Deutschland-Stack als eigenständige digitale Bausteine zu berücksichtigen. Die Vorgaben sollen markt- und technologieoffen sein und sowohl SaaS über Infrastrukturen in Deutschland als auch On-Premise-Betrieb in behördeneigenen Rechenzentren ermöglichen. Zulassungskriterien sollen insbesondere Datenschutz, Informationssicherheit, Interoperabilität, Portabilität, offene Schnittstellen und die Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten berücksichtigen. Ziel ist die rechtssichere Nutzung leistungsfähiger souveräner Lösungen durch Bund, Länder und Kommunen nach einheitlichen, transparenten Kriterien. - Überprüfung des EU-US Data Privacy Framework: Die alfaview GmbH setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene auf eine fortlaufende, anlassbezogene Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses (EU) 2023/1795 hinwirkt. Dabei sind Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der US-Aufsichts- und Rechtsschutzmechanismen sowie das Datenschutzniveau nach Art. 45 DSGVO zu prüfen. Einzubeziehen sind Änderungen bei Kontrollgremien und die neuere Rechtsprechung des US Supreme Court zu Abberufungsbefugnissen des Präsidenten. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, soll auf Änderung, Aussetzung oder Aufhebung hingewirkt werden. Für schutzbedürftige Verwaltungskommunikation sind souveräne Lösungen ohne Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer einzusetzen. - Konkretisierung des Open-Source-Vorrangs in der Bundesverwaltung: Die alfaview GmbH setzt sich für eine Konkretisierung des Open-Source-Vorrangs nach § 16a EGovG ein. Dieser soll weder selbst betriebene Lösungen pauschal bevorzugen noch das Lizenzmodell zum alleinigen Kriterium machen. IT- und Cloud-Dienste sollen nach digitaler Souveränität und über den Lebenszyklus bewertet werden, insbesondere nach Datenschutz, Informationssicherheit, offenen Standards, Interoperabilität, Portabilität, Ausstiegsmöglichkeiten, Skalierbarkeit, Verfügbarkeit, Wartung und Gesamtkosten. Cloud-Dienste auf Open-Source-Basis sollen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bei schutzbedürftigen Daten sind EWR-Verarbeitung, europäische Kontrolle und Schutz vor Drittstaatenzugriffen einzubeziehen. Ziel ist eine technologieoffene, wettbewerbliche und wirtschaftliche Beschaffung.

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