Zum möglichen Einsatz der Software der Firma Palantir bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt
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Zum möglichen Einsatz der Software der Firma Palantir bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4599
21. Wahlperiode 09.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Zum möglichen Einsatz der Software der Firma Palantir bei der Bundespolizei
und beim Bundeskriminalamt
Der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt hat sich für die
Anschaffung der Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir für die Bundespolizei
und das Bundeskriminalamt (BKA) ausgesprochen. Dieser Vorstoß wird vom
Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Bedrohung durch terroristische
und kriminelle Strukturen begründet, welche den Einsatz spezieller
technologischer, KI-gestützter (KI = Künstliche Intelligenz; engl. AI) Werkzeuge
erfordere (www.tagesspiegel.de/dobrindt-will-palantir-fur-bka-und-bundespolizei-
dasdarf-niemals-zugelassen-werden-sagt-der-koalitionspartner-14539292.html).
Als Stärke der KI-gestützten Software (differenziert nach den Produkten
Gotham, Foundry, AIP, Ontology; vgl. www.palantir.com/) wird die schnelle und
komplexe Analyse großer Datenmengen aus heterogenen Quellen genannt. Das
können interne Datenbanken der Polizei zu Straftätern, Beschuldigten und
Verdächtigen sein; Unternehmensdaten zu Fluggästen, Hotelübernachtungen,
Mobilfunkverbindungen und Kreditkarten; Daten der öffentlichen Hand zu
Verkehrsströmen, Melderegistern und Wetterphänomenen; schließlich privat
generierte Daten auf Social Media. Diese sehr unterschiedlichen Datenbestände
werden auf Muster wie auf Anomalien hin durchsucht und schließlich zu einer
datenbankübergreifenden Lagebeschreibung aggregiert.
Zu den Kunden des 2003 gegründeten und seit 2020 börsennotierten
Unternehmens zählen zum einen staatliche Stellen wie die Polizei, das Militär und die
Nachrichtendienste, zum anderen Unternehmen aus den Branchen Finanzen,
Versicherungen, Energie, Mobilität und Pharma. Die Palantir-Software wird
bereits von den Bundesländern Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen bei der
Polizeiarbeit eingesetzt (www.zeit.de/digital/datenschutz/2025-03/palantir-us-s
oftware-analyse-polizei-sicherheit), der Landtag Baden-Württembergs hat
jüngst dem Einsatz für die dortige Polizei zugestimmt. Der
Vorstandsvorsitzende von Palantir hat in einem Interview angegeben, die Software seines
Unternehmens habe mitgeholfen, mehrere große Terroranschläge in Deutschland zu
verhindern (vgl. Alex Karp: Im Nahen Osten gibt es mehr Menschenrechte als
in manchem Berliner Stadtteil, in: Handelsblatt, 12. bis 14. Dezember 2025,
S. 6 bis 11, hier S. 7). Dabei wird die Software offenbar auch für das
„predictive policing“ genutzt, mit dem Vorhersagen für
Verbrechenswahrscheinlichkeiten getroffen werden, auf die mit verstärkter Polizeipräsenz reagiert werden
kann (https://sebastianschulze.com/palantir/).
An der Software und dem sie produzierenden und vertreibenden Unternehmen
gibt es seit Jahren Kritik. Zum einen wird bemängelt, dass Quellcode und
Algorithmen nicht offenlägen, dergestalt, dass die Ergebnisse der Analyse nicht
nachvollziehbar seien; zum anderen wird befürchtet, dass die analysierten und
aggregierten Daten in die USA abzufließen drohten, was dem Streben
Deutschlands nach digitaler Souveränität abträglich sei. Schließlich bestehe die Gefahr,
dass bei einer Big-Data-Analyse Millionen unbescholtener Bürger ins Visier
der Strafverfolgungsbehörden gerieten. Dem widerspricht der Bundesminister
des Innern und verweist auf die hervorragenden Ergebnisse für die Polizeiarbeit
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/interviews/DE/2025/2025-08-26-stern-dobrind
t.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Überlegungen haben das Bundesministerium des Innern
dazu bewogen, sich für die Anschaffung der Datenanalysesoftware des
US-Konzerns Palantir für die Bundespolizei und das BKA auszusprechen
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
2. Hat sich die Bundesregierung mit jenen Bundesländern, deren Polizeien
die Analysesoftware des Unternehmens Palantir bereits nutzen, über deren
Erfahrungen hiermit ausgetauscht?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, ist ein solcher Austausch geplant?
3. Sind der Bundesregierung alternative Angebote zur Analysesoftware des
Unternehmens Palantir bekannt?
a) Wenn ja, um welche Angebote handelt es sich dabei?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung um mögliche alternative
Angebote zu Palantir bemühen?
4. Wenn die Frage 3 bejaht wurde, hält die Bundesregierung mögliche
Alternativen zur Analysesoftware des Unternehmens Palantir für
konkurrenzfähig hinsichtlich
a) der Analysefähigkeit großer, auch unstrukturierter Datenmengen aus
heterogenen Quellen,
b) der verlässlichen Vorhersage möglicher Straftaten,
c) der grafischen Aufbereitung des Analyseergebnisses,
d) der Bedienbarkeit,
e) der Arbeitsgeschwindigkeit,
f) des Anschaffungspreises beziehungsweise der Lizenzgebühr,
g) der regelmäßig anfallenden Wartungs- und Betriebskosten,
h) der Implementierbarkeit in eine bestehende Softwareumgebung, und
i) des Datenschutzes?
5. Welche spezifischen Funktionen der Palantir-Software (etwa Gotham,
Foundry oder AIP) sollen für die Bundespolizei und das BKA beschafft
werden, und für welche Einsatzszenarien (Terrorabwehr, Organisierte
Kriminalität, Alltagsermittlungen) sind diese vorgesehen, sollte sich die
Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die
Bundespolizei und das BKA entscheiden?
6. Soll die Palantir-Software auch für die Sicherung der deutschen
Außengrenzen durch die Bundespolizei eingesetzt werden (bitte ausführen),
sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für
die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
7. Soll die Palantir-Software neben dem Einsatz im konkreten Verdachtsfall
auch routinemäßig präventiv von der Bundespolizei eingesetzt werden
können, um eine Verbrechenswahrscheinlichkeit für bestimmte Regionen
bestimmen zu können, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschähe
das gegebenenfalls, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung
der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden
(bitte ausführen und begründen)?
8. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Einrichtung, die
Nutzungslizenz, die Wartung und für regelmäßige Updates, sollte sie sich
für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das
BKA entscheiden, und für welche Vertragsdauer mit dem Unternehmen
würde sie gegebenenfalls optieren?
9. Wo, also in welchem Land, stünden die Server, auf denen die von der
Palantir-Software analysierten, interpretierten und aggregierten Daten,
sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software
für die Bundespolizei und das BKA entscheiden, und kämen hier auch
Cloud-Dienstleister US-amerikanischer Herkunft als Verarbeitungs- und
Speicheranbieter infrage (bitte ausführen)?
10. Wie lange würden die von der Palantir-Software analysierten,
interpretierten und aggregierten Daten gespeichert, sollte sich die Bundesregierung
für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das
BKA entscheiden, und hätte das Unternehmen Palantir direkt oder indirekt
Zugriff auf diese Daten (bitte ausführen)?
11. Hätte die Palantir-Software auch Zugriff auf individuelle
Gesundheitsdaten, wie sie bei den Krankenkassen oder auch in der elektronischen
Patientenakte (ePA) gespeichert sind, sollte sich die Bundesregierung für die
Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA
entscheiden (bitte ausführen)?
12. Hätte die Palantir-Software auch Zugriff auf Daten von Bundesministerien
und deren nachgeordneten Behörden, sollte sich die Bundesregierung für
die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das
BKA entscheiden (bitte ausführen)?
13. Welche Daten der öffentlichen Hand (etwa Melderegister, Verkehrsdaten)
würden von der Palantir-Software analysiert und mit polizeiinternen
Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden, und auf welcher
gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der Zugriff durch die
Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die Bundesregierung für die
Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA
entscheiden?
14. Welche gewerblichen Daten (etwa Reisedaten, Finanztransaktionen,
Telekommunikation) würden von der Palantir-Software analysiert und mit
polizeiinternen Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden,
und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der
Zugriff durch die Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die
Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei
und das BKA entscheiden?
15. Welche privaten Daten (etwa Social-Media-Daten, Mail- und
Messengerverkehr) würden von der Palantir-Software analysiert und mit
polizeiinternen Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden, und auf
welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der Zugriff durch
die Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die Bundesregierung für
die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das
BKA entscheiden?
16. Unternimmt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde
eigene Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zur Schaffung einer
für die Polizeiarbeit geeigneten, datenschutzkonformen
Datenanalysesoftware beziehungsweise hat sie externe Dienstleister mit solchen
Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen beauftragt?
a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Anstrengungen?
b) Wenn ja, um welche Dienstleister handelt es sich?
c) Wenn nein, sind solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
geplant?
17. Welche quantifizierbaren Vorteile (etwa Zeitersparnis bei Ermittlungen,
Fallauflösungsrate, Verhinderung von Straftaten) erkennt die
Bundesregierung bei der Palantir-Software im Vergleich zu etablierten Systemen der
Polizeiarbeit, und liegen der Bundesregierung hierzu unabhängige Studien
vor?
18. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung die KI-gestützte Palantir-
Software eine Hochrisiko-Anwendung gemäß dem AI‑Act der
Europäischen Union (bitte ausführen)?
19. Soll es nach den Vorstellungen der Bundesregierung für den Fall der
Anschaffung der Palantir-Software eine datenschutzrechtliche Begleitung der
dergestalt KI-gestützten Arbeit der Bundespolizei und des BKA geben,
etwa durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (bitte ausführen)?
20. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Verfassungskonformität des
Einsatzes der Palantir-Software vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur auf der Palantir-
Technologie basierenden Polizeisoftware HessenData, deren Vorschriften
„insbesondere nicht nach Daten von Personen [unterscheiden], die einen
Anlass für die Annahme geben, sie könnten eine Straftat begehen oder in
besonderer Verbindung zu solchen Personen stehen, und anderen
Personen. Sie lassen eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die
deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden
könnten“ (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilun
gen/DE/2023/bvg23-018.html), sollte sich die Bundesregierung für die
Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA
entscheiden?
Berlin, den 9. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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