Schriftliche Frage 116 von Maren Kaminski (DIE LINKE): In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit der Freien Wohlfahrtspflege und für Psychosoziale Zentren für…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 116 von Maren Kaminski (DIE LINKE): In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit der Freien Wohlfahrtspflege und für Psychosoziale Zentren für…
Frage 116 (Maren Kaminski, Die Linke):
In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit der Freien Wohlfahrtspflege und für Psychosoziale Zentren für Geflüchtete vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 2. Juli 2026:
Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Verantwortung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung, einschließlich der psychosozialen Versorgung, von Asylsuchenden grundsätzlich bei den Ländern. Zur Unterstützung fördert der Bund modellhaft über das Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen der Freien Wohlfahrtspflege. In diesem Rahmen erhalten zum einen Psychosoziale Zentren (PSZ) über Weiterleitungen der Verbände Unterstützung bei ihren Aufgaben bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten. Des Weiteren setzen die Wohlfahrtsverbände hierüber ihre Expertise in der Flüchtlingssozialarbeit ein, um Regelstrukturen zu stützen. Das mögliche Fördervolumen für das Bundesprogramm ist seit Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung stabil und gleichbleibend angesetzt. Im aktuellen Haushaltsjahr wurde zudem durch den Haushaltsgesetzgeber ein erhöhter Mittelansatz im Bundesprogramm in Höhe von rund 11 Mio. Euro beschlossen. PSZ bzw. die psychosoziale Beratung werden in Deutschland auch weitreichend aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), einem Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, gefördert. Im Rahmen der regulären Projektförderung wurden in der laufenden Förderperiode des Jahres 2021 bis zum Jahr 2027 im Bereich der psychosozialen Betreuung insgesamt 79 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 171 Mio. Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der sogenannten „Specific Actions“ weitere 60 Mio. Euro für die Finanzierung der psychosozialen Betreuung in den Ländern bereitgestellt. Bislang wurden hierfür Anträge aus acht Ländern (Berlin, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) eingereicht. Insgesamt wurden damit aus dem AMIF-Programm Deutschland rund 214 Mio. Euro für die Förderung der psychosozialen Beratung bzw. PSZ bereitgestellt.
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