Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
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Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7774
21. Wahlperiode 31.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda
Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der
Alterssicherungskommission
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission
eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33
Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rente
nreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).
Die Kommission empfiehlt unter anderem, die Kopplung der
Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen
Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der
Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der
Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Absatz 5 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)) beibehalten werden, dessen
Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im
Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem von 0,25 auf 0,33 erhöht werden. Dabei verfolgt die
Kommission das Ziel, die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener
als bisher zwischen Rentnerinnen und Rentnern und Beitragszahlerinnen und
Beitragszahlern zu verteilen. Die konkrete formeltechnische Implementation
dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inklusive
gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten
vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen
Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der
Kommission in Gänze umsetzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktue
lles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie hat sich das Verhältnis der Nettorenten zu den Nettolöhnen bzw. das
Verhältnis der Bruttorenten zu den Bruttolöhnen in den letzten 50 Jahren
entwickelt (bitte die jährlichen Verhältniszahlen angeben und nach alten
und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis
(vgl. Frage 1), und wie erklärt die Bundesregierung die Entwicklung von
Löhnen und Renten zueinander?
3. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die
Rentenkommission die Kopplung der Rentenentwicklung an die
Lohnentwicklung beizubehalten empfiehlt, und der Antworten zu den Fragen 1
und 2, langfristig betrachtet tatsächlich eine Kopplung zwischen
Rentenentwicklung und Lohnentwicklung, oder besteht die Kopplung
ausschließlich in den jährlichen Rentenanpassungen nach § 68 SGB VI, bei denen
die Lohnentwicklung, aber nicht etwa die Inflationsentwicklung eingeht?
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
Empfehlungen der Alterssicherungskommission eine Niveausicherung bei
mindestens 48 Prozent nur für rentennahe Jahrgänge und auch für diese
nur im ersten Jahr nach ihrer Berentung, aber nicht für
Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sowie auch nicht für spätere
Rentnergenerationen vorsieht, und wenn nein, wie begründet sie dies?
5. Wie entwickelt sich bei einer Umsetzung der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission nach Ansicht der Bundesregierung das
Rentenniveau über die folgenden zehn Jahren für
a) eine Person, die im Jahr 2027 (also vor dem Wirksamwerden der
etwaigen neuen Regelungen) in Rente geht,
b) für eine Person, die im Jahr 2032 (also zeitnah zum Wirksamwerden
der etwaigen neuen Regelungen) in Rente geht, und
c) für eine Person, die im Jahr 2040 in Rente geht, also deutlich nach
dem Wirksamwerden der etwaigen neuen Regelungen, und durch
welche Maßnahmen bzw. Empfehlungen der Rentenkommission
kommen die jeweiligen Ergebnisse zustande?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
in den Fragen 5a und 5b genannten Personen während der Zeit ihres
Rentenbezugs niedrigere Anpassungen erhalten als bei einem stabilen
Sicherungsniveau, und wenn nein, warum nicht?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
infolge der Empfehlungen der Altersvorsorgekommission Personen mit
derselben Anzahl an Entgeltpunkten (Rentenpunkten) in Abhängigkeit vom
Jahr ihres Rentenzugangs unterschiedlich hohe Renten (Euro-Beträge)
erhalten werden, da das Sicherungsniveau im Bestand und im Zugang nicht
mehr übereinstimmen, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten nach
2031 wiedereinsetzenden Dämpfung der Rentenanpassungen auf die
Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und die Grundrente, wie groß ist
die Gefahr der Entwertung dieser Rentenarten und Rentenformen, und
was gedenkt die Bundesregierung gegen eine Entwertung zu tun?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass das
Rentenniveau für Bestandsrentner mit zunehmendem Alter sinkt, weil nur
der umlagebasierte Anteil der Rente eine Steigerung durch die
Rentenanpassungsformel erfährt, der Anteil aus der Kapitaldeckung jedoch nicht,
und wenn nein, wie begründet sie dies?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, den
Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu verstärken,
indem der Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 heraufgesetzt wird, womit die
Finanzierungslast stärker auf die Leistungsbeziehenden verlagert wird und
die Beitragszahlenden entlastet werden, insbesondere vor dem
Hintergrund der Entwicklung von Renten und Löhnen über die letzten
Jahrzehnte (s. Fragen 1 und 2)?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Kommission, dass die
stärker gedämpften Rentenanpassungen „im Vergleich zum heutigen
Recht“ nicht zu Einschnitten im Sicherungsniveau führen, im Vergleich zu
welchem Szenario nach 2031 dürfen die stärker gedämpften
Rentenanpassungen nicht zu Einschnitten führen, und welche praktischen
Auswirkungen hat das für die einzelnen Rentenjahrgänge?
12. Welche und wie stark ausgeprägte Auswirkungen hätte die Umsetzung der
Empfehlung, im Beitragssatzfaktor der Rentenanpassungsformel den
„Beitragssatz zur gesetzlichen Kapitalrente als Altersvorsorgeaufwand
neben dem Beitragssatz zur umlagefinanzierten GRV“ zu berücksichtigen,
auf die Rentenanpassung und somit auf das Rentenniveau sowie auf die
Bundeszuschüsse, und plant die Bundesregierung, dieser Empfehlung zu
folgen?
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der geplanten nach 2031
wiedereinsetzenden Dämpfung der Rentenanpassungen auf die Einnahmen
der anderen Sozialversicherungen, also auf die gesetzliche
Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung
ein?
14. Schätzt die Bundesregierung die Kommissionsempfehlung zur
Kapitalrente so ein, dass auch rentennahe Jahrgänge ab Rentenzugangsjahr 2032 ab
2028 zusätzliche Beiträge für den Aufbau des Kapitalstocks zahlen, ohne
aus diesem Kapitalstock Nutzen ziehen zu können, und wie soll der von
der Kommission vorgeschlagene „Übergangsfaktor“ nach den
Vorstellungen der Bundesregierung ausgestaltet werden, insbesondere im Hinblick
darauf, dass er eine steuerfinanzierte Kompensation für den Mehraufwand
dieser Jahrgänge gewährt, damit sie ein Startniveau in der Rente von
48 Prozent erreichen können?
15. Welche jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung für den
Bundeshaushalt durch den Übergangsfaktor für die Jahre bis 2045, und wie will
sie diese Kosten aufbringen?
Berlin, den 24. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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