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Schriftliche Frage 91 von Stefan Schröder (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Herausforderungen beim Export von Dual-Use- Gütern aus Thüringer Hochtechnologiebetrieben, in…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 91 von Stefan Schröder (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Herausforderungen beim Export von Dual-Use- Gütern aus Thüringer Hochtechnologiebetrieben, in… Frage 91 (Stefan Schröder, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Herausforderungen beim Export von Dual-Use- Gütern aus Thüringer Hochtechnologiebetrieben, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Dual-Use-Verordnung und deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Wahlkreis 190? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 25. Juli 2025: Die EU-Dual-Use-Verordnung 821/2021 sieht vor, dass für die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter Genehmigungen für die Ausfuhr in außereuropäische Länder erforderlich sind. Die Regelungen gelten bundesweit und EU-weit einheitlich. Bei der Dual-Use- Ausfuhrkontrolle handelt es sich um ein sicherheitspolitisches Instrument. Welche Güter der EU-Dual-Use-Exportkontrolle unterfallen, leitet sich aus den vier multilateralen Exportkontrollregimen ab (Nuclear Suppliers Group, Missile Technology Control Regime, Wassenaar Arrangement und Australia Group; siehe hierzu im Einzelnen den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024; Bundestagdrucksache 21/115). Alle Teilnehmerstaaten der Regime haben sich selbst verpflichtet, die Ausfuhr dieser Güter zu kontrollieren, wodurch nicht nur sicherheitspolitische Kohärenz gewährleistet, sondern auch ein Level-Playing-Field etabliert wird. Die Regime überprüfen und aktualisieren regelmäßig ihre Güterlisten, um neuen technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können. Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde in Deutschland setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der rechtlichen Vorgaben um. Eine Schwerpunktaufgabe des BAFA ist die Prüfung, ob der Export eines Gutes (oder damit verbundene Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr wie z. B. Dienstleistungen, Durchfuhren) im Einzelfall genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sind. Zudem werden alle Ausfuhren von Dual-Use-Gütern auch nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sanktionsregelungen überprüft, insbesondere ob Ausfuhrverbote Anwendung finden. Im Rahmen der jeweiligen Prüfung werden alle einschlägigen Aspekte des beantragten Vorgangs in technischer, rechtlicher und administrativer Hinsicht umfassend geprüft. Die maßgeblichen Entscheidungskriterien bezüglich des Exports von Dual-Use- Gütern ergeben sich aus Artikel 15 der EU-Dual-Use-Verordnung und dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Das BAFA hat als Hilfestellung für Ausführer Leitfäden und Merkblätter bereitgestellt. Darüber hinaus werden regelmäßig Informationstage veranstaltet. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht mit den Verbänden der deutschen Wirtschaft in regelmäßigem und gutem Austausch zu den Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich aktueller Fragen zu den Regelungen der Dual-Use-Exportkontrolle.

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