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Schriftliche Frage 40 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen auf die Stabilität der psychosozialen Versorgungssysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erwartet die Bundesregi…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 40 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen auf die Stabilität der psychosozialen Versorgungssysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erwartet die Bundesregi… Frage 40 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen auf die Stabilität der psychosozialen Versorgungssysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erwartet die Bundesregierung angesichts der beabsichtigen Kürzung im Entwurf des Bundeshaushalts um 41 Prozent, den Kürzungen von Mitteln aus dem Asyl-, Migration und Integrationsfond (AMIF) der Europäischen Union zur psychosozialen Versorgung (www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2025/ 10/Policy-Paper_Finanzierungsluecken-PSZ- 1 .pdf) sowie deren zukünftige Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer, welche zur Folge haben könnte, dass die ostdeutschen psychosozialen Zentren für Geflüchtete im Jahr 2026 und in den Folgejahren bis zu 75 Prozent weniger Förderung erhalten und entsprechend psychisch schwer belasteten Personen weniger zur Verfügung stehen (https://stejh.de/psy chosoziale-versorgung-in-der-krise-massive-kuerz ungen-bedrohen-zentren-fuer-gefluechtete-in-ostd eutschland/), und wie will sie die meiner Ansicht nach strukturellen Versorgungslücken in Ostdeutschland ausgleichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Dezember 2025: Die Bundesregierung erkennt den Beitrag der psychosozialen Versorgung Geflüchteter für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an und fördert diesen auf vielfältige Weise. Sie stärkt in diesem Sinne unter anderem über das Bundesprogramm zur Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen weiterhin die wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten – auch zur Unterstützung der Länder bei ihren Aufgaben in diesem Zusammenhang und als Beitrag zu mehr Sicherheit und Integration. Der erhöhte Mittelansatz im Bundesprogramm 2025 kann auch 2026 beibehalten und damit die Strukturen vor Ort weiterhin gestärkt werden. Der Bundesregierung ist es zudem gelungen, AMIF-Mittel i. H. v. 60 Mio. Euro zweckgebunden für die psychosoziale Betreuung für die Förderperiode 2021 bis 2027 zu sichern, was eine substanzielle Stärkung im Vergleich zur vorherigen Förderperiode bedeutet. Der AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) ist jedoch ein zeitlich befristetes EU- Förderprogramm und kein Instrument zur institutionellen Dauerfinanzierung einzelner Träger. Er kann daher strukturell wichtige Angebote mitfinanzieren und eine Anschubfinanzierung leisten, aber keine flächendeckende Regelversorgung garantieren. Die Verteilung der Mittel anhand des Königsteiner Schlüssels gewährleistet eine sachgerechte und transparente Verteilung zwischen den Ländern. Der Schlüssel berücksichtigt die Bevölkerungszahl und die Steuerkraft und gewährleistet damit eine objektivierbare, bundesweit anerkannte und etablierte Verteilungsmethodik.

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